﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124045</id><updated>2023-07-28T10:32:38Z</updated><additionalIndexing>2841;15;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;freier Personenverkehr;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin;selbstständig Erwerbstätige/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050402</key><name>Arzt/Ärztin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020402</key><name>selbstständig Erwerbstätige/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020306</key><name>medizinischer Unterricht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060204</key><name>freier Personenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020302</key><name>Arbeitskräftebedarf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4045</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat am 21. November 2012 seine Botschaft zur Reform des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10), die eine dringende und zeitlich befristete Wiedereinführung der Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsieht, verabschiedet. Der Bundesrat ist sich der Grenzen einer solchen Lösung und namentlich auch der Problematik, dass so gewisse Fachpersonen, die eine Praxis eröffnen möchten, im Spital verbleiben müssen, bewusst. Diese Personen haben jedoch die Möglichkeit, sich in Kantonen mit einem Mangel an Leistungserbringern niederzulassen oder ihre Ausbildung auf eine Tätigkeit auszurichten, für welche es nicht genügend Leistungserbringer gibt. Zudem ist die Zulassungsbeschränkung eine Lösung, welche - wenn sie vom Parlament gutgeheissen wird - nur zur Anwendung gelangt, weil die Angebotszunahme in gewissen Kantonen alarmierend ist und in Erwartung einer geeigneteren, langfristig anwendbaren Regelung. Die Regelung über die Zulassungsbegrenzung wird den Kantonen ermöglichen, die Zahl der Neuzulassungen dem Bedarf anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Angebot an Leistungserbringern hat einen grossen Einfluss auf die Leistungsnachfrage. Um den Kantonen, in denen dringend Handlungsbedarf besteht, entgegenzukommen, hat der Bundesrat ein Instrument zur Angebotssteuerung vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Bestimmung trägt dem Abkommen vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) Rechnung. Dieses Abkommen sieht insbesondere vor, dass die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Recht auf Aufenthalt und eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben und sie nicht schlechter behandelt werden dürfen als Schweizer Staatsangehörige. Staatsangehörige dürfen nicht aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert werden (Art. 2 FZA), weder direkt (offensichtliche Diskriminierung aufgrund der Nationalität) noch indirekt (versteckte Formen der Diskriminierung, die jedoch auf eine Diskriminierung ausländischer Staatsangehöriger oder eine Bevorzugung der inländischen Staatsangehörigen hinauslaufen). Der Bundesrat hat eine Lösung vorgeschlagen, die sowohl mit dem schweizerischen als auch mit dem internationalen Recht im Einklang steht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es muss zwischen zwei Sachverhalten unterschieden werden. Die Einführung eines Artikels über die Zulassungsbeschränkung würde es ermöglichen, die Entscheide betreffend die Verneinung der Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu regeln. Eine solche Zulassung wäre zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung als solche erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat liegt keine detaillierte Beschreibung der Gesuche für eine Nummer des Zahlstellenregisters vor, welche eine Einschätzung der Zahl der erwerbstätigen Ärztinnen und Ärzte ermöglicht. Die vorliegenden Zahlen betreffen die erteilten Nummern nach Fachrichtung und Kanton, ohne Unterscheidung nach Nationalitäten. In der Schweiz wurden zwischen Januar und September 2012 1542 Nummern erteilt. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2011 waren es noch 720 Nummern, was einer Zunahme von 114 Prozent entspricht. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross und reichen vom Status quo im Kanton Uri über einen Anstieg von 118 Prozent im Kanton Bern, 165 Prozent im Kanton Zürich und 183 Prozent im Kanton Genf bis hin zu einer Zunahme von 331 Prozent im Kanton Tessin. Diese Entwicklung erklärt, weshalb die Kantone die rasche Einführung einer Möglichkeit zur Steuerung des Fachärzteangebots unterstützen. Insbesondere geht es darum, den Anstieg der Gesundheitskosten und der Krankenkassenprämien in den Kantonen zu begrenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Medizinalberuferegister liefert Daten zu den erteilten Berufsausübungsbewilligungen, was nichts über potenzielle Gesuche für eine Praxiseröffnung aussagt. In diesem Register wird die Herkunft der Diplome präzisiert. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 15. Dezember 2012 erteilten die Kantone etwa 51 Prozent der Berufsausübungsbewilligungen an Personen mit einem ausländischen Diplom. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 betrug dieser Anteil 44 Prozent.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach einem zehnjährigen Zulassungsstopp können Ärztinnen und Ärzte seit rund neun Monaten wieder uneingeschränkt eine Praxis eröffnen. Nun schlägt der Bundesrat vor, den Zulassungsstopp wieder einzuführen. Er begründet dies damit, dass zu viele neue Gesuche für eine Praxiseröffnung eingereicht worden sind. Angesichts des zehn Jahre geltenden Zulassungsstopps war diese Zunahme der Gesuche allerdings vorhersehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Hauptproblem besteht ganz offensichtlich darin, dass die meisten Gesuche von ausländischen Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die dank der Personenfreizügigkeit eine Stelle in der Schweiz gefunden haben. Anstatt das tatsächliche Problem zu lösen, bevorzugt man es, mit der Wiedereinführung des kurz zuvor aufgehobenen Zulassungsstopps unterschiedslos alle Ärztinnen und Ärzte, auch diejenigen aus der Schweiz, zu bestrafen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er nicht der Ansicht, dass Ärztinnen und Ärzte, die in Spitälern arbeiten, die Möglichkeit haben sollten, eine eigene Praxis zu eröffnen, auch damit Ausbildungsplätze für junge Ärztinnen und Ärzte frei werden und in den Spitälern nicht alte und unmotivierte Personen arbeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht der Ansicht, dass es besser wäre, den Zustrom ausländischer Ärztinnen und Ärzte wie in anderen Ländern mit langen und kostspieligen bürokratischen Hürden zu unterbinden, anstatt unterschiedslos alle Ärztinnen und Ärzte mit einer Massnahme zu bestrafen, die im Hinblick auf die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit fragwürdig ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie viele Gesuche für eine Praxiseröffnung wurden nach Ablauf des Zulassungsstopps in den Kantonen eingereicht? Die Zahlen sind pro Kanton aufzuführen und getrennt aufzulisten nach Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die dank der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gekommen sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte. Die Personenfreizügigkeit ist das Problem</value></text></texts><title>Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte. Die Personenfreizügigkeit ist das Problem</title></affair>