﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123968</id><updated>2023-07-27T20:24:30Z</updated><additionalIndexing>12;Verwaltungsverfahren;Strafverfahren;Verfahrensrecht;Gerichtsverfahren;Prioritätensetzung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05030208</key><name>Verfahrensrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050404</key><name>Gerichtsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701050101</key><name>Prioritätensetzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05040402</key><name>Strafverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060306</key><name>Verwaltungsverfahren</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-12-11T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-11-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3968</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Gleichbehandlung der Rechtssubjekte verlangt ganz allgemein, dass alle Streitigkeiten gleich behandelt werden müssen, insbesondere dass nicht die einen Akten auf und die anderen unter den Stapel der zu untersuchenden und zu beurteilenden Streitigkeiten gelegt werden. Natürlich kann dieser Grundsatz in der Realität nicht immer ganz eingehalten werden: Je nachdem, ob die Richterin oder der Richter, der oder dem das Geschäft zugeteilt wird, schnell oder langsam arbeitet, überlastet ist oder nicht, gesundheitlich in guter Form oder eher kränkelnd ist, ist der Verfahrensablauf beeindruckend schnell oder ärgerlich langsam. Die Kriterien für die Zuteilung sind recht unterschiedlich: Oft geschieht die Zuteilung nach einem festen Turnus, manchmal aber auch nach der Vorliebe einer Richterin oder eines Richters für ein bestimmtes Gebiet. Wenn aber schon nicht alle Geschäfte mit der höchsten Geschwindigkeit behandelt werden können, so müsste doch zumindest das öffentliche Interesse und nicht der Zufall bestimmen, welche Verfahren Vorrang haben. Das gilt nicht unbedingt für alle Verfahren, aber das Verwaltungsverfahrensgesetz sowie die Zivil- und die Strafprozessordnung sollten diese Möglichkeit zulassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nehmen wir ein Beispiel aus dem Baurecht: Wird gegen ein für die Allgemeinheit wichtiges Projekt, das der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes unterliegt, eine Beschwerde eingereicht, so muss die mit diesem Projekt beauftragte Behörde erreichen können, dass die Untersuchungsrichterin oder der Untersuchungsrichter oder das Gericht beim Eintreten auf die Sache eine rechtskräftige Verfügung erlässt, in der das strittige Geschäft als prioritär qualifiziert wird. Zugleich sollten die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit eine rasche Behandlung in den folgenden Verfahrensabschnitten sichergestellt ist (Personal, das von anderen Aufgaben entlastet wird, Fristen, die weder für die Parteien noch für das Gericht erstreckt werden usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich des Strafrechts könnte die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt des Kantons bzw. der Bundesstaatsanwalt (oder sogar eine Partei) das gleiche Begehren mit den gleichen Folgen bei der Rechtsmittelinstanz des Kantons bzw. beim Bundesstrafgericht einreichen, damit der prioritäre Charakter eines wichtigen Falls oder - befristet - einer Kategorie von Fällen, durch die die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, anerkannt wird. Im gesamten strafrechtlichen Verfahren einschliesslich des Ermittlungsverfahrens der Polizei und des Massnahmenvollzugs müssten von Rechts wegen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich des Zivilrechts käme dieses Instrument sicher seltener und nur punktuell zum Zug. In einem Konkursverfahren mit vielen Geschädigten zum Beispiel wäre es aber sicher gerechtfertigt. Die so erreichte Beschleunigung müsste nichtsdestotrotz die Rechte der Parteien gewährleisten und ihnen zusätzliche Rechtsmittel bereitstellen, wenn die Regeln eines fairen Prozesses (Art. 6 Ziff. 1 EMRK) dies verlangen. Wichtig ist schliesslich, dass der Entscheid über die Priorisierung zwingend von einer gerichtlichen Behörde gefällt werden muss, und zwar ausschliesslich aufgrund einer Abwägung der auf dem Spiel stehenden Interessen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht in der Möglichkeit, Verwaltungs-, Zivil- und Strafverfahren mit prozessleitender Verfügung auf Antrag einer Behörde als im öffentlichen Interesse prioritär zu erklären, kein Instrument, dessen Einführung näher zu prüfen wäre; dies aus folgenden Gründen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gerichte und Verwaltungsbehörden müssen die Dringlichkeit der bei ihnen hängigen Verfahren einschätzen und beim Einsatz der vorhandenen Mittel entsprechende Prioritäten setzen. Dieses Gebot ergibt sich aus Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung. Die Dringlichkeit ist nicht in jedem Verfahrensstadium zwingend die gleiche; sie kann z. B. nach einer Zwischenverfügung über provisorische Massnahmen oder nach einem Teilentscheid an Bedeutung verlieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Regelung über eine förmliche Vorrangerklärung hätte zusätzlichen Vollzugs- und Kontrollaufwand - inklusive Potenzial für Streitigkeiten - zur Folge. Die entsprechenden Ressourcen werden besser für die Erledigung der Verfahren eingesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung eines Zweiklassensystems würde zu Differenzierungen führen, die hinsichtlich der Rechtsgleichheit bzw. der Waffengleichheit der Prozessparteien problematisch wären. Nach der Darstellung im Postulat wären beispielsweise nur Behörden zum Antrag auf prioritäre Behandlung berechtigt, und private Interessen an einem schnellen Verfahren würden - unabhängig von ihrem Gewicht - nicht berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem bestünde die Gefahr, dass mit der neuen Klassierung Verfahren vernachlässigt würden, die generell sehr zügig erledigt werden sollen, ohne dass aber in jedem Einzelfall ein Dringlichkeitsnachweis erbracht werden könnte (z. B. Asylverfahren).&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, ob bestimmte Verfahren als Verfahren von prioritärem öffentlichen Interesse qualifiziert und für diese Verfahren entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, um so eine rasche oder sogar dringliche Behandlung sicherzustellen. Für die Priorisierung sind eine gerichtliche Legitimation und die strikte Einhaltung der Parteirechte selbstverständlich zwingend.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verfahren von prioritärem öffentlichen Interesse</value></text></texts><title>Verfahren von prioritärem öffentlichen Interesse</title></affair>