{"id":20123882,"updated":"2025-11-14T08:04:26Z","additionalIndexing":"28;04;Interessenvertretung;Steuerabzug;Volksinitiative;Subvention;Vereinigung;Wohneigentum;Abstimmungsempfehlung;älterer Mensch","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010201","name":"älterer Mensch","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K08020311","name":"Interessenvertretung","type":1},{"key":"L04K08010204","name":"Volksinitiative","type":1},{"key":"L05K0801020101","name":"Abstimmungsempfehlung","type":1},{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":2},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":2},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3882","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Basierend auf Artikel 101bis AHVG (Beiträge zur Förderung der Altershilfe) besteht zwischen dem Verein Schweizerischer Seniorenrat (SSR) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Leistungsvertrag, aufgrund dessen der SSR Beiträge erhält. Bei den Beiträgen, die dem Ausgleichsfonds der AHV belastet werden, handelt es sich um Finanzhilfen gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1). Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängern ausserhalb der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung einer vom Empfänger selbst gewählten Aufgabe zu fördern oder zu erhalten. So ist der SSR nicht vom Bundesrat berufen worden, auch wenn sich die damalige Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) 2001 für die Gründung des SSR eingesetzt hat.<\/p><p>Was den Leistungs- bzw. Subventionsvertrag mit dem SSR angeht, so sieht dieser in einem detaillierten Anhang verschiedene Bereiche vor, in denen sich der SSR mit seinen Mitgliedern aus Sicht der älteren Generation engagiert. Hierzu gehören u. a. die Beratung von Bundesstellen aus Betroffenensicht, Stellungnahmen und Vernehmlassungen, Organisation von fachlichen Jahreskonferenzen, die Mitarbeit in Expertenkommissionen und Arbeitsgruppen usw. So nahm beispielsweise ein SSR-Vertreter als Mitglied der Schweizer Delegation an der regionalen Ministerkonferenz der Uno zum Altern am 19. und 20. September 2012 in Wien teil. Der Leistungsvertrag mit dem SSR lässt keinen Spielraum für die Finanzierung von Abstimmungskampagnen. Das institutionalisierte Controllingsystem der Leistungsverträge mit schriftlicher Berichterstattung und jährlichem Controllinggespräch gewährleistet zudem, dass sich die unterstützten Tätigkeiten im Rahmen des Vertrages bewegen. Selbstverständlich ist der SSR frei, sich in Abstimmungsfragen zu äussern und Stellung zu nehmen. Die Meinungsäusserungsfreiheit gewährleistet die freie Meinungsbildung und -äusserung des SSR. Die Finanzhilfen schränken die Meinungsäusserungsfreiheit der Organisation nicht ein.<\/p><p>2. Der Verein SSR ist ein Zusammenschluss der beiden privaten, gemeinnützigen gesamtschweizerischen Dachorganisationen von Senioren- und Seniorinnenverbänden, dem SVS (Schweizerischer Verband für Seniorenfragen) und der Vasos (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz). Dadurch deckt der SSR ein breitgefächertes Spektrum der älteren Bevölkerung in der Schweiz ab und gewährleistet eine ausgewogene Betroffenensicht. Auf die Zusammensetzung des SSR, der als privatrechtlicher Verein im Sinne der Artikel 60ff. ZGB organisiert ist, nimmt der Bundesrat keinen Einfluss.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) hat gemäss Leistungsauftrag des Bundesrates die Interessen der älteren Generation in der Schweiz gegenüber Regierung, Bundesverwaltung und Öffentlichkeit zu vertreten. Er wird gemäss AHV-Gesetz, Artikel 101bis, dafür jährlich mit 300 000 Franken entschädigt. <\/p><p>Zur Volksabstimmung \"Sicheres Wohnen im Alter\" vom 23. September 2012 gab der SSR eine Nein-Empfehlung ab, wie übrigens auch Pro Senectute, die für die Förderung der Lebensgestaltung älterer Menschen vom Bund mit 54 Millionen Franken pro Jahr subventioniert wird.<\/p><p>Im erwähnten Abstimmungskampf, der mit einem knappen Nein ausging, wurden diese Nein-Parolen dahingehend ausgelegt, dass die Seniorengeneration selber die Volksinitiative ablehne. Dabei hätte die Vorlage eine finanzielle Entlastung jener Seniorenhaushalte mit sich gebracht, welche über ein Eigenheim verfügen, die Hypothekarkredite ganz oder grösstenteils abbezahlt haben und vom Staat mit der Eigenmietwertbesteuerung mitunter gar in finanzielle Nöte getrieben werden. Die Abstimmungsanalyse wird zweifellos den Beweis erbringen, dass die Interessen der älteren Generation vom SSR bei dieser Abstimmung nicht gebührend vertreten worden sind.<\/p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass Institutionen wie im vorliegenden Fall der SSR, die vom Bundesrat berufen und entsprechend mit Bundesmitteln alimentiert werden, sich aktiv in Abstimmungskämpfen engagieren?<\/p><p>2. Der SSR besteht aus je 8 Haupt- und 8 Ersatzmitgliedern, die ausschliesslich, und zwar je zur Hälfte, von der politisch nach links ausgerichteten Seniorenvereinigung Vasos sowie von dem in der politischen Mitte anzusiedelnden Seniorenverband SVS rekrutiert werden. Sieht der Bundesrat nicht Handlungsbedarf, dass der SSR auch wirklich repräsentativ zusammengesetzt wird, beispielsweise gemäss Wähleranteilen bei den Nationalratswahlen, und sich damit wirklich die gesamte Seniorengeneration darin vertreten sieht? <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizerischer Seniorenrat. Interessenvertretung der älteren Generation gegenüber dem Bund"}],"title":"Schweizerischer Seniorenrat. Interessenvertretung der älteren Generation gegenüber dem Bund"}