{"id":20124114,"updated":"2023-07-28T09:11:16Z","additionalIndexing":"09;Wehrdienst für Frauen;Zivildienst;Militärdienstpflicht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031002","name":"Militärdienstpflicht","type":1},{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L05K0402031005","name":"Wehrdienst für Frauen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-26T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-02-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355266800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380146400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2794,"gender":"m","id":4089,"name":"Fischer Roland","officialDenomination":"Fischer Roland"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.4114","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Armee befindet sich im Umbruch. Seit dem Ende des Kalten Krieges haben sich die Bedrohungslage und die sicherheitspolitischen Herausforderungen stark gewandelt. Die Wahrscheinlichkeit eines konventionellen Krieges in Europa ist heute sehr gering. Hingegen gewinnen neue Bedrohungen wie die Kriegsführung im Internet (Cyber Warfare), der internationale Terrorismus, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Umweltkatastrophen an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Wehrpflicht, welche mit einem sehr hohen, auf konventionelle Risiken ausgerichteten Truppenbestand verbunden ist, nicht mehr zweckmässig. Im Rahmen der Weiterentwicklung muss deshalb das Dienstleistungsmodell der Armee angepasst werden. Eine allgemeine Wehrpflicht ist nur dann notwendig, wenn die Sicherheit der Schweiz existenziell bedroht ist.<\/p><p>Am 9. Mai 2012 hat der Bundesrat seinen Bericht \"Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus\" veröffentlicht. Als eine der Schlussfolgerungen betont der Bericht, dass das Leistungsprofil des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes angepasst werden soll. Die Aufgaben der Organisationen im Bevölkerungsschutz sollen überprüft und allenfalls neu geregelt werden. Ausserdem soll sich das Dienstleistungsmodell des Zivilschutzes, insbesondere was die Dienstpflicht betrifft, stärker an das Modell der Armee anlehnen.<\/p><p>Mit dem Einbezug des Zivildienstes in die allgemeine Dienstpflicht wird die Möglichkeit geschaffen, dass Schweizerinnen und Schweizer ausserhalb des Sicherheitsbereiches einen Dienst an der Gemeinschaft leisten können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht weder nötig noch angezeigt ist. Diese Haltung ist u. a. in der Botschaft zur Volksinitiative \"Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht\" (BBl 2012 8285) dargelegt, und sie entspricht auch früheren Studien und Berichten. Im Bericht des Bundesrates \"Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus\" vom 9. Mai 2012 (BBl 2012 5503) wird die Einsetzung einer Studiengruppe zum Dienstpflichtsystem angekündigt. Diese soll allerdings weder die Priorität für den Militärdienst infrage stellen noch ein Modell für eine allgemeine Dienstpflicht entwickeln.<\/p><p>Da bereits heute Dienstleistungen entweder in der Armee, im Bevölkerungsschutz oder im Zivildienst geleistet werden, können die Punkte 1 und 2 der Motion nur so interpretiert werden, dass eine Wahlfreiheit zwischen diesen Gefässen bestehen sollte. Der Bundesrat lehnt dies ab. Die Armee ist ein zentrales Instrument der Sicherheitspolitik. Ihr Bestand wurde über die Jahre verringert und soll noch einmal auf 100 000 reduziert werden. Dieser Bestand ist aber aus Sicht des Bundesrates nötig, damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann. Eine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst, Dienst im Bevölkerungsschutz oder Zivildienst würde die Rekrutierung einer ausreichenden Anzahl genügend befähigter Personen für die Armee gefährden und damit ihre Aufgabenerfüllung aufs Spiel setzen. Der Bundesrat ist klar der Auffassung, dass der Armeebestand nicht davon abhängen soll, ob genügend Männer und Frauen ausreichenden persönlichen Nutzen in einem Engagement in der Armee sehen und sich freiwillig melden.<\/p><p>Die Einführung einer Militärdienstpflicht erst bei Vorliegen einer ausserordentlichen Bedrohungslage käme zu spät, um eine genügend grosse, ausgebildete und ausgerüstete Armee aufzubauen. Die Armee ist im Übrigen auch auf eine gewisse Planungssicherheit bei den Beständen angewiesen. Würde nicht jährlich eine annähernd gleich grosse Anzahl von Militärdienstpflichtigen in die Rekrutenschulen einrücken, so hätte dies massive Auswirkungen auf die Infrastrukturbelegung und auf die Planung des Bedarfs an Ausbildungspersonal.<\/p><p>Der Bundesrat sieht auch keine gesellschaftliche Veranlassung, neue zivile Dienstpflichten einzuführen. Es käme zu wirtschaftlichen Verzerrungen, wenn jedes Jahr 20 000 bis 40 000 junge Bürgerinnen und Bürger zivile Dienstleistungen von einigen Monaten leisten würden, und bei wesentlich kürzeren Dienstleistungen entstünde ein Missverhältnis zwischen administrativem Aufwand und Ertrag.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee und der Umsetzung der Strategie des Bevölkerungsschutzes die gesetzlichen Grundlagen für ein Modell der allgemeinen Dienstpflicht zu schaffen. Die allgemeine Dienstpflicht ist gemäss folgenden Grundsätzen auszugestalten:<\/p><p>1. Alle Schweizer leisten Dienstleistungen entweder in der Armee, im Bevölkerungsschutz oder im Zivildienst.<\/p><p>2. In ausserordentlichen Bedrohungslagen kann die Bundesversammlung mit einem dringlichen Bundesbeschluss die Militärdienstpflicht für Schweizer anordnen.<\/p><p>3. Schweizerinnen können freiwillig Dienst leisten.<\/p><p>4. Ansässige Ausländerinnen und Ausländer können - ausgenommen in der Armee - freiwillig Dienst leisten.<\/p><p>5. Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Weiterentwicklung der Dienstpflicht"}],"title":"Weiterentwicklung der Dienstpflicht"}