﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124090</id><updated>2023-07-28T12:46:19Z</updated><additionalIndexing>2841;28;Säuglingssterblichkeit;Geburt;frühe Kindheit;Tod;Kind;Mutterschaft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2779</code><gender>f</gender><id>4066</id><name>Quadranti Rosmarie</name><officialDenomination>Quadranti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0107010203</key><name>frühe Kindheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107030401</key><name>Mutterschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010703040102</key><name>Geburt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107030103</key><name>Säuglingssterblichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010304</key><name>Tod</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2779</code><gender>f</gender><id>4066</id><name>Quadranti Rosmarie</name><officialDenomination>Quadranti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4090</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Als eine Totgeburt wird gemäss geltender Zivilstandsverordnung ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist. Unter diesen Voraussetzungen können Eltern heute Familienname sowie Vornamen des totgeborenen Kindes erfassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Kind, das heute weniger als 500 Gramm wiegt bei der Geburt respektive vor der 23. Schwangerschaftswoche stirbt, gilt hingegen als Fehlgeburt und ist per Gesetz nicht meldepflichtig. Ein solches Engelskind hat somit gesetzlich nicht existiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vielfach gehört aber während einer Schwangerschaft das ungeborene Kind bereits zur Familie. Dies kann natürlich auch auf Kinder zutreffen, die weniger als 500 Gramm wiegen bei der Geburt respektive vor der 23. Schwangerschaftswoche sterben. In einem solchen Fall sind die Eltern heute auf kulante Zivilstandsämter angewiesen, wenn sie ihre Kinder ins Familienbüchlein eintragen möchten, um es auf dem Friedhof ihrer Wahl bestatten zu können. Kinder ohne Eintrag im Familienbüchlein können nur auf Friedhöfen mit Engelskinderbestattung beerdigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kinder, die heute viel zu früh auf die Welt kommen, haben durch den medizinischen Fortschritt auch mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm die Chance, zu überleben. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind in Anbetracht der fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten überholt. Eine diesbezügliche Neuregelung scheint angezeigt zu sein. Die Grenze von 500 Gramm, die einer Empfehlung der WHO für die statistische Erfassung von Totgeburten entspricht, sollte generell überdacht werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wenn ein Kind tot zur Welt kommt, bedeutet das viel Leid und Schmerz. Viele Institutionen, auch Spitäler, bieten Trauerarbeit an. Der Bundesrat begrüsst alle Engagements, die in diese Richtung gehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn es um Fragen der Eintragung ins Zivilstandsregister geht, bestehen klare bundesrechtliche Vorschriften: Sind eine bestimmte Schwangerschaftswoche oder ein gewisses Gewicht erreicht, so wird das Kind als Totgeburt im Zivilstandsregister beurkundet. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine Totgeburt, sondern um eine Fehlgeburt (Engelskind), welche nicht im Zivilstandsregister eingetragen wird. Die Modalitäten der Bestattung werden in diesen Fällen unterschiedlich gehandhabt. So können auf gewissen Friedhöfen nur als Totgeburt registrierte Kinder beigesetzt werden, während auf anderen Friedhöfen auch die Beisetzung von Engelskindern möglich ist. Diese Unterscheidung wird von der Interpellantin infrage gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf Bundesebene gibt es keine Massnahmen zur Förderung von Engelskindergräbern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Bestattungswesen fällt in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die kantonale und kommunale Zuständigkeit für das Bestattungswesen bietet Gewähr für eine Bestattungsordnung, welche bürgernah ist und den Bedürfnissen der jeweiligen Bevölkerung entspricht. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, in diese Hoheit der Kantone und Gemeinden einzugreifen. Er hat aber die Möglichkeit, über die Regelung der Totgeburt in der Zivilstandsverordnung die ärztliche Meldepflicht und damit die Eintragungen im Zivilstandsregister auszudehnen, indem zum Beispiel das Gestationsalter von 22 Wochen und/oder das Minimalgewicht von 500 Gramm herabgesetzt oder ganz darauf verzichtet würde. Auf diesem Weg könnte das Anliegen der Interpellantin ohne Eingriffe in die kantonalen und kommunalen Kompetenzen umgesetzt werden. Der Bundesrat ist bereit, solche Anpassungen in der Zivilstandsverordnung zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für die Familien ist nicht verständlich, warum am einen Wohnort die Bestattung von Engelskindern möglich ist und am anderen nicht. Wie erwähnt, hat der Bund im Bereich des Bestattungswesens jedoch keine Kompetenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In der Begründung der Interpellation werden Fehlgeburten mit Engelskindern gleichgesetzt. Deshalb wird zur Beantwortung dieser Frage auf die vorstehende Antwort in Ziffer 2 verwiesen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Existieren bereits Massnahmen auf Bundesebene zur Förderung von Engelskindergräber?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Bund auf kantonaler und Gemeindeebene solche Gräber fördern könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht der Ansicht, dass jeder Friedhof solche Engelskindergräber anbieten sollte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er keinen Bedarf darin, auch Fehlgeburten bestatten zu dürfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Förderung von Engelskindergräbern auf Friedhöfen</value></text></texts><title>Förderung von Engelskindergräbern auf Friedhöfen</title></affair>