{"id":20124068,"updated":"2023-07-27T21:36:01Z","additionalIndexing":"12;Zeugnisverweigerungsrecht;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Zeugenaussage;Kind;strafbare Handlung;sexuelle Gewalt;Strafprozessordnung;Eltern;Familie (speziell);Auskunftspflicht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L06K050102010305","name":"sexuelle Gewalt","type":1},{"key":"L05K0101020701","name":"häusliche Gewalt","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L06K050401050201","name":"Zeugnisverweigerungsrecht","type":1},{"key":"L03K010303","name":"Familie (speziell)","type":2},{"key":"L04K01030301","name":"Eltern","type":2},{"key":"L05K1201020101","name":"Auskunftspflicht","type":2},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":2},{"key":"L05K0501021001","name":"Strafprozessordnung","type":2},{"key":"L05K0504010502","name":"Zeugenaussage","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-02-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1354748400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"}],"shortId":"12.4068","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Artikel 168 StPO sieht schon für fast alle die Zeugnispflicht vor. Nicht der Zeugnispflicht unterstehen einzig die Personen, die mit der beschuldigten Person, aber nicht mit dem Opfer verwandt sind. Anders gesagt, wer mit dem Opfer nicht verwandt ist, muss nicht Zeugnis ablegen.<\/p><p>Gerade weil man in den Fällen von Pädophilie per definitionem ausschliessen kann, dass das Opfer die Tat rasch selber anzeigt, ist es wichtig, dass die Zeugnispflicht nicht beschränkt ist, sondern ausgedehnt wird auf alle Personen, die aller Wahrscheinlichkeit nach Kenntnis von der Tat haben.<\/p><p>2. Die Informations-\/Melde-\/Anzeigepflicht gilt nur für die Mitglieder bestimmter Behörden (z. B. Ärztinnen und Ärzte) und ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Verlangt wird, dass diese Pflicht auf alle ausgedehnt wird und nicht von den Kantonen auf bestimmte Kategorien beschränkt werden kann.<\/p><p>3. Damit das Ziel der neuen Norm nicht verfehlt wird, ist es zudem wichtig, dass angemessen bestraft wird, wer es unterlässt, bestimmte Vorfälle zu melden. Die Strafe ist festzulegen.<\/p><p>Pädophile Straftaten sind entwürdigend und verletzen die psychische und die physische Integrität der betroffenen Kinder für immer. Die beantragten Änderungen beschränken sich auf Taten, die Kinder betreffen. Trotz dieser Beschränkung können damit nicht zu unterschätzende heikle praktische Aspekte verbunden sein. Diese müssen untersucht, geregelt und in den Strafbestimmungen, die der Bund erlassen kann, präzisiert werden, damit eine leichte Umgehung oder unvorhergesehene Folgen für unschuldige Personen verhindert werden und die neuen Regeln nicht nur in einigen Kantonen angewendet werden, sondern einheitlich in der ganzen Schweiz. <\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen will Personen, die in enger Beziehung zur beschuldigten Person stehen, die Konfliktsituation ersparen, entweder falsch auszusagen und sich damit selbst einer Strafverfolgung wegen falschem Zeugnis (Art. 307 des Schweizerische Strafgesetzbuches, StGB; SR 311.0) auszusetzen oder aber den Angehörigen zu belasten. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) enthält eine abschliessende Aufzählung jener Personen, welche aufgrund ihrer Nähe zur beschuldigten Person ihre Aussage verweigern dürfen (Art. 168 Abs. 1-3 StPO). Der Bundesrat erachtet diese Regelung als sinnvoll und zweckmässig.<\/p><p>2.\/3. Eine allgemeine Anzeigepflicht erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll. Bei einer Ausdehnung der Anzeigepflicht wäre es Opfern nicht mehr möglich, sich jemandem anzuvertrauen, ohne dass zwangsläufig Anzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet würde. Es würde damit vermehrt in die Entscheidung des Opfers eingegriffen, ob und zu welchem Zeitpunkt es selbst eine Anzeige einreichen will. Unter Umständen sind dafür eine längere Auseinandersetzung mit dem Geschehenen und eine Beratung durch Fachpersonen notwendig. Diese Überlegungen gelten grundsätzlich auch bei Kindsmissbrauch. Bei Kindern als Opfer von Sexualdelikten ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten oder die Kindesschutzbehörde in diesen Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Zudem verträgt sich eine allgemeine, für sämtliche Personen geltende Anzeigepflicht schlecht mit einem freiheitlichen Rechtsstaat. Im Übrigen können diejenigen Behördenmitglieder, Beamtinnen und Beamte, die einer Anzeigepflicht unterstehen, im Falle einer Verletzung dieser Pflicht bereits heute wegen Begünstigung (Art. 305 StGB) verfolgt werden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in Kürze seinen Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline 09.3878, \"Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung\", verabschieden wird. In diesem Bericht wird erörtert, weshalb ein Teil der Opfer von einer Anzeige absieht, und es sind Massnahmen vorgesehen, die sich zumindest indirekt positiv auf die Anzeigequote auswirken.<\/p><p>Seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 werden die in der Motion ebenfalls angesprochenen Meldepflichten bundesrechtlich geregelt. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) wurde nämlich eine Mindestvorschrift eingefügt, wonach jede Person - vorbehältlich der Bestimmungen über das Berufsgeheimnis - der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten kann, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Der Begriff der \"amtlichen Tätigkeit\" ist gemäss Botschaft (BBl 2006 7076) weit auszulegen. Die Kantone können allerdings weitere Meldepflichten vorsehen (Art. 443 i. V. m. Art. 314 Abs. 1 ZGB). Eine erneute Änderung von Artikel 443 ZGB mit dem Ziel einer weiteren Vereinheitlichung ist in Arbeit: Mit der Überweisung der Motion Aubert 08.3790, \"Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch\", wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesbestimmung vorzulegen, mit der eine allgemeine Meldepflicht gegenüber Kindesschutzbehörden mit gewissen klar umschriebenen Ausnahmen in allen Schweizer Kantonen eingeführt werden kann. Der Vorentwurf soll noch dieses Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden. Eine derartige Erweiterung der Meldepflicht erachtet der Bundesrat als zielführender als die Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht. Ob die Strafbarkeit der Verletzung der erweiterten Meldepflicht eingeführt werden soll, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) folgenden Inhalts vorzulegen:<\/p><p>1. Wenn es um Missbrauch von Kindern Dritter geht, sollen auch Verwandte der beschuldigten Person der Zeugnispflicht unterstehen. Deshalb muss in der StPO für solche Fälle für Verwandte der beschuldigten Person die Möglichkeit, das Zeugnis zu verweigern, aufgehoben werden.<\/p><p>2. Die Pflicht, pädophile Straftaten und Gewalt an Kindern zu melden oder anzuzeigen, soll nicht nur für die Mitglieder der von den Kantonen bestimmten Behörden gelten, sondern für alle.<\/p><p>3. Zudem ist die Nichteinhaltung der Informations-\/Melde-\/Anzeigepflicht ausdrücklich unter Strafe zu stellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Melde- und Zeugnispflicht bei Kindsmissbrauch"}],"title":"Melde- und Zeugnispflicht bei Kindsmissbrauch"}