{"id":20124024,"updated":"2023-07-28T10:29:26Z","additionalIndexing":"2841;Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;Grenzwert;Nahrungsmittel;gentechnisch veränderte Organismen;Konsumentenschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-11-29T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L03K140203","name":"Nahrungsmittel","type":1},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":1},{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L05K0701060301","name":"Konsumentenschutz","type":1},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1354143600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.4024","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Schweiz hat eine der strengsten Gesetzgebungen in Bezug auf ausserhumane Gentechnologie. Futter- und Lebensmittel mit GVO-Anteilen unterliegen einer sehr strengen Kennzeichnungspflicht. Allerdings sieht das Gesetz einen Schwellenwert von 0,9 Massenprozent vor, unterhalb dessen die Deklaration von GVO nicht zwingend ist.<\/p><p>In der Schweiz werden zwar keine gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugt, doch deren Import ist gestattet für die Verwendung in Lebensmitteln und in Futtermitteln; es werden eine Sojasorte, drei Maissorten, Maiskleber, Maiskleberfutter, Maisspindelmehl, Sojaextraktionsschrot und Sojakuchen importiert. Zwar werden zurzeit in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Pflanzen für die menschliche Ernährung verkauft, allerdings ist es aufgrund fehlender Statistiken schwierig einzuschätzen, wie viele als Futtermittel verwendete Ölkuchen und wie viele Lebensmittel importiert werden, die unbeabsichtigt mit GVO kontaminiert sind und den gesetzlichen Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreiten. Gibt es Hersteller, die diesen Schwellenwert überschreiten, ohne dies zu deklarieren? Durch eine angemessene Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten ist es den Konsumentinnen und Konsumenten möglich, eine bewusste Wahl zwischen GVO-haltigen und GVO-freien Produkten zu treffen. Das ist ein Recht, das nicht angetastet werden darf.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Die kantonalen Behörden kontrollieren nach Artikel 40 des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) die Umsetzung der Bestimmungen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Sie erheben an den Verkaufsstellen sowie an den Produktionsstätten Proben, analysieren diese und ordnen gegebenenfalls Massnahmen an. Im Rahmen dieser Kontrollen werden gezielt Lebensmittel beprobt, bei denen in erhöhtem Ausmass die Möglichkeit besteht, dass sie Spuren von GVO enthalten. Mit den zur Verfügung stehenden Analysemethoden sind die Behörden in der Lage, eventuell vorhandene GVO-Bestandteile in Lebensmitteln auch in geringen Anteilen wirkungsvoll aufzuspüren und zu bestimmen.<\/p><p>Seit 2008 erfasst das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Ergebnisse dieser Kontrollen gesamtschweizerisch und erstellt dazu jährlich einen zusammenfassenden Bericht, der im Internetauftritt des BAG veröffentlicht wird (<a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/lebensmittel\/04858\/04863\/10432\/index.html?lang=de\">www.bag.admin.ch\/themen\/lebensmittel\/04858\/04863\/10432\/index.html?lang=de<\/a>). Gesondert ausgewiesen werden dabei die Fälle, in denen nichtbewilligte GVO gefunden wurden.<\/p><p>Der Schwellenwert von 0,9 Massenprozent für die Kennzeichnung nach Artikel 7 der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (SR 817.022.51), gestützt auf Artikel 17 des Gentechnikgesetzes (SR 814.91), ist nur bei unbeabsichtigten Spuren von GVO, deren Inverkehrbringen bewilligt wurde, anwendbar. Nichtbewilligte GVO sind dagegen nicht verkehrsfähig, und Lebensmittel mit nichtbewilligten GVO dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, auch wenn sie diese nur in Spuren enthalten.<\/p><p>Überschreitungen des Schwellenwertes wurden in den vergangenen Jahren sehr selten festgestellt; Gleiches gilt für Spuren nichtbewilligter GVO (2011: 2 bzw. 3 von 596 Proben). Diese Ergebnisse zeigen, dass die Warenflusstrennung funktioniert.<\/p><p>3. Der Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung, der auch in den Ländern der Europäischen Union gilt, trägt dem Umstand Rechnung, dass Spuren von GVO trotz sorgfältiger Warenflusstrennung in Lebensmitteln auftreten können. Der Schwellenwert verpflichtet Hersteller und Händler zu wirksamen Massnahmen zur Vermeidung von Spuren und erlaubt den Vollzugsorganen eine Kontrolle aufgrund von quantitativen Analysen.<\/p><p>4. Der Gesundheits- und Täuschungsschutz sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Vorschriften bezüglich Bewilligung und Kennzeichnung von GVO-Erzeugnissen, die Selbstkontrolle der Hersteller und Händler nach Artikel 23 des Lebensmittelgesetzes und durch die Überwachungstätigkeit der Behörden sichergestellt.<\/p><p>Die Bewilligungspflicht stellt sicher, dass GVO-Erzeugnisse nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach dem Stand der Wissenschaft nicht gesundheitsgefährdend sind. Lebensmittel mit Spuren nichtbewilligter GVO werden von den Vollzugsbehörden beanstandet und müssen umgehend vom Markt zurückgezogen werden.<\/p><p>Die Kennzeichnungspflicht stellt sicher, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über die verwendeten Lebensmittel bzw. Zutaten informiert werden. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht wird durch die Vollzugsbehörden überwacht; bei Verstössen können auch hier Massnahmen angeordnet werden.<\/p><p>5. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle sind Importeure verpflichtet, für die Einhaltung der Schweizer Vorschriften zu sorgen. Es obliegt den Importeuren, Massnahmen zu treffen, welche dem Risiko unbeabsichtigter Vermischungen mit GVO aufgrund der Situation im Produktionsland Rechnung tragen.<\/p><p>Die Erfahrung zeigt, dass es in den vergangenen Jahren möglich war, die benötigten Mengen herkömmlicher Erzeugnisse und Rohstoffe zu beschaffen und in die Schweiz einzuführen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von Produkten, die Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind?<\/p><p>2. Wie kann man garantieren, dass in der Schweiz erhältliche Lebensmittel, die auf Soja oder Mais basieren, einen GVO-Anteil von weniger als 0,9 Prozent enthalten und den geltenden Schwellenwert somit nicht überschreiten?<\/p><p>3. Wie können Schwellenwerte festgelegt werden, wenn bekanntlich zahlreiche Futter- und Lebensmittel möglicherweise Spuren von GVO aufweisen?<\/p><p>4. Wie können vor diesem Hintergrund die Konsumentinnen und Konsumenten am besten informiert und geschützt werden?<\/p><p>5. Wie soll mit Produkten umgegangen werden, die aus Ländern stammen, die mit gentechnisch veränderten Produkten liberaler umgehen als die Schweiz?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"GVO in Futter- und Lebensmitteln"}],"title":"GVO in Futter- und Lebensmitteln"}