{"id":20123959,"updated":"2023-07-27T19:46:35Z","additionalIndexing":"66;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Bevölkerungsschutz;Trinkwasser;radioaktive Verseuchung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K1703010601","name":"nuklearer Unfall","type":1},{"key":"L04K10010702","name":"Katastrophenhilfe","type":1},{"key":"L04K06020312","name":"radioaktive Verseuchung","type":1},{"key":"L05K0603030210","name":"Trinkwasser","type":1},{"key":"L03K040302","name":"Bevölkerungsschutz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3959","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Interpellation bezieht sich auf die Studie \"Mögliche Folgen eines Unfalls im KKW Mühleberg bei ähnlichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe wie aus einem Block des KKW Fukushima Daiichi\" des Öko-Instituts Darmstadt vom 31. August 2012. Diese Studie geht von einer extrem unwahrscheinlichen Unfallsequenz aus und überschätzt die möglichen radiologischen Auswirkungen.<\/p><p>Die schweizerischen Kernkraftwerke verfügen im Gegensatz zu den Fukushima-I-Reaktoren über eine Reihe von Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung von Kernschmelzunfällen sowie über zusätzliche Barrieren zur Rückhaltung von Radioaktivität und Systeme zur Beherrschung und Linderung der Folgen von Kernschmelzunfällen. Diese wurden in der erwähnten Studie nicht berücksichtigt. Der EU-Stresstest, der nach dem schweren nuklearen Unfall in Fukushima durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die Schweizer Kernkraftwerke im europäischen Vergleich und auch im Vergleich zu den Anlagen in Fukushima einen hohen Schutz gegen externe Auswirkungen bieten.<\/p><p>Gemäss den aktuellen Referenzszenarien wäre bei einem schweren Unfall in der Schweiz eine vorbeugende Evakuierung der Zone 1 (maximal 5 Kilometer) in Erwägung zu ziehen. Bei dem in der Interpellation unterstellten Extremereignis wird das Flusswasser stark kontaminiert. Wird dieses als Trinkwasser aufbereitet, so ist mit Überschreitungen von Grenzwerten nach Lebensmittelgesetzgebung zu rechnen. Dies würde dosisreduzierende Massnahmen implizieren. In Anlehnung an das im Dosismassnahmenkonzept vorgesehene Ernte- und Weideverbot wären als Sofortmassnahmen die Trinkwasseraufbereitung stromabwärts zu unterbinden und das Fischen zu verbieten.<\/p><p>2. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt in Artikel 5 die Vorbereitung von Notfallschutzmassnahmen für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Der Bundesrat wird in Artikel 5 Absatz 4 verpflichtet, die erforderlichen Notfallschutzmassnahmen zu regeln.<\/p><p>Mit Erlass der Notfallschutzverordnung vom 20. Oktober 2010 (NFSV; SR 732.33) hat der Bundesrat den Notfallschutz für Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen geregelt. Die Gewährleistung des Notfallschutzes obliegt den verschiedenen in der Verordnung genannten Akteuren.<\/p><p>3. Entsprechend den heutigen Planungen ist eine Evakuierung Berns nicht vorgesehen. Beim Kernkraftwerkunfall in Fukushima wurde die Bevölkerung in den ersten Tagen schrittweise bis zu einem Radius von 20 Kilometer um die Anlage evakuiert. Gemäss dem stärksten bisher zugrunde gelegten Referenzszenario für den schweizerischen Notfallschutz sind Evakuierungsmassnahmen ausserhalb der Zone 1 hingegen nicht erforderlich. Die Gültigkeit der Referenzszenarien und des Zonenkonzepts werden derzeit unter Federführung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) im Rahmen der Umsetzung des Berichtes der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (Ida Nomex) überprüft. Hierzu werden die schweizerische Strahlen- und Notfallschutzgesetzgebung, das Sicherheitsniveau der schweizerischen Kernkraftwerke und die topografischen Eigenschaften der Umgebung der Werke berücksichtigt.<\/p><p>Bereits seit drei Jahren führt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) mit der ETH ein Projekt zur Simulation von grossräumigen Evakuierungen anhand von Computermodellen durch. Zusätzlich werden seit Herbst 2011 vom Babs in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den Kantonen Evakuierungsvorgaben erarbeitet. Diese betreffen die notwendigen Massnahmen in den Bereichen Evakuierungsgebiet, Transport, Aufnahmegebiet, besondere Einrichtungen (Spitäler, Heime, Gefängnisse usw.) und kritische Infrastrukturen. Die Evakuierungsvorgaben sollen bis Ende 2012 vorliegen. Darauf basierend können die Kantone und Notfallschutzpartner ihre Einsatzplanungen erstellen.<\/p><p>Die Führung durch Behörden und Bundesrat im Ereignisfall ist durch geschützte redundante Führungsstandorte gewährleistet.<\/p><p>Was die Koordination der internationalen Hilfe im Rahmen der Krisenbewältigung des Bundes bei Grosskatastrophen betrifft, übernimmt die Humanitäre Hilfe der Direktion für Zusammenarbeit und Entwicklung neu die Aufgabe der Ansprechstelle.<\/p><p>4. In den aktuellen Notfall- beziehungsweise Referenzszenarien ist der Austritt von grossen Mengen an radioaktivem Wasser aus einem schweizerischen Kernkraftwerk nicht berücksichtigt. Das Ensi hat deshalb im Oktober 2011 aufgrund seines Berichtes \"Lessons Learned und Prüfpunkte aus den kerntechnischen Unfällen in Fukushima\" entschieden, dass der Umgang mit grossen Mengen kontaminierten Wassers oder umweltgefährdenden Stoffen analysiert werden soll. Es ist zu prüfen, wie die erforderlichen technischen Mittel im Einsatzfall bereitgestellt werden können und ob Mittel vorzuhalten sind. Dieser Prüfpunkt soll im Rahmen des Aktionsplans 2013 des Ensi bearbeitet werden.<\/p><p>5. Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (SR 531.32) die nötigen Vorschriften erlassen für den Fall, dass die Wasserversorgung erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht sein sollte. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, dass auch bei grossen Schäden an der Wasserversorgung jederzeit auf geeignete Weise mindestens der zum Überleben notwendige Trinkwasserbedarf bereitgestellt werden muss. Damit Wasserversorgungsbetriebe ihre Aufgaben auch bei radioaktiver Verstrahlung erfüllen können, ist das Werkpersonal mit AC-Schutzmaterial auszurüsten. Des Weiteren haben die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen eine Notfallplanung sowie eine Dokumentation für Notlagen zu erarbeiten.<\/p><p>Das Ensi orientiert bei jedem Vorkommnis die Nationale Alarmzentrale (NAZ), das Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Standortkanton und weitere Stellen per Fax. Darin werden auch die radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung angesprochen. Im Falle eines schweren Unfalls würde im Rahmen der von der NAZ einberufenen Telefonkonferenzen mit dem kantonalen Führungsstab über mögliche Sofortmassnahmen, wie z. B. die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, entschieden.<\/p><p>6. Die Antwort zu Ziffer 1 trifft auch für die anderen Kernkraftwerkstandorte zu.<\/p><p>7. Sofortmassnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Trinkwasserversorgung, würden anhand von Messergebnissen laufend neu beurteilt und gegebenenfalls aufgehoben.<\/p><p>8. Gemäss Hardwasser AG (regionales Wasserwerk, welches Trinkwasser für diverse Gemeinden aus Basel-Landschaft und die Stadt Basel aufbereitet) kann die Trinkwassergewinnung durch die Versickerung von Filtratwasser bis zu einer Woche gewährleistet werden (siehe auch Internetseite der Hardwasser AG, Stand 10. Oktober 2012).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Was geschieht, wenn ein mit Fukushima vergleichbarer Atomunfall im AKW Mühleberg stattfindet? Eine Studie zeigt, dass etwa 80 000 Menschen, so auch die Bundesstadt Bern, sofort evakuiert und rund 200 000 Menschen langfristig umgesiedelt werden müssten.<\/p><p>Bedenklich wären auch die Folgen des Austritts von radioaktivem Wasser: Innert kürzester Zeit erreicht es den Bielersee, aus dem 50 000 Menschen ihr Trinkwasser beziehen. Der See müsste aus gesundheitlichen Gründen auf Jahrzehnte hinaus abgesperrt werden.<\/p><p>Meine Fragen:<\/p><p>1. Stimmen die Konsequenzen, wie sie für einen schweren Atomunfall im AKW Mühleberg dargestellt werden?<\/p><p>2. Angesichts der schweren Mängel beim Katastrophenschutz, wie sie Ida Nomex dem Bundesrat berichtet hat - wie kann der Bundesrat den vom Kernenergiegesetz verlangten Katastrophenschutz gewährleisten, wenn ein solcher Unfall in einem Schweizer AKW geschieht? Entspricht die gegenwärtige Situation dem Gesetz, obwohl gewisse schwerwiegende Mängel gemäss Ida Nomex erst in Jahren behoben sein werden?<\/p><p>3. Wie soll Bern evakuiert werden, und wie soll die Katastrophenhilfe organisiert werden, wenn das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) und der Bundesrat selbst evakuiert werden müssen?<\/p><p>4. In welchen Notfallszenarien für Schweizer AKW kommt ein Austritt von radioaktivem Wasser aus einem havarierten AKW vor?<\/p><p>5. Stimmt es, dass bisher keine Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung vorgesehen sind? Wenn ja: Wie und in welcher Frist will der Bundesrat dies beheben?<\/p><p>6. Tritt das verseuchte Wasser in Mühleberg aus, ist der Bielersee verloren. Was geschieht, wenn bei einem vergleichbaren Unfall radioaktives Waser aus den AKW Gösgen, Beznau und Leibstadt in die Aare bzw. den Rhein austritt? Welche Konsequenzen hat dies für die mit Rheinwasser betriebene Trinkwasserversorgung in den Städten und Gemeinden am Rhein?<\/p><p>7. Wie lange müssten diese Trinkwasserversorgungen abgeschaltet werden, und wie sind sie zu ersetzen?<\/p><p>8. Welche Folgen wären für die 230 000 Menschen von Basel und Umgebung zu erwarten, deren Trinkwasserversorgung vollständig aus dem Rhein gespiesen wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Katastrophenhilfe im Falle schwerer AKW-Unfälle"}],"title":"Katastrophenhilfe im Falle schwerer AKW-Unfälle"}