{"id":20124082,"updated":"2023-07-28T12:49:34Z","additionalIndexing":"32;Preissteigerung;ETH;Kosten des Schulbesuchs;Sozialverträglichkeit;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K13010204","name":"Kosten des Schulbesuchs","type":1},{"key":"L05K1302050101","name":"ETH","type":1},{"key":"L04K01040214","name":"Sozialverträglichkeit","type":1},{"key":"L04K11050502","name":"Preissteigerung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355094000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.4082","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Artikel 34d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erlässt der ETH-Rat die Gebührenverordnung, wobei die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind.<\/p><p>Der ETH-Rat hat auf Antrag der beiden ETH den Grundsatzentscheid gefällt, eine schrittweise Verdoppelung der Studiengebühren ins Auge zu fassen. Nach seiner Auffassung sollen die ETH die Mehreinnahmen einerseits für Massnahmen zur Stärkung der Qualität in der Lehre und andererseits für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Studierenden einsetzen. Der ETH-Rat legt grosses Gewicht auf die Abfederungsmassnahmen, um die Sozialverträglichkeit der Gebühren zu sichern und die Chancengleichheit beim Zugang zur höheren Bildung zu wahren. Deshalb hat er die beiden ETH damit beauftragt, mit den Studierendenverbänden und den Hochschulversammlungen (Vertretung aller Gruppen von Hochschulangehörigen) weitere Gespräche über die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu führen und ihm dazu ein gemeinsames Konzept vorzulegen. Auf dieser Basis plant der ETH-Rat im Frühjahr 2013 das weitere Vorgehen festzulegen und namentlich eine interne Konsultation im ETH-Bereich zu eröffnen. Die Studiengebühren werden somit frühestens ab Herbstsemester 2015\/16 schrittweise erhöht. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Der Bundesrat misst der Chancengleichheit im Hinblick auf den Zugang zur Hochschulbildung grosse Bedeutung bei. Ob Studiengebühren sozialverträglich sind, hängt von den noch zu bestimmenden Begleitmassnahmen und von der Verfügbarkeit von Stipendien ab. Der Bundesrat begrüsst daher die Absicht des ETH-Rates, die Erhöhung der Studiengebühren im engen Dialog mit den Betroffenen sozialverträglich zu gestalten, indem ein Teil der zusätzlichen Einnahmen für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Studierenden verwendet wird. Ferner wird das Stipendienwesen, das im Verantwortungsbereich der Kantone liegt, in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Einerseits läuft zurzeit der Ratifizierungsprozess des Stipendienkonkordats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, das insbesondere allgemeine Grundsätze und Mindeststandards definiert. Andererseits hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) eine Stipendieninitiative eingereicht, welche die Regelungs- und Finanzierungskompetenz von den Kantonen auf den Bund verlagern soll. Der Bundesrat hat zur Initiative des VSS einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (SR 416.0) erarbeitet. Dabei werden die formellen Bestimmungen des Stipendienkonkordats der Kantone, soweit sie den tertiären Bildungsbereich betreffen, in das Bundesgesetz integriert. Ausserdem soll die Bundessubvention neu nach den effektiv erbrachten Leistungen der Kantone bemessen werden. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, verbesserte Voraussetzungen für eine auf Chancengleichheit ausgestaltete Tertiärstufe zu schaffen.<\/p><p>2. Wie einleitend erwähnt wurde, erlässt der ETH-Rat die Gebührenverordnung, wobei die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind. Die ETH, an denen die Studiengebühren letztmals 2004 erhöht wurden (Anpassung an die Teuerung), gehören heute für die Studierenden zu den kostengünstigeren Hochschulen der Schweiz, obwohl die realen Ausbildungskosten im Schnitt für ein ETH-Studium höher liegen als an anderen, nicht primär naturwissenschaftlich-technisch ausgerichteten Hochschulen. Zudem bietet ein Abschluss an einer ETH hervorragende Berufschancen und Salärperspektiven. Der Bundesrat erachtet es daher als gerechtfertigt, eine stärkere Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung zu erwägen, sofern hierbei die Sozialverträglichkeit mittels der erwähnten Abfederungsmassnahmen sichergestellt ist.<\/p><p>3. Der ETH-Bereich wird über einen vierjährigen Leistungsauftrag mit entsprechendem Zahlungsrahmen gesteuert. Der ETH-Rat verfügt über grosse Flexibilität bei der Umsetzung des Leistungsauftrags. Bis zu einem bestimmten Grad ist es möglich, das Wachstum der Studierendenzahlen durch geschickte Prioritätensetzung zu bewältigen.<\/p><p>4. Angesichts des Umfangs der Mittel, die an den beiden ETH in den Bereichen Personal, Immobilien oder Apparaturen für Forschung und Lehre jeweils fest verpflichtet sind, stellen zusätzliche Mittel im Umfang von 25 Millionen Franken, die gezielt für Massnahmen zur Stärkung der Qualität in der Lehre (u. a. Verbesserung der Betreuungsverhältnisse) und für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Studierenden eingesetzt werden können, eine bedeutsame Summe dar, mit der eine Verbesserung für die Studierenden erzielt werden kann.<\/p><p>5. Der Wert einer Ausbildung ist das, was die einzelne Person am Schluss daraus macht. Hierzu zählen etwa die persönliche Entfaltung, gute Berufschancen, die Auseinandersetzung mit ethischen, gesellschaftlichen und politischen Fragen und die Fähigkeit, sich schnell neues Wissen und neue Fertigkeiten anzueignen. Dazu gehört aber auch das zusätzlich erzielte Einkommen. Eine Ausbildung hat also einen individuellen Wert. Dies ist zu unterscheiden von den Ausbildungskosten, von denen der Staat einen Grossteil übernimmt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 6. Dezember 2012 hat der ETH-Rat die Verdoppelung der Studiengebühren an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen in die Wege geleitet. Ab dem Herbstsemester 2015 soll der jährlich zu bezahlende Betrag von gegenwärtig 1160 Franken schrittweise auf 2320 Franken steigen. Der ETH-Rat hält diesen Schritt für nötig, um die Qualität in der Lehre zu sichern. Er erhofft sich jährliche Mehreinnahmen im Umfang von 25 Millionen Franken und behauptet, dass diese Erhöhung \"verhältnismässig\" und \"sozial abgefedert\" ist. Die Hochschulen sollen gemeinsam mit den Studierendenverbänden Lösungen erarbeiten und Massnahmen zur sozialen Abfederung realisieren.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist er - wie der ETH-Rat - der Meinung, dass die Verdoppelung der Studiengebühren sozialverträglich ist, so, wie es Artikel 34d des ETH-Gesetzes vorschreibt?<\/p><p>2. Hält er die Verdoppelung der Studiengebühren für akzeptabel, obwohl er zugibt, dass das Stipendienwesen Ungleichheiten hervorbringt?<\/p><p>3. Teilt er die Ansicht des ETH-Rates, wonach der Finanzierungsbeitrag des Bundes mit dem Anstieg der Studierendenzahlen nicht Schritt hält, nachdem das Parlament den ETH alleine für das Jahr 2013 zusätzliche 32 Millionen Franken zur besseren Bewältigung des Wachstums der Studierendenzahlen bewilligt hat?<\/p><p>4. Glaubt er, dass zusätzliche 8 Millionen Franken für die EPFL, deren jährliche Ausgaben sich auf 800 Millionen belaufen, und 16 Millionen für die ETHZ, deren Ausgaben 1,4 Milliarden betragen, die Qualität der Lehre entscheidend verbessern können und damit gleichzeitig Massnahmen zur sozialen Abfederung ergriffen werden können? Und wenn ja, welche Massnahmen?<\/p><p>5. Drückt sich der Wert einer Ausbildung in den von den Studierenden zu bezahlenden Gebühren (2320 Franken pro Jahr) oder in den von der Gemeinschaft finanzierten Kosten für einen Studienplatz (zwischen 20 000 und 40 000 Franken pro Jahr) aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren sozialverträglich?"}],"title":"Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren sozialverträglich?"}