﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124095</id><updated>2025-06-24T23:50:32Z</updated><additionalIndexing>24;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Kontrolle;Kompetenzregelung;Evaluation;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010201</key><name>Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-03-11T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-03T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-06-03T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-02-13T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-11T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2015-06-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2013-03-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2729</code><gender>m</gender><id>3939</id><name>Freitag Pankraz</name><officialDenomination>Freitag</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2722</code><gender>m</gender><id>3919</id><name>Niederberger Paul</name><officialDenomination>Niederberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2575</code><gender>m</gender><id>825</id><name>Germann Hannes</name><officialDenomination>Germann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2783</code><gender>m</gender><id>4078</id><name>Schmid Martin</name><officialDenomination>Schmid 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Aufgrund der weltweiten Krise der Finanzmärkte erfolgten zahlreiche Regulierungen. Die Finanzplatzstrategie wird zurzeit überarbeitet. Neben einer zukunftsgerichteten und wettbewerbsfähigen Strategie kommt beim Vollzug der Finma ein bedeutender Stellenwert zu. Es gilt, eine Balance zwischen Aufsicht und Wettbewerbsfähigkeit zu finden. Eine Evaluation soll dazu beitragen, dass Stärken bewahrt und allfällige Schwächen behoben werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Finma wurde seit ihrem Bestehen mehrfach durch unabhängige Experten geprüft. Besonders hervorzuheben sind dabei die generelle Überprüfung der Finma durch Hans Geiger und David Green im Rahmen der Umsetzung des Postulates David 08.4039 und der Motion WAK-N 09.3010 sowie die auf die Aufsichtsinstrumente, die Organisation und die Prozesse der Finma gerichtete Überprüfung durch Peter Hayward im Zusammenhang mit der Umsetzung der Empfehlungen 3 und 6 des GPK-Berichtes "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA" vom 30. Mai 2011. Ferner setzten sich auch der FSB Peer Review vom 25. Januar 2012 sowie die IMF Consultations von 2010 und 2011 mit der Funktionsfähigkeit der Finma auseinander. Aus diesen Expertisen geht u. a. hervor, dass die Finma die Voraussetzungen erfüllt, um ihren gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Insbesondere wird bestätigt, dass die Finma über die notwendigen fachlichen und personellen Ressourcen, über ein angemessenes Aufsichtskonzept, effiziente Prozesse sowie über einen funktionierenden internen und externen Informationsaustausch verfügt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was eine Überprüfung der Regulierungstätigkeit der Finma betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Regulierungskompetenzen der Finma von Gesetzes wegen auf Verordnungen und Rundschreiben beschränkt sind (vgl. Art. 7 Abs. 1 Finmag). Eigene Verordnungen kann die Finma nur erlassen, wenn sie dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hat. In Rundschreiben macht die Finma transparent, wie sie ihren Ermessensspielraum bei der Auslegung der Finanzmarktgesetzgebung handhabt. Diese Regulierungskompetenzen erlauben es der Finma, im dynamischen Umfeld der Finanzmärkte rasch auf die fortlaufenden Änderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren. Bei ihrer Regulierungstätigkeit hat die Finma die verfassungsmässigen Vorgaben sowie die in Artikel 7 Absätze 2 bis 5 Finmag festgelegten Grundsätze zu beachten. Sie darf insbesondere nur regulieren, soweit dies mit Sicht auf die Aufsichtsziele nötig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit diesen Vorgaben aus dem übergeordneten Recht ist aus Sicht des Bundesrates gewährleistet, dass der Finma ein ausreichender, aber auch nicht zu weit gehender Handlungsspielraum bei ihrer Regulierung zur Verfügung steht. Ist ein Marktteilnehmer der Ansicht, die Finma bewege sich ausserhalb des rechtlichen Rahmens, kann er die gestützt auf eine Verordnungsbestimmung oder die im Sinne des Rundschreibens ergangene Verfügung anfechten und gerichtlich prüfen lassen. Einer richterlichen Kontrolle unterliegen ferner auch alle übrigen Verfügungen der Finma. Der Rechtsschutz des Einzelnen ist damit in jedem Fall gewährleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter diesen Umständen erachtet der Bundesrat eine (erneute) Beurteilung der Finma durch ein Expertengremium als unnötig und nicht sachgerecht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Finma durch ein unabhängiges externes Expertengremium beurteilt werden soll. Eine solche Evaluation könnte folgende Punkte abdecken:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Erfüllt die Finma die Voraussetzungen, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Verfügt die Finma über die erforderlichen personellen und fachlichen Ressourcen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sind die internen Prozesse der Finma klar geregelt (beispielsweise für Mitteilungen, Rundschreiben, Diskussionspapiere, FAQ usw., welche faktisch rechtsetzenden Charakter besitzen)? Welches ist die Rolle der Finma im gesetzgeberischen Prozess? Kann und soll die Finma gesetzgeberische Initiativen ergreifen (z. B. Vertriebsbericht)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Vermag die publizierte und nichtpublizierte Aufsichtspraxis der Finma den Anforderungen an eine einwandfreie rechtliche Grundlage zu genügen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist die Kommunikation der Finma über ihre Aufsichtspraxis mit der Vielzahl von Informationsgefässen (Rundschreiben, Positions- und Diskussionspapiere, Bulletins, Mitteilungen usw.) transparent und verständlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Sind Fachkompetenz, Finanzpraxis, Marktkenntnisse und Vertrautheit mit dem Finanzplatz Schweiz in den Organen und bei den Mitarbeitenden genügend vertreten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist das Regulierungs- und Überwachungskonzept adressatengerecht (Unterschied zwischen grösseren, mittleren und kleineren Instituten, kein Overkill)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Werden die von den Beaufsichtigten in Vernehmlassungen eingebrachten Rückmeldungen und Anliegen bei der definitiven Ausgestaltung der entsprechenden Rundschreiben, Empfehlungen usw. angemessen berücksichtigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Ist die Zeitdauer für die Erteilung von Bewilligungen im Vergleich zu anderen Finanzmärkten konkurrenzfähig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Welchen Stellenwert nimmt bei der Finma die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ein, und wie verfolgt sie die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Zeigt die Finma bei Problemen einzelner Beaufsichtigter genügend Umsicht, um Schäden für die anderen der Aufsicht unterstehenden Institute zu vermeiden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Sind die von der Finma in Abweichung von internationalen Standards umgesetzten Regeln (Swiss Finish) geeignet, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Geschäftsbereichen zufriedenstellend, und werden Synergien genutzt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Sind die Zuständigkeiten zwischen Finma und anderen mit Aufsichtsaufgaben betrauten Stellen, insbesondere SNB, ausreichend voneinander abgegrenzt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;15. Wie stellt die Finma sicher, dass sie nicht durch ihre Regulierungstätigkeiten quasi die unternehmerischen Entscheide der Versicherungen und Banken blockiert oder letztlich die Verantwortung für von ihr erzwungene oder verhinderte unternehmerische Entscheide übernehmen muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;16. Besteht ein Risiko, dass die Finma für Entscheide von Banken verantwortlich wird, wenn sie zunehmend direkte Aufsicht ausübt und vor strategischen Entscheiden (neue Produkte, Reorganisationen, Akquisitionen) ihr Plazet geben will?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;17. Weitere Punkte in Absprache mit Bundesrat, Geschäftsprüfungskommissionen und Branche?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Externe und unabhängige Beurteilung der Finma</value></text></texts><title>Externe und unabhängige Beurteilung der Finma</title></affair>