{"id":20124041,"updated":"2023-07-28T11:57:32Z","additionalIndexing":"04;Kantonszugehörigkeit;Gewährleistung kantonaler Verfassungen;Südjura-Frage;Jura (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K08030204","name":"Gewährleistung kantonaler Verfassungen","type":1},{"key":"L05K0301010109","name":"Jura (Kanton)","type":1},{"key":"L07K08070102011002","name":"Südjura-Frage","type":1},{"key":"L06K080701020110","name":"Kantonszugehörigkeit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-03-04T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1354489200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1362351600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.4041","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Rahmen einer tripartiten Konferenz unter dem Vorsitz der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, haben die Regierungen der Republik und des Kantons Jura und des Kantons Bern am 20. Februar 2012 eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der sie den gemeinsamen Willen zur Lösung der institutionellen Jurafrage bekräftigen. <\/p><p>Gestützt auf diese Absichtserklärung sind beide Kantone daran, die entsprechenden gesetzlichen und verfassungsmässigen Voraussetzungen zur Durchführung der in der Absichtserklärung vorgesehenen Volksabstimmungen über die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region im Kanton Jura und im Berner Jura zu schaffen.<\/p><p>Am 27. Juni 2012 hat der Staatsrat der Republik und des Kantons Jura die Konsultation zur entsprechenden Revision der Verfassung der Republik und des Kantons eingeleitet. Dabei ist auch vorgesehen, einen neuen Artikel 139 in die Verfassung der Republik und des Kantons Jura mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:<\/p><p>\"Le Gouvernement est habilité à engager un processus tendant à la création d'un nouveau canton couvrant les territoires du Jura bernois et de la République et Canton du Jura, dans le respect du droit fédéral et des cantons concernés.\"<\/p><p>Der guten Ordnung halber sei an den Beschluss des Bundesparlamentes bezüglich der Gewährleistung von Artikel 138 der Verfassung der Republik und des Kantons Jura (\"... der Kanton Jura kann jeden Teil des von der Volksabstimmung vom 23. Juni 1974 unmittelbar betroffenen jurassischen Gebiets aufnehmen, sofern sich dieser Teil nach Bundesrecht und nach dem Recht des betroffenen Kantons ordnungsmässig getrennt hat.\") erinnert, mit dem die Gewährleistung des Bundes nicht erteilt worden ist (vgl. Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 28. September 1977 - BBl 1977 III 256).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes. Der Bund gewährleistet sie, wenn sie dem Bundesrecht nicht widersprechen (Art. 51 Abs. 2 BV). Einer kantonalen Verfassungsbestimmung wird nach konstanter Praxis die Gewährleistung erteilt, wenn wenigstens ein bundesrechtskonformer Anwendungsfall denkbar ist.<\/p><p>Falls der neue Artikel 139 der Verfassung der Republik und des Kantons Jura (KV-JU) zu gegebenem Zeitpunkt vom Stimmvolk angenommen wird, muss er der Bundesversammlung zur Gewährleistung unterbreitet werden.<\/p><p>Lehnen die Stimmberechtigten in einer oder mehreren der im Rahmen der Vereinbarung vorgesehenen Volksabstimmungen zur institutionellen Zukunft der interjurassischen Region eine Loslösung des Berner Juras vom Kanton Bern beziehungsweise die Bildung eines neuen Kantons ab, so bleibt aufgrund des Wortlautes von Artikel 139 KV-JU trotzdem in der Verfassung des Kantons Jura eine zeitlich unbefristete Ermächtigung des Staatsrates des Kantons Jura zur Einleitung eines Verfahrens zur Schaffung eines neuen Kantons verankert. Laut Verfassungstext müsste der neue Kanton aus dem Territorium des heutigen Kantons Jura sowie desjenigen des Berner Juras gebildet werden. Darin könnte aber eine permanente verfassungsrechtliche Anmeldung von Gebietsansprüchen des Kantons Jura auf alle Gebiete des Berner Juras erblickt werden, was grundsätzlich nicht mit dem Bundesrecht vereinbar wäre (vgl. insb. BGE 118 Ia 195 E. 5a, BBl 1977 II 273f.).<\/p><p>Aus dem entstehungsgeschichtlichen Kontext von Artikel 139 KV-JU und insbesondere auch aus der entsprechenden klaren Verpflichtung des Staatsrates des Kantons Jura geht hervor, dass sich der Satzteil von Artikel 139 KV-JU \"à engager un processus tendant à la création d'un nouveau canton couvrant les territoires du Jura bernois et de la République et Canton du Jura\" auf das am 20. Februar 2012 mit der Absichtserklärung angestossene Verfahren bezieht. Mit seinem Abschluss gilt die Jurafrage vereinbarungsgemäss als definitiv geklärt. Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben diesem Vorgehen im Beisein der Vorsteherin des EJPD gemeinsam zugestimmt. Die Frage, ob Artikel 139 KV-JU bundesrechtskonform ist oder nicht, werden der Bundesrat und die Bundesversammlung dann zu beantworten haben, wenn diese Verfassungsbestimmung dem Bund zur Gewährleistung unterbreitet wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Welche Probleme stellen sich, wenn die Bundesbehörden zu prüfen haben, ob dem neuen Artikel 139 der Verfassung der Republik und des Kantons Jura in der Version vom 27. Juni 2012 die Gewährleistung des Bundes nach Artikel 51 der Bundesverfassung erteilt werden kann, insbesondere im Falle, dass die zuständigen Organe des Kantons Bern einer entsprechenden Änderung der bernischen Kantonsverfassung und der kantonalen Gesetzgebung nicht zugestimmt haben sollten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gewährleistung des geplanten Artikels 139 der Verfassung der Republik und des Kantons Jura durch den Bund"}],"title":"Gewährleistung des geplanten Artikels 139 der Verfassung der Republik und des Kantons Jura durch den Bund"}