{"id":20124038,"updated":"2023-07-28T10:40:57Z","additionalIndexing":"15;2841;Indien;geistiges Eigentum;Gesundheitspolitik;internationales Wirtschaftsrecht;Marktzugang;TRIPS;Patentrecht;Medikament;Sicherung der Versorgung;Freihandelsabkommen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L05K0701020204","name":"Freihandelsabkommen","type":1},{"key":"L04K03030403","name":"Indien","type":1},{"key":"L03K160204","name":"geistiges Eigentum","type":1},{"key":"L06K070102040103","name":"TRIPS","type":1},{"key":"L06K160204020204","name":"Patentrecht","type":2},{"key":"L03K050603","name":"internationales Wirtschaftsrecht","type":2},{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":2},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":2},{"key":"L05K0701030905","name":"Sicherung der Versorgung","type":2},{"key":"L03K010505","name":"Gesundheitspolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1354489200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.4038","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gesundheitsfragen gewinnen durch die Globalisierung immer mehr an internationaler Bedeutung. Die Schweiz hat ein Interesse daran, von internationalen Erfahrungen zu lernen und einen verstärkten Austausch mit anderen industrialisierten Ländern und ausgewählten Schwellenländern zu pflegen. Dies geht auch aus der am 9. März 2012 vom Bundesrat verabschiedeten \"Schweizerischen Gesundheitsaussenpolitik\" hervor.<\/p><p>Mit Indien stehen insbesondere folgende Themen im Vordergrund: die allgemeine Gesundheitsversorgung, nichtübertragbare Krankheiten, pharmazeutische Belange, globale Gesundheit, Komplementärmedizin und die Herausforderungen des Föderalismus im Gesundheitswesen.<\/p><p>2. Anlässlich des Treffens vom 1. Oktober 2012 zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern und dem indischen Minister für Gesundheit und Familie wurde vereinbart, ein Memorandum of Understanding (MoU) im Bereich Gesundheit auszuarbeiten. Das MoU hat zum Ziel, die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich in beidseitigem Interesse zu vertiefen. Es wird im Rahmen von Verhandlungen zwischen beiden Ländern erarbeitet.<\/p><p>3. Bezüglich Fragen des geistigen Eigentums gibt es bereits ein spezifisches MoU, das 2007 zwischen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und dem indischen Handels- und Industrieministerium abgeschlossen wurde; seit 2010 haben allerdings keine Sitzungen des darin vorgesehenen \"Joint Committee\" mehr stattfinden können. Das geplante MoU im Bereich Gesundheit dagegen ist andersgeartet; es hat eine bilaterale technische Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten zum Inhalt. Für die spezifischen Zwecke allfälliger technischer Zusammenarbeitsprojekte, welche aus dem geplanten MoU Gesundheit resultieren, wird die Schweiz bei Bedarf in diesem MoU eine entsprechende Schutzklausel zur Regelung der Rechte am geistigen Eigentum einfordern.<\/p><p>4. Zu den Zielen der Schweiz in Freihandelsverhandlungen im Bereich des geistigen Eigentums hat sich der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellationen Fässler Hildegard 11.4079, \"Indien als Apotheke der Armen. Kostengünstigen Zugang zu Medikamenten sichern\", und Sommaruga Carlo 11.4192, \"Für ein Freihandelsabkommen mit Indien ohne Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum\", geäussert. Diese Ziele gelten auch in den aktuellen Freihandelsverhandlungen mit Indien.<\/p><p>5. Die Frage der Anerkennung des Imports eines Produkts als Ausübung des Patents wird vom WTO\/Trips-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) geregelt. Gemäss Artikel 27.1 dieses Abkommens \"erfolgt die Erteilung von Patenten und die Ausübung von Patentrechten unabhängig vom Ort der Erfindung, vom Gebiet der Technik oder davon, ob die Erzeugnisse eingeführt oder im Land selber hergestellt werden\". Die Schweiz und Indien sind als Vertragsstaaten der WTO an die Rechte und Pflichten des Trips-Abkommens gebunden.<\/p><p>6.\/7. Für die Schweiz sind sowohl der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Gesundheitsbereich als auch die Verbesserung der Gesundheit von Armen und Verletzbaren von grosser Bedeutung. Der Schutz des geistigen Eigentums ist gerade im Gesundheitsbereich ein Motor für die Entwicklung neuer und wirksamerer Medikamente sowie besserer Technologien und Dienstleistungen, die auch Armen zugutekommen können. Schutzausnahmen im konkreten Bedarfsfall sind zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen gemäss der WTO-Doha-Erklärung zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 möglich.<\/p><p>Das Problem des ungenügenden Zugangs der mittellosen Bevölkerungsteile in Entwicklungsländern zu medizinischen Leistungen und Medikamenten kann nicht durch die Schwächung oder Negierung von Rechten an geistigem Eigentum gelöst werden. Was die sogenannten vernachlässigten tropischen Krankheiten insbesondere angeht, müssen zudem ergänzende Finanzierungsmechanismen zur Erforschung von entsprechenden Medikamenten gefunden werden, da aufgrund des fehlenden Marktes der Anreiz des Patentsystems alleine nicht genügt. Im Rahmen der WHO werden für jene Fälle nun globale Lösungen gesucht. Die Schweiz engagiert sich dazu im Rahmen ihrer Gesundheitsaussenpolitik stark.<\/p><p>Weiter kann die Abgabe von stark vergünstigten respektive kostenlosen Medikamenten an Bedürftige in den Entwicklungsländern oft eine Lösung darstellen. Hierfür sind zusätzliche Anstrengungen der betroffenen Staaten und der internationalen Staatengemeinschaft notwendig sowie deren engere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und dessen Engagement wichtig. Ausserdem unterstützt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Produktentwicklungspartnerschaften wie \"Drugs for Neglected Diseases\" und \"Medicines for Malaria Venture\" mit dem Ziel, innovative Forschung und Entwicklung für die sogenannten vernachlässigten Krankheiten zu fördern.<\/p><p>Der Schweiz ist es ein Anliegen, die Kohärenz ihrer Politik im Zusammenhang mit diesen komplexen gesundheitsrelevanten Fragen sicherzustellen. Die in Antwort 1 erwähnte \"Schweizerische Gesundheitsaussenpolitik\" trägt dazu bei, indem sie unter anderem Instrumente der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Stellen der Bundesverwaltung vorsieht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweiz steckt in schwierigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien und wird, wie überraschenderweise zur Kenntnis genommen werden konnte, mit diesem Land nun auch ein Memorandum of Understanding (MoU) im Bereich Gesundheit erarbeiten. Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches Interesse verfolgt die Schweiz mit einem MoU im Bereich Gesundheit mit Indien?<\/p><p>2. Ist es zutreffend, dass Indien die Initiative zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ergriffen hat und auch den ersten Entwurf für ein MoU vorlegen wird?<\/p><p>3. Welche Schlüsse sind aus dem Umstand zu ziehen, dass in der Medienmitteilung des EDI verschiedene Themen als mögliche Bereiche eines MoU genannt werden, nicht jedoch das für die Schweiz sehr wichtige geistige Eigentum?<\/p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indien in Bezug auf die Anliegen der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums?<\/p><p>5. Ist er ebenfalls der Meinung, dass die Trips-Bestimmung, wonach der Import eines Produkts als Ausüben des Patents gilt, als Bestandteil eines Freihandelsabkommens nicht verhandelbar ist?<\/p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass in den Verhandlungen mit Indien die Frage des geistigen Eigentums von Fragen in Bezug auf den Zugang aller Bevölkerungsschichten zu den Medikamenten getrennt zu behandeln ist und dass mit einer Schwächung des geistigen Eigentums bzw. der Negierung von Rechten am geistigen Eigentum keine Verbesserung des Zugangs zu erreichen ist?<\/p><p>7. Ist der Bundesrat willens, in Bezug auf das sehr berechtigte Anliegen, wonach auch die mittellose Bevölkerung Zugang zu medizinischen Leistungen, inklusive Medikamente, haben muss, die Kooperation der indischen Behörden einzufordern, wenn es darum geht, nach Kaufkraft differenzierte Märkte auseinanderzuhalten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Indien als Verhandlungspartner im Bereich des geistigen Eigentums"}],"title":"Indien als Verhandlungspartner im Bereich des geistigen Eigentums"}