﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124019</id><updated>2023-07-28T11:11:18Z</updated><additionalIndexing>08;Entwicklungsland;Kontrolle;ausländisches Unternehmen;intensive Landwirtschaft;Hunger;Bodenmarkt;Landeigentum von Privaten;Modalitäten der Hilfegewährung;Transparenz;Verwendung der Hilfe;Ackerland;Entwicklungsbank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion 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verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-11-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler 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Die Schweiz unterstützt 13 prioritäre multilaterale Organisationen mit Kernbeiträgen. Darunter befinden sich die Weltbankgruppe und die regionalen Entwicklungsbanken. Als Folge mehrerer Nahrungsmittelkrisen Anfang dieses Jahrhunderts (vor allem auf dem afrikanischen Kontinent) haben die Entwicklungsbanken beschlossen, ihre Investitionen im Landwirtschaftssektor zu erhöhen. So haben sich allein die jährlichen Investitionen der Weltbankgruppe im Landwirtschaftssektor von 2002 bis 2012 von 2,3 Milliarden auf 7 Milliarden US-Dollar verdreifacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Investitionen der Entwicklungsbanken zielen hauptsächlich darauf ab, die Produktivität von Gross- und Kleinbauern zu steigern und deren Zugang zu den Absatzmärkten zu verbessern. Zudem fördern die Entwicklungsbanken in ihren Projekten die Klärung der Landrechte und die Verbesserung der Gouvernanz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Keine Entwicklungsbank unterstützt spekulative Landkäufe. Ihre Investitionen müssen strikte Regeln in Bezug auf Evaluation, Überwachung, Offenlegung, Rechenschaft sowie Sozial- und Umweltstandards erfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die internationalen Finanzinstitutionen stellen einen Grundpfeiler der internationalen Entwicklungsarchitektur dar. Die Schweiz sollte im multilateralen System angemessen vertreten sein, dieses mitfinanzieren, aktiv daran teilnehmen und ihre Interessen vertreten. Die multilateralen Institutionen geben den Rahmen und die Regeln für die weltweite Gouvernanz vor. Sie unterstützen die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, damit die Millenniumsentwicklungsziele erreicht werden, und sorgen für eine erhöhte Wirksamkeit der bilateralen Kooperationsprojekte und -programme. Auf diese Weise stärken sich das multilaterale und das bilaterale Engagement der Schweiz gegenseitig. Diese Komplementarität hat sich zur Zufriedenheit aller bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für jegliche Projekte und Programme, die von den multilateralen Organisationen finanziell unterstützt werden, bestehen strikte Regeln und Standards in Bezug auf Evaluations-, Überwachungs- und Offenlegungspflichten, die Unrechtmässigkeiten vorbeugen und aufdecken sollen. Im Landwirtschaftsbereich hat die Weltbankgruppe die "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" (UN Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security: &lt;a href="http://www.fao.org/fileadmin/user_upload/nr/land_tenure/pdf/VG_en_Final_March_2012.pdf"&gt;http://www.fao.org/fileadmin/user_upload/nr/land_tenure/pdf/VG_en_Final_March_2012.pdf&lt;/a&gt;) aktiv mitgestaltet (siehe Ziff. 6). Ausserdem dürfen Investitionsprojekte erst nach Absprache mit der lokalen Bevölkerung in Angriff genommen werden. Die Schweiz nimmt als Mitglied in den Überwachungsgremien der Finanzinstitutionen Einsitz. Dort setzt sie sich konkret für Rechtssicherheit und faire Besitzverhältnisse ein, die der armen Landbevölkerung den Zugang zu Boden und natürlichen Ressourcen gewährleisten sollen. Mittels ihrer Koordinationsbüros in den Partnerländern hat die Schweiz zudem die Möglichkeit, Projekte und Programme der Entwicklungsbanken direkt vor Ort zu überprüfen. Die Mechanismen bezüglich der Schaffung von Transparenz werden unter Ziffer 5 beantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Projektdokumente und Länderstrategien der Entwicklungsbanken sind öffentlich. Damit legen die Institutionen nach international anerkannten Standards Rechenschaft über ihre Aktivitäten ab. Zudem gibt es in der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken rege genutzte Ombudsstellen, bei denen sich betroffene Personen, Gemeinschaften und Organisationen direkt über allfällige negative Auswirkungen von Projekten oder Politikmassnahmen beschweren können. Um namentlich die Gouvernanz bei den in grossem Umfang von Staaten, multinationalen Unternehmen oder Staatsfonds getätigten Agrarinvestitionen zu verbessern, führt die Schweiz innerhalb des Ausschusses für Welternährungssicherheit einen Konsultationsprozess zur Entwicklung von Prinzipien für verantwortliche Agrarinvestitionen durch. Diese Prinzipien sollen unter anderem zu einer besseren Transparenz der Geldflüsse beitragen. Die Schweiz möchte alle beteiligten Akteure, auch die Entwicklungsbanken, aktiv in die Erarbeitung dieser Prinzipien mit einbeziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Ausschuss für Welternährungssicherheit hat im Mai 2012 die "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" verabschiedet. Diese Leitlinien halten international anerkannte Prinzipien und Standards zur Förderung verantwortungsvoller Praktiken fest, die den Ländern als Basis zur Entwicklung eigener Strategien, Politiken, Gesetzgebungen und Programmen im Bereich Landnutzung dienen sollen. Mithilfe dieser Leitlinien können die Staaten sowie der Privatsektor, die Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger abschätzen, ob das Vorgehen der Staaten akzeptablen Praktiken entspricht. Diese Leitlinien sind freiwillig und rechtlich nicht bindend. Sie sind das Ergebnis eines umfassenden Konsultations- und Verhandlungsprozesses, an dem der Privatsektor und die Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen mit den Regierungen vollumfänglich beteiligt waren, was für die Umsetzung dieser Leitlinien vielversprechend ist. Auch die Schweiz hat diesen Prozess unterstützt. Ausserdem wird für die Umsetzung dieser Leitlinien (unter dem generellen Vorbehalt der Budgetbewilligung durch das Parlament) über drei Jahre ein Beitrag von drei Millionen Franken an einen von der FAO geführten Multi-Geber-Treuhandfonds bereitgestellt. Diese Mittel werden in erster Linie zur Verstärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten im Bereich Landnutzung in den Entwicklungsländern sowie zur Verbesserung der Kontrolle und Evaluation der Landnutzungspolitiken, -gesetze und -programme investiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Landgrabbing, d. h. der Ausverkauf von Land in den Ländern des Südens an Investoren und Unternehmen, die der einheimischen Bevölkerung ihre Lebensgrundlagen entziehen, schreitet mit grossen Schritten voran. Die Folgen sind Verschärfung der weltweiten Armut, Gefährdung der Nahrungssicherheit sowie ökologisch desaströse Langzeitauswirkungen. Beteiligt daran sind auch die internationalen Entwicklungsbanken, die von der Schweiz mitunterstützt werden. Sie bringt dort Kapital ein und gehört Leitungsgremien an. Das Seco koordiniert das Verhältnis der Schweiz zu den Finanzinstituten (Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank usw.), in denen sie Mitglied ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Rolle der Schweiz in der Förderung der internationalen Entwicklungskooperation stellen sich deshalb verschiedene Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Entwicklungsbanken finanziert die Schweiz mit, die in Land beanspruchende Agrarprojekte investieren, die die Lebensgrundlagen der einheimischen Landbevölkerung gefährden könnten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat der Bundesrat Kennzahlen und Instrumente, die ihm anzeigen, ob die mitfinanzierten Investoren Landgrabbing betreiben, d. h. mit ihren Investitionen einen Markt aufbauen, an dem die Landlosen kaum teilnehmen, geschweige denn angemessen mitverdienen können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Trifft es zu, dass er seine Projekte und Programme in Entwicklungsländern je länger, je weniger direkt finanziert zugunsten von Investitionsbeiträgen an Finanzinstitute? Wenn diese Verschiebung stattfindet, weshalb?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wenn dieser Trend zur indirekten Finanzierung zutrifft, wie kann der Bundesrat kontrollieren, wo das Geld letzten Endes investiert wird, mit dem Ziel, unerwünschte Beteiligung an Landgrabbing zu vermeiden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie kann er Transparenz der Geldflüsse gewährleisten, damit Landgrabbing mit öffentlichem Geld ausgeschlossen werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die FAO (Uno-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation) erarbeitet Richtlinien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nutzungs- und Zugangsrechten zu Land, Wald und Fischgründen. Die Deza hat die Entwicklung dieser Guidelines stark technisch und finanziell unterstützt und will mit einem Beitrag auch deren Anwendung vorantreiben. Welche Verbindlichkeit ist davon zu erwarten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehr Transparenz bei der Finanzierung von Entwicklungsprojekten</value></text></texts><title>Mehr Transparenz bei der Finanzierung von Entwicklungsprojekten</title></affair>