﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124010</id><updated>2023-07-28T08:47:13Z</updated><additionalIndexing>24;Bankgeheimnis;Bankgeschäft;Datenträger;Personendaten;Datenschutz;Diebstahl;Bank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-11-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020513</key><name>Datenschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110402</key><name>Bankgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010202</key><name>Diebstahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020210</key><name>Datenträger</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1203040202</key><name>Personendaten</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-11-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2454</code><gender>m</gender><id>404</id><name>Baader Caspar</name><officialDenomination>Baader Caspar</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>12.4010</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Bankkundengeheimnis geniesst bereits heute einen besonderen strafrechtlichen Schutz, indem Artikel 47 des Bankengesetzes (BankG) sowohl seine vorsätzliche als auch seine fahrlässige Verletzung unter Strafe stellt. Die Verfolgung der Verstösse gegen Artikel 47 BankG erfolgt von Amtes wegen, was bei den allgemeinen Berufsgeheimnisverletzungen des Strafgesetzbuches (Art. 321 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) nicht der Fall ist. In Fällen von Datendiebstahl mit späterer Weitergabe an Dritte wird damit vorweg bereits ein Verstoss gegen Artikel 47 BankG gegeben sein. Zusätzlich kann bei einem Datendiebstahl aber auch eine unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) vorliegen oder das Datenschutzgesetz (DSG) verletzt sein. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, nach denen die genannten Straftaten in der Schweiz nicht konsequent verfolgt würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die durch den Ständerat am 4. Dezember 2012 angenommene und dem Nationalrat überwiesene Motion der Kommission für Rechtsfragen 12.3976 beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Gesetzesänderungen für eine angemessene Bestrafung der Verwendung und der Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten vorzubereiten. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und anerkennt bei der vorsätzlichen Verwendung von unrechtmässig erworbenen Daten eine zu schliessende Strafbarkeitslücke im Finanzmarktrecht. Darüber hinaus sieht der Bundesrat aber aufgrund der bereits bestehenden Bandbreite möglicher Strafsanktionen für Datendiebstahl nach BankG, StGB und DSG keinen weiteren Gesetzgebungsbedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Personen, welche Bankkundendaten entwenden, sind nach den genannten Bestimmungen des BankG, des StGB sowie des DSG strafbar. Da die Verletzung des Bankkundengeheimnisses in anderen Rechtsordnungen jedoch meist keinen Straftatbestand darstellt, fehlt den schweizerischen Ersuchen um Rechtshilfe oder Auslieferung die dafür notwendige beidseitige Strafbarkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Werden Daten für ausländische Behörden gestohlen, kann der Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) erfüllt sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Diebstahl von Kundendaten die Folge einer aufsichtsrechtlichen Pflichtverletzung der Bank, kann die Finma ein eingreifendes Verwaltungsverfahren eröffnen. Die Finma ist im Rahmen eines solchen Verfahrens befugt, gestützt auf die Artikel 29ff. des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) diejenige Massnahme zu treffen, die ihr im Lichte des Verhältnismässigkeitsprinzips am geeignetsten erscheint, um das Aufsichtsrecht durchzusetzen. Bei einer groben oder mehrfachen Verletzung gesetzlicher Pflichten könnte der Bank sogar die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit entzogen werden (Art. 37 Finmag in Verbindung mit Art. 23quinquies BankG). Möglich ist auch, dass die Finma gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BankG zum Schluss kommt, dass die zuständige, mit der Verwaltung und Geschäftsführung der Bank betraute Person für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit keine Gewähr mehr bietet und deshalb diese Funktion nicht mehr weiter wahrnehmen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Es kann auf das unter Ziffer 2 Gesagte verwiesen werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Diebstahl und die Veräusserung von Bankkundendaten an ausländische Behörden wurden in den vergangenen zwei Jahren zu einem grossen Problem, welches das Bankkundengeheimnis in den betroffenen Fällen massiv verletzt und dem Finanzplatz Schweiz grossen Schaden zufügt. Solche Machenschaften sind mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Das bedingt, dass nicht nur gegen Datendiebe und ihre Abnehmer, welche teilweise ausländische Behörden sind, konsequent vorgegangen wird, sondern dass auch Banken, welche fahrlässig solche Datendiebstähle zulassen, strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Bestehen die notwendigen Rechtsgrundlagen nicht, um das Bankkundengeheimnis erfolgreich zu schützen, müssen diese dringend und rasch angepasst werden. Wir bitten den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er nicht auch der Meinung, dass das Bankkundengeheimnis durch das Unterbinden und die konsequente Verfolgung von Datendiebstählen zu schützen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was wurde bisher unternommen, um von Bundesseite gegen entsprechende Diebstähle vorzugehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Reichen die Rechtsgrundlagen aus, um folgende Täter und Tatbestände konsequent zu verfolgen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Personen, welche Bankkundendaten, in welcher Form auch immer, entwenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Ausländische Behörden, welche gestohlene Daten beschaffen und verwenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Finanzinstitute, welche zulassen, dass in ihrem Verantwortungsbereich stehende Kundendaten entwendet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat bereit, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die fahrlässige Verletzung des Bankkundengeheimnisses durch Banken im Zusammenhang mit dem ungenügenden Schutz ihrer Kundendaten unter Strafe stellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Gesetze müssen konkret angepasst werden, um dieses Ziel zu erreichen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bankkundengeheimnis schützen</value></text></texts><title>Bankkundengeheimnis schützen</title></affair>