{"id":20123992,"updated":"2023-07-27T19:25:11Z","additionalIndexing":"24;Randregion;Finanzausgleich;Tessin;Regionalpolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-11-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L04K08020335","name":"Regionalpolitik","type":1},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-01-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1353884400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3992","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Finanzausgleich im engeren Sinn beruht auf zwei Instrumenten: dem Ressourcenausgleich, um die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen zu verringern, und dem Lastenausgleich, der zum Ziel hat, Sonderlasten der Kantone geografisch-topografischer (GLA) oder soziodemografischer Art (SLA) auszugleichen. Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Der Grund für die geringeren Zahlungen an den Kanton Tessin liegt in der Verbesserung seines Ressourcenpotenzials 2013 gegenüber 2012 sowie einem leichten absoluten und relativen Rückgang bei zwei der drei SLA-Indikatoren des Kantons, dem Armuts- und dem Altersstrukturindikator. Die Entwicklung der Ausgleichszahlungen ist somit das Ergebnis der klaren Regeln des aktuellen Ausgleichssystems. In diesem Rahmen hat der Bundesrat keinerlei Handlungsspielraum.<\/p><p>Bei der Erarbeitung des NFA-Projekts war die Bestimmung eines Indikators zur Messung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone von grösster Bedeutung, und das Ressourcenpotenzial als zentrales Element zur Berechnung der kantonalen Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Ressourcenausgleichs wurde von den Kantonen breit akzeptiert. Um übermässige jährliche Schwankungen zu vermeiden, basiert das Ressourcenpotenzial eines Referenzjahrs auf dem Durchschnitt der letzten drei verfügbaren steuerlichen Bemessungsjahre, den Jahren sechs bis vier vor dem Referenzjahr. Im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich hat das Institut BAK Basel untersucht, inwieweit das Ressourcenpotenzial die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Kantons abbildet, und ist zum Schluss gekommen, dass das vom Bund berechnete Ressourcenpotenzial und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gut übereinstimmen.<\/p><p>Die zur Bestimmung der Ausgleichszahlungen verwendeten Parameter sind nicht nur sachgerecht, sondern auch zweckmässig. So werden Löhne unter dem schweizerischen Durchschnitt, um auf die Anliegen des Interpellanten zurückzukommen, beim Einkommen der natürlichen Personen berücksichtigt, das ein Element des Ressourcenpotenzials bildet. Dieses trägt auch den zusätzlichen Lasten von Grenzkantonen Rechnung, indem das Bruttoeinkommen der quellenbesteuerten Personen seit 2012 nur noch zu 75 Prozent einbezogen wird. Ausserdem beinhalten zwei der drei SLA-Indikatoren der Kernstädte die erwerbstätigen Personen und tragen somit sowohl den Pendlern als auch den Grenzgängern Rechnung. Beim Kanton Tessin liegt das Einkommen der natürlichen Personen effektiv unter dem schweizerischen Durchschnitt, hingegen fallen die Gewinne der juristischen Personen und die Einkommen bei der Quellenbesteuerung überdurchschnittlich aus.<\/p><p>2. Seit der Finanzausgleichsreform 2008 beruhen der Ressourcen- und der Lastenausgleich auf präzisen und objektiven Elementen und Indikatoren, die nicht mehr von der Finanzpolitik des Kantons beeinflusst werden können. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das aktuelle Ausgleichssystem zweckmässig ist.<\/p><p>Der Bund nimmt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen für jede Vierjahresperiode eine detaillierte Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz des nationalen Finanzausgleichs vor.<\/p><p>3. Im Rahmen des GLA gleicht der Bund geografisch-topografische Sonderlasten der Kantone aus. Nach Artikel 29 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich bildet die Steilheit einen der vier Teilindikatoren für den GLA. Bei der Erarbeitung des NFA-Projekts waren die Projektgremien und der Bundesrat der Ansicht, die Steilheit des Geländes lasse sich am besten mit dem Höhenmedian der produktiven Fläche abbilden. Der Bundesrat ist nach wie vor dieser Auffassung. Die Höhenlage verursacht effektiv geografisch-topografische Sonderlasten wie beispielsweise Kosten für den Winterdienst, den Schutz vor Naturgefahren (z. B. Lawinen) oder die Waldwirtschaft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Was der Bundesrat für den Finanzausgleich 2013 vorschlägt, lässt einen ziemlich ratlos, wenn man die Auswirkungen für das Tessin betrachtet.<\/p><p>So soll das Tessin 2013 Ausgleichszahlungen von nur 23 Millionen Franken erhalten und damit ganze 9 Millionen weniger als 2012.<\/p><p>Unser Kanton ist offenbar 2012 stärker geworden. Rein objektiv gibt es dafür keinen Grund. Insbesondere die Nähe zu Italien und die Personenfreizügigkeit haben sich weiterhin negativ ausgewirkt: Lohndumping, Verdrängung der ortsansässigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien usw.<\/p><p>Erst seit 2011 wird beim interkantonalen Finanzausgleich moderat berücksichtigt, dass das Tessin ein Grenzkanton ist. Hinzu kommen die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, dass im Tessin viele Siedlungen hochgelegen sind, bzw. damit, dass der Höhenunterschied zwischen den tiefst- und den höchstgelegenen Siedlungen über tausend Meter ausmacht. Diese Schwierigkeiten werden nach wie vor nicht in Betracht gezogen, wogegen andere Kantone gerade aufgrund der Höhe des Siedlungsgebiets namhafte Beträge erhalten, was schon einige Fragezeichen aufwirft.<\/p><p>So ist es wenig verständlich, dass Kantone wie Bern astronomische Beiträge erhalten, während das Tessin nicht nur nicht mehr bekommt, sondern geradezu mit einer erklecklichen Kürzung bestraft wird, und dies, obwohl im Tessin der Durchschnittslohn deutlich geringer ist und die Arbeitslosenquote klar über dem schweizerischen Mittel liegt.<\/p><p>Über den Finanzausgleichsmechanismus klagen schon seit einiger Zeit die bezahlenden Kantone, die angesichts der Tatsache, dass sie in der Minderheit sind, in den Abstimmungen in den Räten immer unterliegen.<\/p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Hält der Bundesrat die gegenwärtige Situation beim Finanzausgleich für gerecht?<\/p><p>2. Ist er bereit, Änderungen in Erwägung zu ziehen, die es erlauben, Situationen zu verhindern, die objektiv wenig sinnvoll sind, wie die massive Kürzung des ohnehin schon bescheidenen Ausgleichsbetrags für das Tessin?<\/p><p>3. Warum wird neben der Höhe nicht auch der Höhenunterschied zwischen den Siedlungen berücksichtigt? Denn ein grosser Höhenunterschied führt zu Schwierigkeiten beim Angebot von Infrastrukturen und Dienstleistungen und natürlich auch zu höheren Kosten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kürzung der Beiträge für das Tessin. Die Ungerechtigkeiten des Finanzausgleichs"}],"title":"Kürzung der Beiträge für das Tessin. Die Ungerechtigkeiten des Finanzausgleichs"}