﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124008</id><updated>2025-11-14T06:48:45Z</updated><additionalIndexing>24;Rechtshilfe;Deutschland;Kapitalgewinnsteuer;Quellensteuer;Italien;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Griechenland;Steuerübereinkommen;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-11-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070406</key><name>Kapitalgewinnsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070208</key><name>Quellensteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010503</key><name>Italien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010502</key><name>Griechenland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2012-11-29T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-11-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>12.4008</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die Schweiz bedauert, dass das deutsche Parlament das von der Bundesregierung unterzeichnete Quellensteuerabkommen mit der Schweiz nicht genehmigt hat. Im Verhältnis zu Deutschland bleibt nach dem Nein der Status quo der Amtshilfe auf Ersuchen gemäss internationalem Standard. Soweit ein Ersuchen auf gestohlenen Bankdaten basiert, wird die Schweiz keine Amts- und Rechtshilfe leisten. Zudem greift die im Abkommen vorgesehene Einstellung von Strafverfahren gegen Beteiligte an Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb steuererheblicher Daten von Bankkunden begangen wurden, nicht. Die Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Österreich sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die laufenden Verhandlungen mit Griechenland und Italien werden weitergeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Referendumsfrist für das Steueramtshilfegesetz (StAhiG), welches von den eidgenössischen Räten am 28. September 2012 angenommen wurde, lief am 17. Januar 2013 unbenützt ab. Das Gesetz ist am 1. Februar 2013 in Kraft getreten. Mit der Inkraftsetzung des Steueramtshilfegesetzes sind auch Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard zulässig. Sie sind für Informationen über Sachverhalte zugelassen, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Gesetzes betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die US-Steuergesetzgebung Fatca wurde von den USA einseitig eingeführt und wirkt sich auf Finanzinstitute weltweit aus. Fatca verlangt von den einzelnen Finanzinstituten, dass sie Einkünfte zugunsten und Konten im Eigentum von US-Personen dem IRS melden. Die USA haben sich nun bereiterklärt, im Rahmen von bilateralen Abkommen eine erleichterte Umsetzung von Fatca nach zwei Modellen anzubieten. Beim Modell 1 verpflichtet sich der Partnerstaat, die Informationen zu beschaffen und direkt den USA zu übermitteln. Die USA sind unter gewissen Voraussetzungen bereit, dem anderen Staat ebenfalls Informationen zuzustellen. Diese sind jedoch auf Zinserträge und auf gewisse Dividendenerträge beschränkt. Auch der Schweizer Finanzplatz kann sich Fatca nicht entziehen, wenn Schweizer Finanzinstitute weiterhin auf dem US-Markt investieren können wollen. Die Schweiz und die USA haben zur erleichterten Umsetzung von Fatca das sogenannte Modell 2 entwickelt. Ein von der Schweiz gestützt auf dieses Modell 2 ausgehandeltes Abkommen wurde am 3. Dezember 2012 paraphiert. Die Schweiz konnte damit die gleichen Erleichterungen vereinbaren, wie dies im Modell 1 Länder gemacht haben, ohne aber den automatischen Informationsaustausch zu vereinbaren. Es stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenersuchen an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Der Bundesrat hat im Beschluss vom 14. Dezember 2012 und im Bericht vom 19. Dezember 2012 die Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz präzisiert. Im Steuerbereich sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Sie entbinden die Bankkundinnen und Bankkunden nicht von der Verantwortung, ihre Steuerpflicht zu erfüllen und die für sie geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, schreiben aber den Finanzintermediären vor, bei der Annahme von Vermögenswerten dem Aspekt der Steuerkonformität Rechnung zu tragen. Diesbezüglich ist vorgesehen, dass die Finanzintermediäre von ihren Kunden eine Selbstdeklaration über die Erfüllung der Steuerpflicht (Steuerkonformität) verlangen können. Die Selbstdeklaration wird somit einer von mehreren Anhaltspunkten für Steuerkonformität. Die Unterzeichnung einer Selbstdeklaration ist jedoch nicht obligatorisch. Die Aufsichtsbehörde wird kontrollieren, ob die Finanzinstitute ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird Anfang 2013 eine Vorlage über die Verbesserung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre in die Vernehmlassung schicken. Gleichzeitig wird er ein Vernehmlassungsverfahren über eine Vorlage zur Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen eröffnen; dieser Gesetzentwurf enthält einen Antrag für die Qualifizierung eines schweren Steuerdelikts als Vortat zur Geldwäscherei.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, zur aktuellen Entwicklung in Sachen Abgeltungssteuer, zur Implementierung von Fatca und zur Weiterentwicklung des Informationsaustausches im Rahmen der Amtshilfe in Steuerfragen zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er nach dem Scheitern des Quellensteuerabkommens im deutschen Bundesrat einen Plan B zur Rettung der Vorlage, plant er Zugeständnisse in Richtung des Vermittlungsausschusses zwischen dem deutschen Bundesrat und dem Bundestag? Wie ist das weitere Vorgehen, wenn die Abgeltungssteuer in Deutschland endgültig Schiffbruch erleiden sollte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie weit sind die Verhandlungen in Bezug auf das Quellensteuerabkommen mit Italien und Griechenland?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Bundesgesetz über die Amtshilfe in Steuersachen tritt voraussichtlich am 1. Februar 2013 in Kraft. Schliesst er eine verfahrensrechtliche "Rückwirkung" des Gesetzes auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten verwirklicht haben, weiterhin aus, wie das im Rahmen der Gesetzesberatungen von der Bundespräsidentin erklärt worden ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Bedeutung misst er Fatca im Rahmen der internationalen Entwicklung hin zum automatischen Informationsaustausch als Standard bei? Welchen Stellenwert hat für ihn die Gleichbehandlung in Fragen des Informationsaustauschs in Steuersachen der wichtigsten Handelspartner und -partnerinnen mit den USA? Welches Umsetzungsmodell zur Implementierung von Fatca wird von ihm favorisiert? Besteht er wie einzelne EU-Staaten auf Reziprozität des Datenaustausches mit den USA, und wenn nein, warum nicht? Bewertet er einen einseitigen Informationsfluss von Bankkundendaten an die US-Steuerbehörden nicht auch als erheblichen Souveränitätsverlust der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wann präsentiert er die versprochene Vorlage zur Durchsetzung eines steuerkonformen Finanzplatzes? Hält er an der Selbstdeklaration plus, mit der auch die Banken in die Verantwortung eingebunden werden, fest?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Gafi verlangt neu, dass Steuerdelikte zur Vortat der Geldwäscherei werden. Wie gedenkt er diese Anforderungen zeitlich und rechtlich umzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wie weiter mit dem steuerkonformen Finanzplatz?</value></text></texts><title>Wie weiter mit dem steuerkonformen Finanzplatz?</title></affair>