﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124110</id><updated>2023-07-28T01:18:56Z</updated><additionalIndexing>55;Kontrolle;Tierhaltung;Futtermittel;Wasserverschmutzung;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Agrarpolitik (speziell);Viehhaltung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K14010302</key><name>Agrarpolitik (speziell)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14010102</key><name>Tierhaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010401</key><name>Futtermittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020317</key><name>Verunreinigung durch die Landwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020304</key><name>Wasserverschmutzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010209</key><name>Viehhaltung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4110</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Zuständigkeiten und Aufgaben im Vollzug und bei den Kontrollen der verschiedenen Gesetzgebungen sind klar zugeordnet. So ist zum Beispiel der Wohnsitzkanton zuständig für den Vollzug der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13). Für den Vollzug im Bereich Gewässerschutz hingegen ist der Standortkanton zuständig. Es ist Aufgabe des Gewässerschutzamtes des Kantons Tessin zu kontrollieren, ob die entsprechenden Bestimmungen für die Flächen und die Tiere im Kanton Tessin eingehalten werden. Solange von dieser Seite keine direktzahlungsrelevante Verfügung vorliegt, bestehen für den Wohnsitzkanton kein Anlass und auch keine rechtliche Grundlage, einzuschreiten und allenfalls Direktzahlungen zu kürzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Vollzug im Bereich Tierschutz ist auch der Standortkanton zuständig. Ausserdem ist die Einhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung eine Anforderung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Tierschutz wird dementsprechend über zwei Gesetzgebungen sichergestellt: einmal direkt über die Tierschutzgesetzgebung mit dem Vollzug durch das Veterinäramt des Standortkantons und einmal durch die Landwirtschaftsgesetzgebung mit dem Vollzug durch den Wohnsitzkanton. Die Koordination der verschiedenen Kontrollen ist in der Kontrollkoordinationsverordnung (VKKL, SR 910.15) geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie bereits erwähnt, obliegt der Vollzug im Bereich Gewässerschutz dem Standortkanton. Dem Bundesamt für Landwirtschaft wurde anlässlich einer Oberkontrolle im Sommer 2012 vom Landwirtschaftsamt Tessin bestätigt, dass die kritisierten Flächen des Betriebes vom zuständigen Amt des Kantons Tessin für den Gewässerschutz kontrolliert wurden. Dabei konnte kein Verstoss gegen die Gewässerschutzgesetzgebung festgestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aus Datenschutzgründen macht der Bund keine Angaben zu den Direktzahlungen eines einzelnen Betriebes. Aufgrund seiner Grösse erscheinen die 400 000 Franken aber möglich. Dabei gilt es zu beachten, dass für die Bewirtschaftung des Betriebes eine grössere Anzahl Arbeitskräfte nötig sind, das heisst, dass mehrere Familien ihr Auskommen finden. Gemäss Website von "Natur konkret" sind es total 12 Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Label "Natur konkret" ist ein privates Label. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, bei privaten Labels zu kontrollieren, ob diese sinnvolle Anforderungen stellen oder ob zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel im Bereich Tiertransport, aufgenommen werden sollten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Direktzahlungen bestehen für die Tiertransporte keine spezifischen Anforderungen. Es müssen die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden, wofür, wie bereits erwähnt, der Standortkanton für den Vollzug zuständig ist. Auch diesbezüglich wurden vom kantonalen Veterinäramt bisher keine Beanstandungen gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Auch in Zukunft werden solch grosse Betriebe Einzelfälle bleiben. Normalerweise ist es für einen Betrieb nicht möglich, so viele Flächen zur Bewirtschaftung zu erhalten. Die schnelle Betriebsentwicklung war in diesem Fall nur möglich, weil grosse Flächen von den ortsansässigen Landwirten ungenutzt blieben und von besagtem Bewirtschafter neu bewirtschaftet werden. Die Anstrengungen des Betriebes, durch Vergandung und Verbuschung gefährdete Flächen zu bewirtschaften und damit offen zu halten, wurden im Übrigen seinerzeit von den Behörden vor Ort als sehr positiv beurteilt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Den Bundesbehörden wurde der Fall eines landwirtschaftlichen Betriebs im Tessin, der seinen Sitz im Kanton Thurgau hat, zur Überprüfung gemeldet. Ausgehend von diesem Beispiel möchte ich dem Bundesrat einige Fragen stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tätigkeit dieses Betriebs wurde wiederholt diskutiert. So ist dazu in der Wochenzeitung "Agricoltore Ticinese" (Nr. 6 vom 10. Februar 2012) ein Artikel mit dem Titel "Destiamoci" erschienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kürzlich wurde der Betrieb im "Mattino della Domenica" ebenfalls angeprangert, in einem Artikel mit dem Titel "Caso agricolo ticinese: e si prenderebbero pure 400 000 franchi all'anno" (http://ilmattinodelladomenica.che.newsmemory.com/).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf diesen Betrieb, auf dem schottische Hochlandrinder gezüchtet werden, werden folgende Punkte problematisiert:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Für die Behörden des Kantons Tessin ist es schwierig, den Betrieb zu kontrollieren, da er seinen Sitz im Kanton Thurgau hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Zuchtbedingungen sind sehr problematisch, da während fast acht Monaten pro Jahr auf der gleichen Fläche eine grosse Anzahl Tiere gehalten wird und gefüttert werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es besteht die Gefahr, dass das Grundwasser verschmutzt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Futtermittel kommen in der Regel nicht vom Betrieb, sondern werden importiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Betrieb wirbt auf seiner Internetsite mit dem Label "Natur konkret" und dem Spruch "Ohne Umwege aus den Bergen und der Natur auf Ihren Tisch". Das Label wird von einer akkreditierten Inspektionsstelle mit Sitz in der Innerschweiz kontrolliert. Man wird den Verdacht nicht los, dass hier die Konsumentinnen und Konsumenten geschickt getäuscht werden (http://www.natur-konkret.ch/pages/de/team/guido-leutenegger.php).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum äussern sich die betroffenen Bundesstellen - wie auch die Inspektionsstelle - nicht zur Verschmutzung, die die Rinder ganz offensichtlich verursachen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Stimmt es, dass der Betrieb jährlich Direktzahlungen von rund 400 000 Franken erhält, hauptsächlich für ökologische Leistungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Fragwürdig sind auch die langen Transporte, die mit der Tierhaltung auf diesem Betrieb zusammenhängen. Oberhalb von Chironico musste ein kleiner Hof mit wenigen Tieren auf Veranlassung der Bundesbehörden wegen Gewässerverschmutzung den Stall schliessen. Im hier beschriebenen Fall soll aber alles in Ordnung sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Müssen wir uns mit der neuen Agrarpolitik, die momentan beraten wird, vermehrt auf solche Betriebsmodelle gefasst machen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Was für eine Agrarpolitik?</value></text></texts><title>Was für eine Agrarpolitik?</title></affair>