{"id":20123929,"updated":"2023-07-28T12:31:59Z","additionalIndexing":"2811;Asylbewerber\/in;Ausländerrecht;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Freiheitsbeschränkung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K05010105","name":"Freiheitsbeschränkung","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L03K050601","name":"Ausländerrecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-11-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3029,"gender":"m","id":4124,"name":"Schilliger Peter","officialDenomination":"Schilliger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.3929","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bahnhofplatz Luzern ist ein überregionaler Treffpunkt für Asylsuchende geworden. Wie kommt es so weit? Asylsuchende geniessen in der Schweiz fast uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Diese wird vielfach missbraucht, und die Zunahme von Delikten bei sogenannten Ballungszentren ist eine nicht mehr wegzudiskutierende Tatsache. Zwar sieht das AuG in Artikel 74 vor, dass die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden, mit Rayonauflagen, d. h. mit Ein- und Ausgrenzungen, beschränkt werden kann. Diese Massnahme ermöglicht aber kein generelles Rayonverbot, sondern nur eine individuelle Anordnung. Sie ist für die heute bestehenden Probleme bei den Ballungszentren ungenügend.<\/p><p>Mit der Einführung einer Begrenzung des Aufenthaltsgebietes sind Asylsuchende gehalten, sich im Zuweisungskanton aufzuhalten. Dies ermöglicht zum einen eine bessere Erreichbarkeit der Asylsuchenden, und zum anderen kann dadurch eine nicht notwendige Reisetätigkeit von Asylsuchenden unterbunden werden.<\/p><p>Die vorgeschlagene Praxis schränkt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden in einem zumutbaren Mass ein. Das Reisen wird nicht generell untersagt. Erlaubt ist eine Reise über die Grenzen des Zuweisungskantons hinaus allerdings erst dann, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 1. Februar 1995 sind die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht in Kraft getreten und danach mehrfach ergänzt worden. Zu diesen gehören die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft, die Ein- und Ausgrenzung und die kurzfristige Festhaltung. Das Ziel dieser Massnahmen besteht in erster Linie in der Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs. Des Weiteren soll damit der Delinquenz von illegal anwesenden Ausländern und von Asylsuchenden entgegengewirkt werden.<\/p><p>Gemäss geltenden gesetzlichen Grundlagen kann die Ein- oder Ausgrenzung von Ausländerinnen und Ausländern in drei Fällen angeordnet werden: zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Sicherung der Ausreise oder wenn die Ausschaffung aufgeschoben wurde (Art. 74 Abs. 1 Bst. a-c des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer). Die Ein- und Ausgrenzung Asylsuchender ist also möglich, wenn die betroffene Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet. Das Gesetz selber umschreibt den Zweck dieser Massnahme damit, dass sie insbesondere der Bekämpfung des widerrechtlichen Betäubungsmittelhandels dient.<\/p><p>Im Hinblick auf die Anwendung und Wirkung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) am 23. Januar 2004 mit einer Untersuchung beauftragt. Die GPK-N hat in der Folge einen Bericht erarbeitet und diesen am 24. August 2005 mit insgesamt 12 Empfehlungen veröffentlicht (BBl 2006 2579). Die GPK-N führte unter Empfehlung 10 aus, dass die Staatspolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates im Rahmen der laufenden Revision der Ausländer- und Asylgesetzgebung die Einführung von beschränkten Ein- bzw. Ausgrenzungen für Asylsuchende während der ersten drei bis sechs Monate des Asylverfahrens prüfen sollen. Die GPK-N ersuchte am 23. Januar 2009 den Bundesrat, ihrer zuständigen Subkommission EJPD\/BK einen Bericht zur Umsetzung dieser Empfehlungen zuzustellen.<\/p><p>Mit Stellungnahme vom 24. Juni 2009 führte der Bundesrat aus, dass er die systematische Anordnung von Ein- oder Ausgrenzungen gegenüber allen Asylsuchenden nicht als angezeigt erachtet (vgl. hierzu Jahresbericht 2009 der GPK und der GPDel; BBl 2010 2671, 2722ff.).<\/p><p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs, er ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Ein- und Ausgrenzung ausreichend sind. Sie erlauben es, gezielt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, die die Schweiz verlassen müssen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Durch eine konsequente Anordnung von Ein- und Ausgrenzungen durch die Kantone kann den in der Motion erwähnten Situationen effektiv und innert kurzer Frist begegnet werden. Von der vorgeschlagenen generellen, präventiven Regelung wären jedoch alle Asylsuchenden betroffen, auch diejenigen, die nicht zu den vom Motionär geschilderten Problemsituationen beitragen. Zudem würde das Gebiet der automatischen Eingrenzung je nach Grösse des Aufenthaltskantons sehr unterschiedlich ausfallen. Eine solche systematische Eingrenzung aller Asylsuchenden wäre nach Auffassung des Bundesrates unverhältnismässig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, um das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) so abzuändern, dass für Personen, die keine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Asylsuchende) haben, das Aufenthaltsgebiet räumlich auf den Zuweisungskanton beschränkt wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufenthaltsgebiet für Asylbewerber auf den Zuweisungskanton begrenzen"}],"title":"Aufenthaltsgebiet für Asylbewerber auf den Zuweisungskanton begrenzen"}