{"id":20123997,"updated":"2023-07-28T07:56:40Z","additionalIndexing":"48;Kanton;Subvention;Strassenunterhalt;Passstrasse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2746,"gender":"m","id":4033,"name":"Stadler Markus","officialDenomination":"Stadler Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-11-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L06K070503010402","name":"Strassenunterhalt","type":1},{"key":"L05K1803010206","name":"Passstrasse","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-03-19T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-01-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1353884400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363647600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2720,"gender":"m","id":3917,"name":"Imoberdorf René","officialDenomination":"Imoberdorf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2729,"gender":"m","id":3939,"name":"Freitag Pankraz","officialDenomination":"Freitag"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2640,"gender":"m","id":1149,"name":"Schwaller Urs","officialDenomination":"Schwaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2768,"gender":"m","id":4055,"name":"Engler Stefan","officialDenomination":"Engler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2783,"gender":"m","id":4078,"name":"Schmid Martin","officialDenomination":"Schmid Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2793,"gender":"m","id":4088,"name":"Baumann Isidor","officialDenomination":"Baumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2721,"gender":"m","id":3918,"name":"Luginbühl Werner","officialDenomination":"Luginbühl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2613,"gender":"m","id":1150,"name":"Levrat Christian","officialDenomination":"Levrat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2746,"gender":"m","id":4033,"name":"Stadler Markus","officialDenomination":"Stadler Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3997","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die aktuelle Diskussion um den neuen Finanzausgleich (NFA) bietet auch die Gelegenheit, eine Lücke im Bereich der Strassenregelung nach NFA zu schliessen. Es geht um die Finanzierung von grossen Sanierungen der Alpen- und Jurapassstrassen gemäss Hauptstrassendefinition nach Artikel 12 MinVG. Vor der NFA-Zeit erhielten die Kantone auf dem gesamten Hauptstrassennetz im Sinne von Artikel 12 MinVG Bundesbeiträge an die einzelnen Projekte, sogenannte werkgebundene Beiträge. Im Bestreben, mehr Effizienz zu erreichen und den Kantonen mehr Souveränität bei der Verwendung der finanziellen Mittel zu geben, wurde mit der NFA das System geändert: weg von den werkgebundenen Subventionen, hin zu Pauschalbeiträgen für diese Aufgabe. Dieser Schritt ist an sich im Licht der NFA konsequent und für weite Teile des Hauptstrassennetzes auch richtig. Für die Alpen- und Jurapässe auf diesem Netz kann das neue System aber fatale Folgen haben.<\/p><p>Mit meiner Interpellation 10.3649 habe ich darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung die Gebirgskantone mit den Pauschalbeiträgen zwar den normalen Betrieb und Unterhalt dieser Strassen tragen können, dass aber bei eigentlichen Erneuerungen, grösseren Naturereignissen und dergleichen die realistische Befürchtung besteht, dass zumindest einzelne betroffene Kantone durch solche sehr teure Arbeiten finanziell völlig überfordert sein werden, mit der Folge, dass solche Passstrassen dann geschlossen werden müssten bzw. geschlossen blieben. Der Bundesrat hat in seiner Interpellationsantwort erkannt, \"dass der Erhalt von Alpenpassstrassen nach der Inkraftsetzung der NFA insbesondere für finanzschwache Kantone Probleme aufwerfen kann\". Diese Problematik war bereits bei der Erarbeitung der NFA bekannt, indem das Problem der \"schwer finanzierbaren Einzelprojekte\", wie es damals hiess, lange Zeit als noch ungelöstes Thema vor sich hergeschoben und schliesslich als ungelöstes Problem ausgeklammert wurde. Die so entstandene Lücke gilt es jetzt zu schliessen.<\/p><p>Die Aufklassierung von Strecken zu Nationalstrassen im neuen Netzbeschluss und damit ihre vollständige Übernahme durch den Bund hat das hier aufgeworfene Problem nur zu einem kleinen Teil entschärft.<\/p><p>Eine Regelung der Mitfinanzierung des Bundes von schwer finanzierbaren Projekten auf Passstrassen des Hauptstrassennetzes nach Artikel 12 MinVG, die den besonders hohen Kosten einer Sanierung solcher Strassen und der besonderen finanziellen Belastung eines Kantons im Einzelfall Rechnung trägt, vermeidet ein böses Erwachen im grösseren Sanierungsfall - d. h. die Schliessung von Passstrassen auf diesem Netz. Eine vom Bundesrat zu erarbeitende Regelung soll dieses mittelfristig sehr bedeutende Problem der Passstrassen auf dem Hauptstrassennetz lösen. \"Autobahnen\" sind dabei nicht erwünscht, der Passstrassencharakter soll erhalten bleiben.<\/p><p>Der sichere Fortbestand der obengenannten Kategorie von Passstrassen liegt im nationalen Interesse. Sie dienen nicht nur dem Tourismus, der öffentlichen Sicherheit, der Landwirtschaft und anderen Funktionen, u. a. im Sinne der Regionalpolitik. Sie sind auch Ausdruck der schweizerischen Zusammengehörigkeit.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat bereits in der Interpellation 10.3649, \"NFA-Lücken schliessen. Mitfinanzierung der interkantonalen Passstrassen durch den Bund\", ausgeführt hat, anerkennt er die Bedeutung der Alpenpassstrassen. Diese sind deshalb zumeist dem Hauptstrassennetz zugeordnet. Einzelne bedeutende Strecken werden im Zuge der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz gar zur Nationalstrasse aufgewertet.<\/p><p>Für die Hauptstrassen gewährt der Bund den Kantonen namhafte Globalbeiträge. Dabei wird bei der Berechnung der Höhenlage und dem Bergstrassencharakter besonders Rechnung getragen (Art. 12 und 13 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, MinVG; SR 725.116.2). Aus dem Infrastrukturfonds erhalten die Kantone zudem Pauschalbeiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten (Art. 8 des Infrastrukturfondsgesetzes; SR 725.13). Weiter erhalten die Kantone einen Anteil am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Art. 19 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe; SR 641.81), wobei bei der Berechnung der Kantonsanteile auch hier der besonderen Lage der Bergkantone Rechnung getragen wird. Schliesslich werden auch bei der Berechnung der nichtwerkgebundenen Beiträge die Strassenlasten der Kantone als Berechnungsfaktor berücksichtigt (Art. 34 Abs. 1 Bst. b MinVG).<\/p><p>Diese Regelung entspricht insgesamt dem Grundgedanken der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme soweit möglich und sinnvoll zu entflechten. Seither trägt der Bund bei den Nationalstrassen die alleinige Verantwortung und zusätzliche finanzielle Lasten. Umgekehrt wurden die Kantone erheblich entlastet und können die diesbezüglichen Mittel anderweitig einsetzen. Dieses System wurde vor fünf Jahren eingeführt und bewährt sich.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten, damit der Bund grosse Sanierungen von Passstrassen von nationaler Bedeutung (im Sinne von Art. 12 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe, MinVG), die einen Kanton finanziell unverhältnismässig belasten würden, mit einem Beitrag unterstützen kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzielle Sicherung der Passstrassen"}],"title":"Finanzielle Sicherung der Passstrassen"}