﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123933</id><updated>2023-07-27T21:33:20Z</updated><additionalIndexing>09;Leistungsauftrag;Evaluation;Zivildienst;Verwaltungsreform;Sicherheitspolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020301</key><name>Zivildienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L01K04</key><name>Sicherheitspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060108</key><name>Verwaltungsreform</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-11-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2652</code><gender>f</gender><id>1295</id><name>Graf-Litscher Edith</name><officialDenomination>Graf-Litscher</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2714</code><gender>m</gender><id>3911</id><name>Voruz Eric</name><officialDenomination>Voruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2778</code><gender>m</gender><id>4074</id><name>Fridez Pierre-Alain</name><officialDenomination>Fridez</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3933</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Zivildienst ist gemäss Bundesverfassung ein Ersatzdienst. Deshalb muss die Gesamtbelastung des "Zivis" derjenigen eines Angehörigen der Armee möglichst entsprechen und müssen die Rechte und Pflichten von "Zivis" und Soldaten soweit möglich und sinnvoll dieselben sein. Wird die Armee in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu Assistenz- oder Aktivdiensteinsätzen aufgeboten, muss deswegen auch der Zivildienst der Lage entsprechende Einsätze leisten. Davon abzusehen hiesse, "Zivis" gegenüber Angehörigen der Armee stark zu privilegieren. Der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit liesse dies nicht zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das wichtigste Mittel zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit in der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist der Zivilschutz. Der Zivildienst darf den Zivilschutz und dessen zivile Partner weder konkurrenzieren noch ersetzen, sondern ausschliesslich bei Bedarf ergänzen. Dazu ist er aufgrund seiner materiellen Bereitschaft heute noch nicht in der Lage (es mangelt ihm an Alarmierung, Ausbildung, Ausrüstung, Führungsorganisation und Infrastruktur). Soweit dafür ein Bedarf besteht, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob und wie die Bereitschaft des Zivildienstes erhöht werden soll. Ob dem so ist, ist bis anhin nicht geklärt. Mit einzelnen "Zivis" und mit kleinen Gruppen ist der Zivildienst zwar heute schon zu Einsätzen in der Katastrophen- und Nothilfe befähigt. Auch in dieser Hinsicht ist jedoch der Bedarf zu erheben und, falls das Erhebungsresultat dies nahelegt, die Koordination mit den beteiligten Stellen zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die im Sipol B 2010 in Aussicht gestellte Prüfung hat noch nicht stattgefunden. Die Prioritäten lagen in den beteiligten Departementen bei anderen Themen. Die Studiengruppe Dienstpflicht soll sich dieser Prüfung annehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist bereit, die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme der Studiengruppe Dienstpflicht zu nutzen und das EVD zu beauftragen, in Absprache mit den zuständigen Stellen des VBS einen Expertenbericht erstellen zu lassen. Dieser soll spätestens Ende 2013 vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche konkreten Aufgaben der Zivildienst übernehmen soll, wird sich aus der Bedarfsanalyse des Expertenberichtes und der Bearbeitung der Frage durch die Studiengruppe Dienstpflicht ergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sofern die Bedarfsanalyse dies nahelegt, wird der Zivildienst künftig in den Organen des Sicherheitsverbundes Schweiz vertreten sein. Art und Umfang der Zusammenarbeit mit dessen Institutionen sind im Rahmen der Studiengruppe Dienstpflicht zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Zivildienst hat in den letzten Jahren an Umfang und Bedeutung gewonnen. Mit Blick darauf hat das EVD die Fragen der künftigen Rechtsform und der Unterstellung der Vollzugsstelle für den Zivildienst umfassend geprüft, wie dies die Finanzkommission des Nationalrates 2008 und der Bundesrat 2009 im Rahmen der Corporate Governance verlangt haben. Das EVD wird dem Bundesrat zur gegebenen Zeit seine Schlussfolgerungen unterbreiten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 (Sipol B 2010) hält fest, der Status der Zivildienstleistenden entspreche "weitestgehend jenem der Angehörigen der Armee. Deshalb können die Zivildienstpflichtigen auch zu ausserordentlichen Zivildiensteinsätzen verpflichtet werden." Laut Zivildienstgesetz trägt der Zivildienst zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen bei (Art. 4 Abs. 1 Bst. h). Das Aufgebot und die Führung erfolgen - falls erforderlich - direkt durch die Vollzugsstelle (Art. 7a Abs. 1). Das Gesetz sieht vor, dass der Zivildienst Beiträge zur nationalen Sicherheitskooperation leistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zivildienst ist "ein Instrument der Sicherheitspolitik", fasst der Sipol B 2010 zusammen. 2005 und 2006 führte der Zivildienst Gruppeneinsätze zur Behebung der Folgen von Naturkatastrophen durch. Sie zeigten laut Sipol B 2010 auf, "dass der Zivildienst Beiträge zur Bewältigung der Folgen von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erbringen kann". Es sei nun vertieft zu prüfen, wie der Zivildienst "zur Entlastung anderer Akteure des Sicherheitsverbundes Schweiz eingesetzt werden kann sowie ob und allenfalls wofür seine Einsatzbereitschaft erhöht werden soll". Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie weit ist diese angekündigte Prüfung inzwischen gediehen? Wann, durch wen und wie klärt er den Bedarf für ausserordentliche Zivildiensteinsätze und die Erhöhung der Einsatzbereitschaft ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann er sicherstellen, dass die Ergebnisse dieser Bedarfsabklärung vorliegen, wenn die Studiengruppe "Dienstpflichtsystem" (nach der Volksabstimmung über die Wehrpflicht-Initiative) ihre Arbeit aufnimmt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In seiner Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes (BBl 2001 6127) stellte der Bundesrat klar: "Der Zivildienst ist ein ziviles Mittel des Bundes ... zur Bewältigung der Folgen besonderer und ausserordentlicher Lagen wird er bedarfsgerecht und ergänzend aufgeboten." Welche Aufgaben weist der Bundesrat dem Zivildienst "bedarfsgerecht und ergänzend" in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt er die Koordination zwischen Zivildienst und den übrigen Instrumenten der Sicherheitspolitik sicher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wertet er die Vollzugsstelle für den Zivildienst zu einem Bundesamt auf, damit der Zivildienst seine sicherheitspolitischen Aufgaben als gleichwertiger Partner erfüllen kann?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Der Zivildienst als Instrument der Sicherheitspolitik</value></text></texts><title>Der Zivildienst als Instrument der Sicherheitspolitik</title></affair>