{"id":20123896,"updated":"2023-07-28T09:21:08Z","additionalIndexing":"24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Leistungsauftrag;Kontrolle;privates Unternehmen;Missbrauch;Evaluation;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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So haben viele multinationale Gesellschaften besondere Vereinbarungen abgeschlossen oder verfügen über einen besonderen Status. Dadurch können sie ihre Steuerbelastung teilweise drastisch senken.<\/p><p>Jede Steuervereinbarung ist an gewisse Bedingungen und Zielvorgaben geknüpft. Es zeigt sich aber, dass diese Zielvorgaben häufig nur schlecht eingehalten werden. Bei den Steueranpassungen für Unternehmen, wie sie heute praktiziert werden, kommt es denn auch zu zahlreichen Missbräuchen.<\/p><p>Diese Motion will eine allgemeine Stossrichtung vorgeben mit dem Ziel, diejenigen Missbräuche einzudämmen oder zu verhindern, bei denen Gesellschaften zwar von einer Steuerentlastung profitieren, aber die daran geknüpften Gegenleistungen nicht erfüllen. Ausserdem sollen die Kantone zu mehr Transparenz bei den entsprechenden Zahlen verpflichtet werden (Gesamtbetrag der gewährten Steuerentlastungen und Anzahl geschaffener Arbeitsplätze).<\/p><p>Die Standortförderung erfolgt häufig in Form eines Steuergeschenks, das an eine Gegenleistung geknüpft wird, etwa an die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ansiedlung von Industriebetrieben oder den Aufbau von Partnerschaften. Der Steuerrabatt wird oft aufgrund von Angaben des Unternehmens zu den voraussichtlichen Gewinnen gewährt.<\/p><p>Erlassen die kantonalen Steuerverwaltungen steuerliche Vorbescheide, so müssen diese in jedem Fall eine Klausel enthalten, wonach die Steuerentlastungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn die im Voraus vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen müssen auf transparente Weise gesetzlich festgehalten werden, damit die Kriterien für alle Unternehmen gleich gelten. Werden gewisse Bedingungen nicht erfüllt (versprochene Arbeitsplätze wurden nicht geschaffen, Gewinne sind höher als angegeben, Partnerschaften wurden nicht realisiert, Investitionen wurden nicht getätigt), so ist der Steuerrabatt zu verkleinern oder ganz zu streichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion betrifft mit den Steuererleichterungen und den kantonalen Steuerstatus nach Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14) zwei unterschiedliche Bereiche bezüglich der Besteuerung von Unternehmen. Weiter ist zwischen Bundes- und Kantonskompetenzen zu unterscheiden. Betreffend kantonale Steuerstatus wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 12.3894 verwiesen. Hinsichtlich der Steuererleichterungen der direkten Bundessteuer kommt Artikel 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik (SR 901.0) zur Anwendung. Steuererleichterungen auf kantonaler Ebene stützen sich auf Artikel 23 Absatz 3 StHG. Im Rahmen des StHG können die Kantone Steuererleichterungen aufgrund ihrer Steuerhoheit verfügen. Die Veröffentlichung der zumindest theoretisch entgangenen kantonalen und kommunalen Steuereinnahmen liegt ebenfalls in der Zuständigkeit der Kantone.<\/p><p>Hinsichtlich der Steuererleichterungen der direkten Bundessteuer wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 12.3293 verwiesen. Die Verfügungen des EVD enthalten Klauseln, welche einen Missbrauch der Steuererleichterung verhindern resp. dem EVD ein Einschreiten ermöglichen. In jenen Fällen, in denen das Unternehmen die Verfügungsauflagen nicht erfüllt, wird die Steuererleichterung vorzeitig beendet. Steuererleichterungen können rückwirkend entzogen werden, sollte die Unternehmung die Auflagen erheblich unterschreiten oder die Erleichterung missbräuchlich in Anspruch genommen haben.<\/p><p>Des Weiteren sollen voraussichtlich auf Anfang 2013 die totalrevidierten Anwendungsrichtlinien des EVD in Kraft treten, welche auf technischer Ebene weitere Einschränkungen und Präzisierungen vorsehen. Die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) wurde hierzu konsultiert.<\/p><p>Im Rahmen der Evaluation des Mehrjahresprogramms der Regionalpolitik gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik wird auch das Instrument der Steuererleichterungen auf Bundesebene überprüft. Zur Begleitung der Evaluation wurde die Arbeitsgruppe \"NRP 2016 plus\" eingesetzt, in der neben kantonalen Fachexperten aus allen Landesteilen der Schweiz auch die zuständigen Stellen des Bundes mitwirken. Sie hat ihre Tätigkeit im April 2012 aufgenommen. Eine Subarbeitsgruppe Steuererleichterungen widmet sich der Überprüfung des Instruments der Steuererleichterungen. Die entsprechenden Resultate werden 2013 vorliegen. Daten u. a. über geplante und geschaffene Arbeitsplätze und die zumindest theoretisch entgangenen Steuereinnahmen fliessen in die Wirkungsanalyse ein. Die Evaluation wird ein umfassendes Bild über die Wirksamkeit des Instruments erlauben sowie allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Resultate der Evaluation abzuwarten sind, bevor Entscheide über allfällige Massnahmen getroffen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der Kontrollmechanismen zur Überprüfung von Gegenleistungen geschaffen werden. Damit sollen Missbräuche durch Gesellschaften verhindert werden, die Steuerentlastungen in Anspruch nehmen, ohne die daran geknüpften Gegenleistungen zu erbringen. Ebenfalls vorzusehen ist eine jährliche Publikation der insgesamt gewährten Steuerentlastungen und der positiven Effekte dieser finanziellen Hilfen (Beträge sowie Anzahl der Arbeitsplätze, die von steuerlich entlasteten oder steuerbefreiten Unternehmen geschaffen wurden).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unternehmensbesteuerung. Transparente Kontrollmechanismen vorsehen"}],"title":"Unternehmensbesteuerung. Transparente Kontrollmechanismen vorsehen"}