{"id":20123970,"updated":"2023-07-28T15:15:24Z","additionalIndexing":"28;24;Kompetenzregelung;Kanton;Finanzausgleich;Vereinfachung von Verfahren;Aufhebung einer Bestimmung;Sozialhilfe;Bürgerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-10-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":1},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L05K0506010601","name":"Bürgerrecht","type":1},{"key":"L06K050301010201","name":"Aufhebung einer Bestimmung","type":2},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-11-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2012-10-12T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2012-10-12T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4906"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1349992800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1354489200000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Juni 2012). Darin lehnt die SGK-S eine Kompensation der aus der Abschaffung der Rückerstattungspflicht resultierenden Lastenverschiebungen zwischen den Kantonen ab. Angesichts eines entsprechenden Begehrens der Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Waadt und Zürich bat die Kommission jedoch den Bundesrat, insbesondere zur Möglichkeit einer Kompensation über den Finanzausgleich, namentlich den soziodemografischen Lastenausgleich, Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 15. August 2012 folgte der Bundesrat der ständerätlichen Kommission in allen Punkten und lehnte namentlich eine Kompensation der Lastenverschiebungen über den Finanzausgleich mit der nachfolgend wiedergegebenen Begründung ab.<\/p><p>Der Lastenausgleich wird durch den Bund finanziert. Die allenfalls zu kompensierenden Lastenverschiebungen entstehen jedoch im Bereich der Sozialhilfe, also einer grundsätzlich kantonalen Aufgabe. Es wäre systemfremd, mit einer Erhöhung des vertikalen Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen ausschliesslich horizontale, interkantonale Lastenverschiebungen auszugleichen.<\/p><p>Auch eine Anpassung der Verteilkriterien und damit eine Umverteilung der bestehenden Mittel des soziodemografischen Lastenausgleichs unter den Kantonen lehnt der Bundesrat ab: Die Verteilkriterien des Finanzausgleichs sind vorgegeben und so aufeinander abgestimmt, dass geografisch-topografische und soziodemografische Sonderlasten insgesamt abgefedert werden können. Ein diskretionärer Eingriff in diese Verteilkriterien zum Ausgleich einer einmaligen Anpassung der Zuständigkeitskriterien an neue Gegebenheiten wäre systemwidrig und würde im Hinblick auf künftige kleinere Umverteilungen zwischen den Kantonen ein unerwünschtes Präjudiz schaffen.<\/p><p>Hinzu kommt, dass der aktuelle soziodemografische Ausgleich bei den Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe bereits berücksichtigt (vgl. Art. 34 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz- und Lastenausgleich; SR 613.21). Dabei kommt faktisch bereits heute das Wohnsitzprinzip zur Anwendung, da die Rückerstattungen durch den Heimatkanton bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Mit anderen Worten wird damit der mit der Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons entstehenden Zusatzbelastung gewisser Kantone bereits heute teilweise Rechnung getragen.<\/p><p>Die Motion der SGK-N lässt nun allerdings offen, über welches Gefäss des Finanzausgleichs die geforderte Kompensation der aus der Abschaffung der Rückerstattungspflicht resultierenden Lastenverschiebungen zwischen den Kantonen realisiert werden soll. Nebst dem soziodemografischen Lastenausgleich könnte rein theoretisch noch der horizontale Ressourcenausgleich zur Diskussion stehen. Eine Kompensation über dieses Gefäss wäre jedoch ebenfalls systemwidrig. Denn der Ressourcenausgleich orientiert sich am Ressourcenpotenzial, dem Steuersubstrat der einzelnen Kantone, und muss deshalb durch die Lasten der Kantone bzw. durch Lastenverschiebungen zwischen den Kantonen unbeeinflussbar bleiben. Zwar stellt eine Rückerstattung ebenfalls eine Einnahmequelle dar; die Aufhebung einer Rückerstattung hat beim bisherigen Empfängerkanton somit geringere Einnahmen zur Folge. Der Ressourcenausgleich basiert jedoch nicht auf den effektiven Einnahmen, sondern, wie erwähnt, auf dem abschöpfbaren Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone.<\/p><p>Schliesslich sind die zur Diskussion stehenden Lastenverschiebungen im Verhältnis zu den gesamten Sozialhilfekosten der Kantone relativ gering, und sämtliche Kantone werden durch den Wegfall von administrativen Arbeiten für die Rückerstattung entlastet.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)  eine Lösung vorzuschlagen angesichts der Verschiebung der Lasten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons verursacht wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons im NFA berücksichtigen"}],"title":"Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons im NFA berücksichtigen"}