﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124113</id><updated>2023-07-28T10:11:32Z</updated><additionalIndexing>28;freie Schlagwörter: Autismus;Kommunikationsmittel;Medizinprodukt;Behinderte/r;Meinungsfreiheit;Kommunikation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3028</code><gender>f</gender><id>4123</id><name>Schneider Schüttel Ursula</name><officialDenomination>Schneider Schüttel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts 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Er hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat Hêche 12.3672, "Autismus und andere schwere Entwicklungsstörungen. Übersicht, Bilanz und Aussicht", bereiterklärt, eine Gesamtsicht über die Unterstützung von Personen mit Autismus oder einer anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörung zu erstellen und die erforderlichen Massnahmen zu prüfen, um die Situation dieser Personen und ihres Umfelds zu verbessern. Wie der Bundesrat in seiner damaligen Stellungnahme weiter ausführte, wird er sich bei der Suche nach allfälligen Verbesserungsmöglichkeiten an der bestehenden Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Invalidenversicherung und Kantonen orientieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Einschränkungen, die Personen mit Störungen in der Wahrnehmung und in der Kommunikation im Alltag erleben, sind in erster Linie auf die reale Beeinträchtigung und nicht auf deren unangemessene Berücksichtigung in rechtlicher Hinsicht zurückzuführen. Wo sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (z. B. Regelung der Zuständigkeiten in der Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, NFA) oder neuer Erkenntnisse zu pädagogischen, medizinischen oder anderen Massnahmen Handlungsbedarf ergibt, wird diesem im Rahmen der erwähnten Gesamtsicht Rechnung getragen werden. Darüber hinaus gewährleistet das Verbot einer Diskriminierung wegen einer Behinderung (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung) die rechtliche Gleichbehandlung auch von Menschen mit den vorliegend diskutierten Beeinträchtigungen. Das Diskriminierungsverbot erlaubt im Einzelfall die Beurteilung, ob eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung unzulässig ist oder sich durch triftige Gründe rechtfertigen lässt. Für den Bundesrat ist somit die Gleichberechtigung gegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Invalidenversicherung (IV) unterscheidet den als Geburtsgebrechen anerkannten frühkindlichen Autismus, der bereits vor dem vollendeten 5. Lebensjahr diagnostiziert wird, und den später auftretenden Autismus. Bei frühkindlichem Autismus wird von Fachleuten ein Mix aus früherzieherischen, heilpädagogischen, sozialpädagogischen, psycho- und ergotherapeutischen Massnahmen für das betroffene Kind selber und aus Beratungen und Schulungen der Eltern und weiterer Begleitpersonen empfohlen. Im Rahmen der medizinischen Massnahmen bezahlt die IV die psychotherapeutischen Massnahmen (v. a. Verhaltenstherapien), die von Psychotherapeuten mit einem Tarifvertrag mit der IV ausgeführt werden. Bei Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (z. B. Asperger-Autismus) übernimmt die IV die psycho- und ergotherapeutischen Massnahmen, sofern diese Behandlung der schulischen Integration und Ermöglichung der erstmaligen beruflichen Ausbildung oder beruflichen Eingliederung dient. Nicht zu den medizinischen Massnahmen der IV zählen die heilpädagogischen Massnahmen (z. B. Logopädie, Psychomotorik), die sozialpädagogischen Massnahmen, die Schulungen, Instruktionen und Beratungen der Eltern und weiterer Begleitpersonen in Abwesenheit des Kindes. Im schulischen Rahmen sind für diese Massnahmen die Kantone zuständig. Wie in der Antwort auf die Interpellation 12.3317, "Unterstützung von Personen mit Autismus oder einer anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörung", festgehalten, waren bis vor dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 die heil- und sozialpädagogischen Massnahmen ebenfalls von der IV übernommen worden. Seit die einzelnen Kantone für diese Massnahmen zuständig sind, ist eine gewisse unterschiedliche Entwicklung in den Kantonen festzustellen. Dazu kommt, dass die heutige Diagnostik in der Schweiz durch die Fachspezialisten unterschiedlich gehandhabt und interpretiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat 12.3672, "Autismus und andere schwere Entwicklungsstörungen. Übersicht, Bilanz und Aussicht", anerkannt, dass im Bereich der Diagnostik und der Entwicklung von einheitlichen Behandlungsstandards bei Autismus und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen Handlungsbedarf besteht. Das Postulat wurde überwiesen. In Erfüllung dieses Postulates lässt der Bundesrat durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Gesamtsicht erarbeiten. Dieser Überblick wird es auch ermöglichen, die Frage nach der Notwendigkeit weiterer Massnahmen zu beantworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Entwicklung neuer Methoden kann im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten des Bundes unterstützt werden. So unterstützt die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) innovative Projekte, z. B. zur Förderung der Lebensqualität. Für eine weiter gehende Unterstützung besteht keine gesetzliche Grundlage; insbesondere hat auch die IV keine Möglichkeit, die Erforschung und Entwicklung neuer Behandlungsgeräte oder Hilfsmittel zu finanzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der in der Antwort auf Frage 1 dargestellte rechtliche Rahmen ausreichend ist, um Personen mit Wahrnehmungs- und Kommunikationsstörungen die Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu gewährleisten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Schweiz leben viele Menschen, die unter einer Störung der Wahrnehmung leiden und in ihrer Kommunikation stark behindert sind. Dazu gehören Menschen mit Autismus. Ihre Behinderung durch Blockierung von Austauschmöglichkeiten führt nicht nur zu Aggressionen und Selbstverletzungen, sondern auch zur Isolation. Von einer Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung und einem normalen Sich-wehren-Können sind diese Behinderten vielfach weit entfernt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt jedoch Methoden, die es diesen Menschen erlauben, Kommunikationsfähigkeiten zu erlangen und sich dabei ein Stück weit zu integrieren. Dazu gehört u. a. Facilitated Communication (FC), bei der eine Assistenzperson die behinderte Person unterstützt. Zu dieser Methode hat der Verein FC-Forum Qualitätsrichtlinien erarbeitet. Wird auf die Einhaltung solcher Qualitätsanforderungen geachtet, erlaubt FC eine autonome Äusserung des Nutzers ohne unstatthafte Beeinflussung durch die Assistenzperson. So kann der Nutzer beispielsweise über eine PC-Tastatur an der Kommunikation aktiv teilnehmen und sein Recht auf Meinungsäusserung wahrnehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotzdem steckt diese Methode in der Forschung, Umsetzung und Akzeptanz noch in den Anfängen. So werden über FC getätigte Aussagen autistisch behinderter Personen in Gerichtsverfahren nicht anerkannt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hält er die Menschen mit obenbeschriebenen Störungen für gleichberechtigt mit anders, zum Beispiel seh- oder hörbehinderten Menschen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Schulungen und Hilfsmittel stehen heute zur Verfügung bzw. werden finanziert? Wer ist dafür zuständig (Bund, Kanton)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er der Ansicht, dass es weitere Massnahmen braucht, um die Behinderung durch Autismus nach Möglichkeit wettzumachen und die betroffenen Personen auf verlässlicher Grundlage zu einer autonomen Kommunikation zu führen (im Hinblick auf Unterricht, Ausbildung, Kommunikation im Alltag)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, für die Erforschung von Methoden wie FC und für ihre Weiterentwicklung Mittel zu investieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche gesetzlichen Grundlagen sind notwendig, damit diese Menschen ihr Recht auf Meinungsäusserung wahrnehmen können, sei es im Alltag, sei es im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Akzeptanz von FC-gestützten Zeugenaussagen im Rahmen eines Strafprozesses)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmen zugunsten von Menschen mit Störungen in der Wahrnehmung und Kommunikation</value></text></texts><title>Massnahmen zugunsten von Menschen mit Störungen in der Wahrnehmung und Kommunikation</title></affair>