{"id":20124116,"updated":"2023-07-27T22:00:48Z","additionalIndexing":"15;2841;Suchtprävention;Bewilligung;Kontrolle;Glücksspiel;Spielunternehmen;Sucht;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L04K01010201","name":"Sucht","type":1},{"key":"L06K010505070201","name":"Suchtprävention","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":2},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355266800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.4116","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1993 wurde das Spielbankenverbot aufgehoben, weil erkannt worden war, dass jährlich mehrere Hundert Millionen Franken ins Casinospiel im Ausland abflossen. Das Verbot erschien als nicht verhältnismässig und als nicht mehr zeitgemässe Bevormundung der Bürger. Durch die Aufhebung sollten zudem Wirtschaft und Tourismus Impulse verliehen und dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen verschafft werden. Es sollte jedoch den Gefahren des Glücksspiels wirksam Rechnung getragen werden. Beim Erlass des Spielbankengesetzes im Jahr 2000 konnte deshalb ein relativ weit gehender (und damals europaweit einmaliger) Sozialschutz geschaffen werden. Das vom Gesetzgeber gewählte Schutzsystem schreibt Früherkennung und die Eindämmung von Schäden durch die Spielbanken, Spielverbote, Prävention, Personalschulungen und die Zusammenarbeit mit Suchtpräventionsstellen und Therapieeinrichtungen vor. Als Früherkennungskriterien gelten beispielsweise negative Aussagen des Spielers über seine finanzielle Situation, auffällige Veränderung der Besucherfrequenz und der Spieldauer usw.<\/p><p>Auf noch striktere, die Privatsphäre der Spieler tangierende Massnahmen wie die Anordnung einer systematischen Registrierung der Casinobesuche verzichtete der Gesetzgeber aber (bisher). Frage 1 kann aus diesem Grund nicht im gewünschten Detaillierungsgrad beantwortet werden - immerhin ist aber bekannt, dass rund ein Drittel der Spielsperren Folge der Abklärungen im Früherkennungsprozess ist; 2011: 1021 von 3489 Sperren (Zahlen ohne Sperren wegen Beeinträchtigung des geordneten Spielbetriebes). Es liegen aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass ein namhafter Teil der anderen Sperren erst ausgesprochen worden wäre, nachdem der Ruin des Spielers oder andere erhebliche Beeinträchtigungen eingetreten wären - meist reagieren die Spieler nach gewissen Verlusten noch rechtzeitig. Der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) lägen jedenfalls keine alarmierenden Rückmeldungen von Sozialämtern oder ähnlichen Stellen vor.<\/p><p>Die Antwort auf Frage 2 deutet auch in diese Richtung: In den vergangenen Jahren forderten nur in vereinzelten Fällen Spieler Schadenersatz von den Spielbanken. Zwar ist nur ein entsprechender Prozess aktenkundig (Meldepflicht besteht); es obsiegte die Spielbank. Vereinzelt wurden aber aussergerichtliche Einigungen abgeschlossen (keine Meldepflicht, deshalb sind aussagekräftige Rückschlüsse nicht möglich). Dass keine Häufung von Schadenersatzfällen vorliegt, heisst aber nicht, dass es in Spielbanken keine Spielsuchtfälle gäbe (in jeder Bevölkerung gibt es einen gewissen, immer etwa gleich hohen Anteil von pathologischen Spielern). Es bedeutet auch nicht, dass die Spielbanken ihre Sorgfaltspflicht im Sozialschutzbereich einwandfrei wahrnehmen würden; die ESBK überwacht diesen heiklen Bereich mit besonderer Aufmerksamkeit, trifft laufend Massnahmen, damit gewisse Spielbanken ihre Arbeit in einzelnen Bereichen verbessern, und ahndet Verstösse relativ hart. In den letzten Jahren wurden zwei Verstösse mit hohen Strafen geahndet. Aus den bekanntgewordenen einzelnen Fällen einen pauschalen Verdacht abzuleiten, dass die Casinos ihren Schutzpflichten generell nicht nachkommen, wäre jedoch falsch. Dem Bundesrat ist die ständige Verbesserung der Situation im Sozialschutzbereich, auch bezogen auf andere Geldspiele, ein grosses Anliegen.<\/p><p>Frage 3 bezieht sich auf einen der erwähnten Sanktionsfälle. Werden der ESBK Mängel in Bezug auf die Umsetzung der Sozialschutzpflichten durch eine Spielbank gemeldet, so eröffnet sie ein Untersuchungsverfahren und nimmt eine detaillierte Überprüfung der gesamten Situation vor. Im Fall der Sanktionierung der Spielbank in Schaffhausen konnten im Sozialschutzbereich keine weiteren Verfehlungen seitens der Spielbank festgestellt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Auskünften der Spielbankenkommission sind seit der Eröffnung von Spielbanken im Jahre 2000 bis heute 30 000 Sperrungen von spielsüchtigen Kasinobesucherinnen und -besuchern vorgenommen worden. Diese sind überwiegend auf Antrag der Spielsüchtigen erfolgt, nachdem diese durch sozialschädliche Auswirkungen ihrer Spielsucht bereits erheblich beeinträchtigt oder gar ruiniert waren. Es sind Fälle von Spielern und Spielerinnen bekanntgeworden, die ein und dasselbe Kasino in wenigen Monaten mehrere Hundert Mal aufgesucht, dort Hunderte von Stunden in Anwesenheit des Personals gespielt und dabei kumulativ mehrere Millionen Franken verspielt haben, ohne dass die Kasinoverantwortlichen interveniert, taugliche Abklärungen vorgenommen und eine Sperre verhängt hätten. Es ist der Verdacht entstanden, dass Kasinos ihrer Kontrollpflicht in Missachtung der Bestimmungen betreffend Sozialkonzept respektive Spielsuchtprävention und unter Verletzung des Vertrages zwischen ihnen und dem Spielbankenbesucher nicht korrekt nachkommen, um ihre Einnahmen nicht zu gefährden.<\/p><p>Fragen: <\/p><p>1. Wie viele Personen haben gemäss der obligaten Registrierung von Kasinobesuchen in den Jahren 2009 bis 2011 ein und dasselbe Schweizer Kasino innert drei Monaten mehr als 25-mal, mehr als 50-mal und mehr als 100-mal aufgesucht? Wie viele von diesen Personen (separat nach den drei Kategorien) wurden gemäss Dokumentation der Spielbanken in Anwendung des Sozialkonzeptes vom zuständigen Personal angesprochen, bezüglich ihrer persönlichen psychischen, sozialen und finanziellen Verhältnisse im Zusammenhang mit ihrem Spielverhalten untersucht und wie viele von diesen nicht auf deren eigene Initiative und eigenen Antrag, sondern von der Spielbank im Sinne einer polizeilichen Massnahme gesperrt?<\/p><p>2. Gab es Fälle von Schadenersatzforderungen von Spielsüchtigen gegenüber einem Kasino? Ist von Kasinos schon Schadenersatz bezahlt worden? Wie oft und welche Beträge? Ist die Spielbankenkommission von den Kasinos darüber orientiert worden? Ist das Kasino verpflichtet, die Spielbankenkommission über geforderte und erbrachte Schadenersatzleistungen zu orientieren?<\/p><p>3. Hat die Spielbankenkommission im Fall des Kasinos Schaffhausen, das von ihr gebüsst worden ist, Abklärungen vorgenommen, ob weitere Fälle von Vernachlässigung der Umsetzung des Sozialkonzeptes vorgekommen sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sperrung spielsüchtiger Kasinobesucherinnen und -besucher"}],"title":"Sperrung spielsüchtiger Kasinobesucherinnen und -besucher"}