{"id":20123904,"updated":"2023-07-28T08:17:28Z","additionalIndexing":"15;52;12;strafrechtliche Verantwortlichkeit;Verbrechen gegen Sachen;Strafverfahren;Verantwortung;privates Unternehmen;Strafbarkeit;Rohstoffmarkt;Umweltrecht;Wirtschaftsstrafrecht;Ölkatastrophe;Unternehmensgruppe;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K0703010206","name":"Unternehmensgruppe","type":1},{"key":"L05K0703060109","name":"privates Unternehmen","type":1},{"key":"L04K05010208","name":"strafrechtliche Verantwortlichkeit","type":1},{"key":"L04K05040402","name":"Strafverfahren","type":1},{"key":"L04K06020311","name":"Ölkatastrophe","type":1},{"key":"L04K05010110","name":"Strafbarkeit","type":2},{"key":"L05K0501020102","name":"Verbrechen gegen Sachen","type":2},{"key":"L05K0701030705","name":"Rohstoffmarkt","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L04K08020230","name":"Verantwortung","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-07T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Jans.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"assuming"}],"shortId":"12.3904","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass der durch die Interpellantin genannte Bericht keine Vorwürfe an die Schweiz oder an die zur fraglichen Zeit in der Schweiz domizilierte Tochterfirma enthält. Soweit keine Hinweise auf einen entsprechenden Tatverdacht vorliegen, kann weder von Lücken im Vollzug noch von solchen im (Unternehmens-)Strafrecht gesprochen werden.<\/p><p>Darüber hinaus ermöglicht die schweizerische Rechtsordnung bereits jetzt ein rechtliches Vorgehen gegen schweizerische Muttergesellschaften wegen im Ausland begangener unerlaubter Handlungen ihrer Tochtergesellschaften oder Zulieferer. Auf der Grundlage von Artikel 102 des Strafgesetzbuches (Verantwortlichkeit des Unternehmens) in Verbindung mit den Artikeln 3 und 8 StGB (Verbrechen oder Vergehen im Ausland, Begehungsort) ist seit Oktober 2003, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, ein strafrechtliches Vorgehen in der Schweiz gegen international tätige Unternehmen möglich. Zum Beispiel wurde ein gegen zwei Gesellschaften des Alstom-Konzerns geführtes Strafverfahren nach zweijähriger Untersuchung 2011 rechtskräftig abgeschlossen.<\/p><p>2. Im fraglichen Fall wurde, wie die Interpellantin feststellt, die Firma bislang in zweiter Instanz in Amsterdam strafrechtlich verurteilt. Zudem schloss sie je einen Vergleich in der Elfenbeinküste sowie in England ab. Generell ist der Bundesrat der Meinung, dass die Zuständigkeit jeweils bei den Gerichten liegen sollte, die den engsten Bezug zum Sachverhalt aufweisen. Bei Sachverhalten ohne genügende Beziehungspunkte zur Schweiz erachtet der Bundesrat eine extraterritoriale Zuständigkeit grundsätzlich als bedenklich. Im Übrigen enthält der geschilderte Fall keine Hinweise auf stossende Fälle von Strafbarkeit bei juristischen Personen in der Schweiz. Die bereits bestehenden Möglichkeiten eines rechtlichen Vorgehens bei unerlaubten Handlungen im Ausland werden in der Antwort auf Frage 1 erörtert. Bezüglich der Anstrengungen seitens der Schweiz im Bereich der Verantwortung der Staaten und Unternehmen bei Menschenrechts- und Umweltvergehen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Fässler Hildegard 11.3803 sowie in seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga Carlo 12.3517 festgehalten, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich Rohstoffunternehmen, allen Gesetzen der Schweiz und weiterer Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Von multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erwartet der Bund zudem, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im In- und Ausland auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Das neue Kapitel zu den Menschenrechten der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an deren Entwicklung sich die Schweiz beteiligte, enthält Empfehlungen der 44 Unterzeichnerstaaten an ihre weltweit tätigen Unternehmen. Diese werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette respektiert und Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen wirksam verhindert werden. Die praktische Umsetzung dieser Empfehlungen ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen und Unternehmensverbände. Teilnehmerstaaten sind hingegen verpflichtet, die Anwendung der Leitsätze zu fördern und einen nationalen Kontaktpunkt (NKP) einzurichten. Der Schweizer NKP steht bei konkreten Anwendungsproblemen als Dialogplattform und informelle Schlichtungsstelle zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern zur Verfügung. Mit der geplanten Reorganisation des Schweizer NKP soll dieser innerhalb und ausserhalb der Verwaltung stärker abgestützt und dessen Vermittlungstätigkeit gestärkt werden. Diese Fragen werden auch im Rahmen der Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte des ehemaligen Sonderbeauftragten des Uno-Generalsekretärs zu Unternehmensverantwortung und Menschenrechten, Professor John Ruggie, behandelt.<\/p><p>4.\/5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine ganzheitliche Perspektive unter Einschluss politischer Bemühungen wie rechtlicher Massnahmen auf internationaler und nationaler Ebene sowie Branchen- und Unternehmensstandards nötig sind, um Missbräuche zu verhindern und ihnen entgegenzutreten. Dabei stehen drei Aktionslinien im Zentrum: erstens die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den betroffenen Ländern, zweitens die Unterstützung von internationalen Initiativen, Standards und Instrumenten zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (z. B. Voluntary Principles on Security and Human Rights, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO, UN Global Compact oder die Extractive Industries Transparency Initiative, Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte) und drittens die Förderung der Sorgfaltspflicht der Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Dadurch kann bei Menschenrechts- und Umweltvergehen die Verantwortung sowohl der Staaten als auch der Unternehmen gefördert bzw. eine allfällige Straflosigkeit verringert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 25. September 2012 legten Amnesty International und Greenpeace einen internationalen Untersuchungsbericht zum Fall Trafigura von 2006 vor. Gemäss einem niederländischen Gericht hat der Konzern in einem wohl einmaligen Akt Schiffe in schwimmende Raffinerien umfunktioniert und dort stark schwefelhaltige Öl-Rückstände verarbeitet. Im Wissen, dass die Entsorgung des anfallenden Sondermülls in Europa teuer wäre, versuchte die Firma sie als \"Tankwaschwasser\" deklariert zu entsorgen. Da europäische Häfen ablehnten oder Sondermülltarife verlangten, exportierte die Firma die Abfälle in die Elfenbeinküste. Dort offerierte eine unerfahrene Firma die \"Entsorgung\" in Akouédo in Abidjan, der offenen städtischen Müllgrube. Trafigura erteilte den Auftrag - mit katastrophalen Folgen für über 100 000 Menschen. Im Rahmen eines Vergleichs stellten die Behörden aber alle zivilrechtlichen Schritte ein und kurz darauf auch die Strafuntersuchung \"mangels Beweisen\". Auch mit Betroffenen schloss die Firma einen Vergleich (in Grossbritannien). Einzig in den Niederlanden wurde die Firma in zweiter Instanz für den Entsorgungsversuch in Amsterdam verurteilt. Sechs Jahre danach ist damit festzustellen: Nirgends wurde die Firma für die katastrophalen Ereignisse in der Elfenbeinküste strafrechtlich belangt.<\/p><p>1. Soweit bekannt, kam es in der Schweiz zu keiner Untersuchung (obwohl 2006 einer der wichtigsten Firmenstandorte und heute operativer Hauptsitz). Führt der Bundesrat dies auf Lücken im Vollzug oder im (Unternehmens-)Strafrecht zurück?<\/p><p>2. Wie beabsichtigt er solch stossende Fälle von Straffreiheit bei juristischen Personen zu verhindern?<\/p><p>3. Wie der Fall zeigt, ist Sorgfalt - gerade im intransparenten Rohstoffhandel - nicht für alle selbstverständlich. Wie beabsichtigt der Bundesrat zu gewährleisten, dass auch solche Firmen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt durchführen und danach handeln?<\/p><p>4. Wie der Fall zeigt, kann es multinationalen Unternehmen gelingen, sich in fragilen Staaten mit der Regierung auf eine De-facto-Immunität zu verständigen. Welche Rolle kommt Konzern-Heimatstaaten zu, um internationale Straflosigkeit zu verhindern?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat auf internationaler Ebene, um zu verhindern, dass sich bei transnationalen Delikten durch multinationale Unternehmen, wie hier geschehen, ein Staat nach dem anderen aus der Verantwortung stiehlt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Massnahmen gegen Straflosigkeit von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden"}],"title":"Massnahmen gegen Straflosigkeit von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden"}