{"id":20124062,"updated":"2023-07-28T13:18:22Z","additionalIndexing":"15;52;Tropenholz;Tierwelt;betrügerisches Handelsgeschäft;Pflanzenwelt;biologische Vielfalt;Handelsregelung;Handelsbeschränkung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":1},{"key":"L04K06030307","name":"Tierwelt","type":1},{"key":"L04K07010201","name":"Handelsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0705040109","name":"Tropenholz","type":1},{"key":"L06K070103030201","name":"betrügerisches 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Der Bundesrat zeigt sich besorgt über das Ausmass des illegalen Handels mit umweltsensitiven Gütern. Er unterstützt die Bestrebungen auf internationaler Ebene, diesen Handel zu bekämpfen. Er setzt dabei vor allem auf die multilateralen Umweltübereinkommen und ihre entsprechenden Instrumente im Export- und Importbereich wie Handelsrestriktionen sowie Deklarationen in Bezug auf Art und Herkunft eines Produkts.<\/p><p>2.\/3. In der Schweiz sind nach Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) nur Vermögenswerte Gegenstand der Geldwäscherei, die von einem Verbrechen herrühren. Nach Artikel 10 StGB sind Verbrechen Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Die Meldestelle für Geldwäscherei erhält daher nur Verdachtsmeldungen, wenn die vermutete Vortat ein Verbrechen darstellt. Widerhandlungen gegen das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites; SR 0.453) werden nach Artikel 27 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (SR 455) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Es handelt sich dabei also nicht um Verbrechen im Sinne von Artikel 10 StGB. Erlöse aus solchen Verkäufen sind demnach in der Schweiz nicht Gegenstand der Geldwäscherei. Hingegen können mit dem illegalen Handel andere Taten, wie z. B. Bestechung nach Artikel 322septies StGB, verbunden sein, die ihrerseits als Verbrechen Vortaten zur Geldwäscherei bilden. Im Übrigen kann zur Geldwäscherei im Bereich der Rohstoffe auf die Ausführungen des Bundesrates zu folgenden parlamentarischen Vorstössen verwiesen werden: Motion Wyss Ursula 11.4161, Interpellation Wyss Ursula 12.3138, Postulat Fässler-Osterwalder 11.3803 sowie Motion Thanei 11.3118.<\/p><p>Im Bereich der Korruptionsbekämpfung hat die Schweiz die drei wichtigsten internationalen Übereinkommen ratifiziert, und ihre Anstrengungen gegen die Korruption werden regelmässig im Rahmen von Peer Reviews evaluiert. Ausserdem unterstützt die Schweiz die wichtigsten freiwilligen Initiativen, die in Bezug auf die Korruption spezifische Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stellen.<\/p><p>4. Im Rahmen der \"Compliance\"-Mechanismen von Cites erlassen der Ständige Ausschuss von Cites und die Vertragsstaatenkonferenz regelmässig Empfehlungen zu einem partiellen oder vollständigen Handelsstopp für Vertragsparteien, welche die obligatorischen Jahresberichte nicht abliefern, auf Aufrufe zur Belegung wissenschaftlich untermauerter Handelsquoten nicht reagieren oder andere schwere Verfehlungen gegen Cites-Bestimmungen begehen. Die Schweiz unterstützt solche Empfehlungen uneingeschränkt. Im Anhang 2 der Artenschutz-Kontrollverordnung vom 16. Mai 2007 (SR 453.1) sind gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 der Artenschutzverordnung vom 18. April 2007 (ASchV; SR 453) die mit einem solchen Handelsstopp belegten Vertragsstaaten aufgeführt.<\/p><p>5. Die Schweiz übermittelt jährlich die Cites-Import- und -Exportdaten an das Cites-Sekretariat, wie dies durch das Übereinkommen vorgeschrieben ist. Diese Daten können über die Website des Cites-Sekretariats (<a href=\"http:\/\/www.unep-wcmc-apps.org\/citestrade\/trade.cfm\">http:\/\/www.unep-wcmc-apps.org\/citestrade\/trade.cfm<\/a>) eingesehen werden, das damit die internationale Vergleichbarkeit der Daten sicherstellt. Im OECD-Bericht wird u. a. empfohlen, elektronische Bewilligungsverfahren zu fördern. Diese könnten eine schnellere Verfügbarkeit und Veröffentlichung der Daten ermöglichen. Die Schweiz leitet eine vom Ständigen Ausschuss von Cites eingesetzte Arbeitsgruppe zur Förderung von elektronischen Bewilligungsverfahren. Sie hat dazu verschiedene Pilotprojekte durchgeführt und wird voraussichtlich Ende 2014 im Rahmen eines weiteren Pilotprojektes mit Frankreich vollständig auf den papierlosen Handel mit Cites-Exemplaren umschalten.<\/p><p>6. Bereits nach Artikel 29 Absatz 1 ASchV sind grundsätzlich sämtliche Cites unterstellten Exemplare einer Dokumentenkontrolle unterworfen. Zusätzlich wird gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Artenschutz-Kontrollverordnung grundsätzlich bei sämtlichen Tieren und tierischen Produkten eine physische Kontrolle durchgeführt. Auch im Bereich der Passagierkontrollen an den Flughäfen arbeitet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) intensiv mit den Zollbehörden zusammen, und es werden regelmässig gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Zudem ist das BVET bei der Erarbeitung von Risikoprofilen durch den Zoll im Bereich der Kontrollen des Handels mit Wildtieren und -pflanzen beteiligt. Aktuell ist ein Projekt, welches den Einsatz von Artenschutz-Spürhunden beim Zoll\/Grenzwachtkorps an den Schweizer Flughäfen vorsieht, in der Evaluationsphase.<\/p><p>7. Der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz ist zurzeit in Erarbeitung. Von den 26 Aktionsbereichen widmet sich der Aktionsbereich \"Internationale Zusammenarbeit\" der Koordination der Übereinkommen zur Biodiversität (z. B. Cites). Die Erarbeitung der Massnahmen im Aktionsplan erfolgt in einem partizipativen Prozess, der für alle Akteure offen ist. Es ist deshalb noch nicht bekannt, welche Institutionen sich für den Aktionsbereich \"Internationale Zusammenarbeit\" interessieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die OECD hat im September 2012 einen Bericht über den illegalen Handel mit bedrohten Wildtierarten, Tropenholz und anderen umweltsensitiven Gütern veröffentlicht. Er bestätigt das wachsende Ausmass und die erschreckenden wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen - dies trotz des 1973 in Washington abgeschlossenen Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzabkommen, Cites).<\/p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der OECD-Studie über den illegalen Handel mit umweltsensitiven Gütern?<\/p><p>2. Die Generalversammlung der Interpol sowie \"Rio plus 20 \"haben Wildlife Crimes als \"schwere Verbrechen\" eingestuft und anerkannt, dass illegaler Handel mit bedrohten Arten häufig mit Geldwäscherei, Korruption, Finanzierung von regionalen Waffenkonflikten einhergeht. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich mit Blick auf den Rohstoffhandels- und Finanzplatz Schweiz? Welchen Beitrag leisten das Staatssekretariat für Wirtschaft, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht und die Meldestelle für Geldwäscherei zur Bekämpfung des illegalen Handels mit umweltsensitiven Gütern?<\/p><p>3. Wie definiert er die Sorgfaltspflicht von Handelshäusern und Finanzinstituten bei Geschäften mit umweltsensitiven Gütern und mit Staaten, die notorisch in den illegalen Handel mit solchen Gütern verwickelt sind?<\/p><p>4. Wird er an der Parteienkonferenz CoP16 der Cites vom März 2013 vorschlagen, Länder zu bezeichnen, die sich nicht an Auflagen hielten, geforderte Berichte nicht einreichen oder Kontrollen und Ahndung von Verstössen nicht verbessern? Welche Sanktionen sieht er vor?<\/p><p>5. Wie sorgt er für die Erhöhung der Transparenz und der Aussagekraft von international abgestimmten Import-Export-Statistiken von Cites-Arten und -Erzeugnissen? Wird er die internationale Vergleichbarkeit entsprechender Schweizer Daten erhöhen und diese veröffentlichen?<\/p><p>6. Wird der Bundesrat angesichts des stark angestiegenen illegalen Handels mit einzelnen Cites-Erzeugnissen die physischen Kontrollen in den Flughäfen verstärken, am Zoll Arten-Spürhunde einsetzen und die Kontrollen der Papiere verbessern?<\/p><p>7. Die neue Strategie Biodiversität Schweiz sieht vor, über das BVET und Bafu hinaus weitere Ämter und Institutionen an der Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Cites-Umsetzung zu beteiligen. Wen wird der Bundesrat noch an Bord holen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Illegaler Handel mit bedrohten Wildtierarten, Tropenholz und anderen umweltsensitiven Gütern"}],"title":"Illegaler Handel mit bedrohten Wildtierarten, Tropenholz und anderen umweltsensitiven Gütern"}