{"id":20124007,"updated":"2023-07-28T12:52:33Z","additionalIndexing":"28;Unternehmenssteuer;Gleichstellung von Mann und Frau;Altersvorsorge;Steuererhebung;Pensionskasse;Versicherung;Berufliche Vorsorge;vorgezogener Ruhestand;Transparenz;AHV;Rente;Finanzierung;AHV-Rente","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-11-28T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K01040101","name":"Altersvorsorge","type":1},{"key":"L04K01040112","name":"Rente","type":1},{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":2},{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":2},{"key":"L05K0702030107","name":"vorgezogener Ruhestand","type":2},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":2},{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":2},{"key":"L03K111001","name":"Versicherung","type":2},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":2},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":2},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2012-11-29T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1354057200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.4007","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die ersten allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2013 Vorschläge zu unterbreiten, die diese Leitlinien konkretisieren, indem die finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen untersucht werden. Basierend darauf wird der Bundesrat die Eckwerte der Reform festlegen. Gemäss dem Zeitplan soll eine entsprechende Vorlage Ende 2013 in die Vernehmlassung gehen, und anschliessend soll noch während dieser Legislatur, im Prinzip Ende 2014, eine Botschaft an das Parlament überwiesen werden. Es ist deshalb noch verfrüht, sich zu konkreten Massnahmen zu äussern, da diese derzeit erst ausgearbeitet werden.<\/p><p>1. Die Gründe, die den Bundesrat veranlasst haben, die Altersvorsorgereform als ganzheitliche Strategie anzugehen, sind vielfältig. Zunächst einmal zeigt das Scheitern der letzten Revisionsvorlagen der AHV und der beruflichen Vorsorge, dass sich die Zukunft der schweizerischen Rentensysteme nur gesamtheitlich betrachten lässt. Der Erhalt des Leistungsniveaus bedingt die Kombination von Massnahmen, die in der AHV und der beruflichen Vorsorge und gegebenenfalls bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV greifen; dabei ist darauf zu achten, dass das Verfassungsziel garantiert bleibt. Zudem erlaubt dieser Ansatz kohärente und ausgewogene Lösungen, um die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die das Gesamtsystem der Altersvorsorge betreffen, anzugehen. Der globale Ansatz sorgt auch für Transparenz und Sicherheit in Bezug auf die von Entscheiden zur Altersvorsorge direkt betroffenen Versicherten.<\/p><p>2. Die Altersleistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge stellen zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in der Höhe einer Ersatzquote von 60 Prozent sicher. Bei tiefen Einkommen reicht diese Ersatzquote zur Existenzsicherung bei Rentnerinnen und Rentnern jedoch nicht aus. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV decken hier allfällige Lücken.<\/p><p>3. Der Bundesrat stellt das heutige Dreisäulensystem der Altersvorsorge nicht infrage und sieht keine Übertragung von Mitteln von der zweiten Säule zur AHV vor.<\/p><p>4. Ein wichtiger Faktor beim Entscheid zu einer Frühpensionierung sind die Konditionen beim Vorbezug der Altersleistung der zweiten Säule. Die Anhebung des frühestmöglichen Rentenalters (häufig verbunden mit einer steuerprivilegierten Möglichkeit der Vorfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung) ist deshalb eine Option, um den Anteil an Frühpensionierungen zu reduzieren. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge sollen die Anreize für die Erwerbstätigen und die Wirtschaft generell so gesetzt werden, dass die Frühpensionierungen zurückgehen. Sozialpolitisch gerechtfertigte Ausnahmen wie zum Beispiel Frühpensionierungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen oder Sozialplänen sollten jedoch weiterhin möglich sein.<\/p><p>5. Mit der Reform der Altersvorsorge soll das Referenzalter für den Altersrücktritt in der AHV und der zweiten Säule für Männer und Frauen bei 65 Jahren festgelegt werden (gemäss Legislaturprogramm 2011-2015). Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat auf verschiedenen Ebenen für eine bessere Chancen- und Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden laufenden Massnahmen: aktive Unterstützung des Lohngleichheitsdialogs, Entwickeln und Bereitstellen einer Gratissoftware (Logib), mit der die Lohngleichheit im Unternehmen überprüft werden kann, mehr Kontrollen in Bezug auf Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen, finanzielle Mittel für Projekte zur Verbesserung der Gleichbehandlung im Berufsleben, Einführung eines neuen Familienartikels in der Bundesverfassung (Volksabstimmung am 3. März 2013) sowie Umsetzung einer Personalpolitik in der Bundesverwaltung, die auf Lohngleichheit zielt und darauf, dass Frauen auf allen Hierarchiestufen vertreten sind.<\/p><p>6. Eines der Ziele der Reform ist die Prüfung institutioneller Massnahmen im Hinblick auf einen effektiven Versichertenschutz, zur Verbesserung der Transparenz bei den Versicherern und für eine ausgewogenere Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Aktionären. Der Bundesrat ist sich sicher, dass dieses und die anderen Reformziele, wenn sie umgesetzt sind, das Vertrauen in das gesamte System der Altersvorsorge stärken werden.<\/p><p>7. Die Mindereinnahmen für die AHV wurden in der Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform II (USR II), in den parlamentarischen Debatten sowie im Abstimmungskampf thematisiert. Im Abstimmungsbüchlein sprach der Bundesrat, gestützt auf die Steuerbelastung nach Einführung der Reform und Annahmen über die Verhaltensänderungen der Eigentümeraktionäre, von kurzfristigen Mindereinnahmen zwischen 86 und 130 Millionen Franken. Das Referendumskomitee ging von mindestens 150 Millionen Franken aus. Zu der in der Interpellation genannten Schätzung kann sich der Bundesrat nicht äussern, da er über keine neuen Datengrundlagen verfügt. Zusätzliche Erkenntnisse würden eine sehr aufwendige Ex-post-Evaluation erforderlich machen. Das Ausmass liesse sich indessen auch dann nicht genau ermitteln, weil dafür u. a. auch eine Annahme unterstellt werden müsste, wie sich die Eigentümeraktionäre ohne Steuerreform verhalten hätten. Der Nationalrat hat erst kürzlich das Postulat Badran 12.3481, \"Steuerausfälle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II\", abgelehnt, das eine solche Evaluation verlangt hatte.<\/p><p>8. Die von der USR II gesetzten Anreize zur Verlagerung von Löhnen zu steuergünstigeren und AHV-beitragsfreien Dividenden können unter Wahrung einer kohärenten und widerspruchsfreien Rechtsordnung nicht im AHV-Recht rückgängig gemacht werden. Die Ausgleichskassen sind aber gehalten, gegen Missbrauchsfälle vorzugehen, und können - auch im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtes - im Einzelfall überhöhte Dividenden unter gewissen Voraussetzungen als beitragspflichtigen Lohn qualifizieren. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge wird der Bundesrat im Interesse der Versicherten und in einem grösseren Zusammenhang auch Überlegungen zu Mehreinnahmen für die AHV und eine gesetzliche Verankerung der Missbrauchspraxis anstellen.<\/p><p>9. Das Beispiel der USR II zeigt, dass sozialversicherungsfremde Rechtsetzungsprojekte Auswirkungen auf die AHV zeitigen können. Auch angesichts der sich abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten ist es dem Bundesrat ein Anliegen, solche rechtzeitig zu erkennen und zu thematisieren. Aktuell sieht er keine beschlossenen oder entscheidreifen Gesetzesänderungen mit gewichtigen potenziellen Einnahmeausfällen. Solche könnten indessen drohen, falls das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Pelli 11.457, \"Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen\", eine gegenüber heute grosszügigere Beitragsbefreiung von Leistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds beschliessen würde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlichen Strategie zu wechseln?<\/p><p>2. Ist er der Ansicht, dass die AHV- und BVG-Renten hoch genug sind, um die Verfassungsziele in Bezug auf die erste und zweite Säule zu erfüllen? Wenn ja, für wen und für welche Lohnkategorien?<\/p><p>3. Ist es denkbar, einen Ausgleich zwischen der ersten und zweiten Säule zu schaffen, beispielsweise indem die erste Säule durch Beiträge der zweiten Säule (BVG) gestärkt würde?<\/p><p>4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?<\/p><p>6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nichteingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der Legal Quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?<\/p><p>7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II (USR II) werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?<\/p><p>8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?<\/p><p>9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und\/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Renten sichern"}],"title":"Renten sichern"}