﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123967</id><updated>2023-07-28T12:41:16Z</updated><additionalIndexing>12;28;Freiheitsberaubung;Kind;Eltern;Opferhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050102010301</key><name>Freiheitsberaubung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030301</key><name>Eltern</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020501</key><name>Opferhilfe</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-12-11T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-11-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3967</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Problematik der Kindesentführungen hat Parlament und Regierung bereits früher beschäftigt; dabei ging es im Besonderen um die bestehenden Mittel für eine verbesserte Alarmierung, aber auch um die Bekanntmachung der verfügbaren Instrumente. Die Situation ist zwar nach wie vor schwierig, doch gilt es, die Bemühungen anzuerkennen, die mit der Schaffung des Systems "Entführungsalarm" (www.alerteenlevement.ch) unternommen wurden. Zurzeit ist das eine teilweise kantonale Aufgabe. Auf Bundesebene könnte eine wertvolle Hilfe von den Beratungstätigkeiten der Stellen her kommen, die das OHG umsetzen. Allerdings geht aus den Bestimmungen zum Geltungsbereich des OHG nicht klar hervor, ob der Elternteil, dem ein Kind entführt worden ist, ein Opfer im Sinne des OHG ist. Dass wir es hier mit Opfern zu tun haben, ist jedoch unzweifelhaft, stellt ein solcher Akt doch eine beträchtliche psychische Beeinträchtigung des entführten Kindes und des betroffenen Elternteils dar. Dies formell zu beweisen beansprucht aber im konkreten Fall zu viel Zeit. Man sollte also alles unternehmen, damit ein Elternteil, der in eine solche Situation gerät, sich unverzüglich an die nächstgelegene Opferhilfestelle wenden und dort sofortige Auskünfte und Hilfe bekommen kann. Das ist gerade in den Fällen sehr wichtig, in denen der Faktor Zeit eine zentrale Rolle spielt. Es stellt sich also die Frage, ob aus dem Gebot der Klarheit der rechtlichen Normen nicht die Notwendigkeit resultiert, Artikel 1 OHG in der genannten Richtung zu präzisieren. Man kann sich auch die allgemeinere Frage stellen, ob im OHG nicht die Stellung der Person, die durch einen Akt von Gewalt, begangen an einem ihrer Angehörigen, betroffen ist, geregelt werden müsste. Die Erfahrung zeigt in der Tat, dass Elternteile, die von der Entführung ihres Kindes betroffen sind, rat- und hilflos sind und dass die Unsicherheit darüber, bei welchen Personen und Institutionen in so einer Situation Hilfe zu bekommen ist, sich sehr nachteilig auswirkt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG; Art. 1 Abs. 1) gilt als Opfer jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Als Angehörige im Sinne des OHG (Art. 1 Abs. 2) gelten der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen, d. h. Personen, mit denen das Opfer im konkreten Fall in vergleichbar enger Beziehung steht. Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf Leistungen nach dem OHG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Gesetzgeber hat auf eine Auflistung der Straftaten, die Anspruch auf Opferhilfe geben, verzichtet und es der Praxis überlassen, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Vorfall in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt oder nicht. Entführungen fallen jedoch ohne Zweifel unter das OHG; dieser Straftatbestand wird auch in der Liste der Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz OHG, mit denen eine einheitliche Anwendung des OHG sichergestellt werden soll, ausdrücklich genannt. Der Gesetzgeber hat ausserdem auf die Nennung der Personen verzichtet, die als Angehörige des Opfers gelten könnten. Je nachdem, wie eng jemand im konkreten Fall mit dem Opfer in Beziehung steht, wird er als Angehöriger betrachtet oder nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anforderungen an den Nachweis der Opfereigenschaft (oder der Angehörigeneigenschaft) variieren je nach Art und Umfang der beanspruchten Hilfe sowie je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Hilfe. Für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie die Ausrichtung von finanzieller Soforthilfe durch eine Opferhilfe-Beratungsstelle genügt es grundsätzlich, wenn die Opfereigenschaft - und somit das Vorliegen einer Straftat - in Betracht fällt. Auch bei der Bestimmung des Kreises der anspruchsberechtigten Angehörigen ist eine weite Auslegung vorzunehmen. In der Praxis stellen sich für die neuen Ehegatten oder Konkubinatspartner des Elternteils des Kindes keine Probleme. Sie erhalten die meisten Leistungen (Beratung, Unterstützung in rechtlichen Fragen usw.) zum selben Zeitpunkt wie der betroffene Elternteil, ohne ihren eigenen Anspruch geltend machen zu müssen. In der Phase der Entführung, in der der Faktor Zeit entscheidend ist, sind die Anforderungen für den Erhalt der OHG-Leistungen demnach nicht hoch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus Sicht des Bundesrates ist es nicht erforderlich, das OHG aufgrund der Entführungsproblematik anzupassen. Dieses Gesetz wird ausserdem im Jahr 2016 evaluiert. Je nach den Ergebnissen wird der Bundesrat die geeigneten Anpassungen vornehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass der persönliche Geltungsbereich des Opferhilfegesetzes (OHG) auch den Elternteil und die Angehörigen eines entführten Kindes umfasst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Falls das so ist: Sollte das in Artikel 1 OHG nicht entsprechend präzisiert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wäre es nicht angezeigt, bei dieser Gelegenheit auch zu präzisieren, welche Personen unter den Begriff der Angehörigen fallen, namentlich bei Patchworkfamilien der neue Ehegatte oder die neue Ehegattin oder der Konkubinatspartner oder die Konkubinatspartnerin des einen Elternteils (oder beider Elternteile)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Elternteil als Opfer einer Kindesentführung und Opferhilfegesetz</value></text></texts><title>Elternteil als Opfer einer Kindesentführung und Opferhilfegesetz</title></affair>