﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124089</id><updated>2023-07-27T19:07:25Z</updated><additionalIndexing>09;52;Lärmbelästigung;Schiessplatz;Lärmschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402010502</key><name>Schiessplatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010410</key><name>Lärmschutz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-03-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-01-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4089</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Anlässlich einer Sitzung, an der am 4. Dezember in Chamblon in der Nähe von Yverdon-les-Bains die jährliche Evaluation des Benutzervertrags über den Schiessplatz Vugelles-La Mothe/VD stattfand, haben die Behörden der drei am stärksten betroffenen Gemeinden eine Erklärung unterzeichnet. Sie:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- halten fest, dass die Unterzeichnung eines neuen Benutzervertrags zu keiner bedeutsamen Verringerung der Lärmbelastung, die vom Schiessplatz Vugelles-La Mothe ausgeht, geführt hat;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- stellen fest, dass die Zahl der Tage, an denen Schiessübungen stattfinden, weiterhin viel zu hoch ist, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass Übungen während Halbtagen und in den Abendstunden nicht einmal als Schiesstage gezählt werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- verzeichnen eine steigende Zahl von Klagen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Region sowie eine zunehmende Zahl von Menschen, die am übermässigen Lärm leiden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- gehen davon aus, dass die Bestimmungen des Bundes zum Lärmschutz bei Weitem überschritten werden und die Gesundheit der Bevölkerung nicht gewährleistet wird;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- halten die Tatsache, dass die Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor Tag und Nacht dem Schiesslärm ausgesetzt sind, für untragbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Folglich verlangen die Behörden der betroffenen Gemeinden, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Schiessübungen auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe innert höchstens dreier Jahre endgültig aufhören;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. ein Plan zur Schliessung und Sanierung des Schiessplatzes ausgearbeitet wird;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. sofortige Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung ergriffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den betroffenen Gemeinden herrscht der Eindruck vor, dass die Bevölkerung - trotz der Beteuerung des Schiessplatzverantwortlichen, Lösungen zur Verminderung des Schiesslärms zu finden, und trotz mehrmaligem Vorsprechen beim Chef der Armee - an der Nase herumgeführt wird. Vor diesem Hintergrund kommt die für 2018 geplante Sanierung des Schiessplatzes zu spät, wenn sie denn überhaupt ausreichend dimensioniert ist. Noch schlimmer ist, dass die Verschiebung der lautesten Waffen auf den Schiessplatz Les Rochats nicht mehr gesichert scheint.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat muss dringend eine Lösung finden, um dem Leiden der verzweifelten und lärmgeplagten Bevölkerung ein Ende zu bereiten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das VBS ist an der Planung zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) auf der Basis des Bundesratsbeschlusses vom 25. April 2012 mit einem Finanzrahmen von 4,7 Milliarden Franken. Um diesen Rahmen einzuhalten, ist eine Reduktion der militärischen Standorte notwendig. Dazu wird als Teil der Planung zur WEA das Stationierungskonzept der Armee erarbeitet. Die Zukunft der Schiessplätze Vugelles-La Mothe und Les Rochats wird in diesem Konzept festgelegt, das frühestens im letzten Quartal 2013 vorliegen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das VBS hat die Lärmbelastung des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe auf der Grundlage der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) beurteilt und Massnahmen evaluiert, um die Belastungsgrenzwerte einzuhalten. Mit den zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen (Verlagerung von Schiessen) können die Vorschriften der LSV ab 2013 eingehalten werden. Zur Kontrolle sind im Verlaufe dieses Jahres Messungen vor Ort vorgesehen. Die lokalen Behörden werden über die Ergebnisse informiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Einstellung sämtlicher Schiessaktivitäten auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Der Schiessplatz ist für die Infanterie und insbesondere die Schulen auf dem Waffenplatz Chamblon eine wichtige Ausbildungsinfrastruktur. Diese Beurteilung wird mit dem Stationierungskonzept der Armee überprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Diejenigen Schiessen, die zur Einhaltung der Vorschriften der LSV nicht mehr auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe stattfinden können, müssen auf andere Ausbildungsplätze der Armee verlagert werden. Neben dem Schiessplatz Les Rochats werden dazu auch weitere Plätze geprüft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, die Beeinträchtigungen zu beseitigen, denen Wohngebiete in unmittelbarer Nähe des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe ausgesetzt sind und die teilweise daher rühren, dass über die Hausdächer geschossen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann er innert der von den Gemeindebehörden verlangten Frist von drei Jahren eine Lösung herbeiführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Lösung sieht der Bundesrat vor, falls eine Verschiebung der Schiessübungen auf den Schiessplatz Les Rochats unglücklicherweise nicht mehr möglich ist?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unhaltbarer Zustand auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe</value></text></texts><title>Unhaltbarer Zustand auf dem Schiessplatz Vugelles-La Mothe</title></affair>