{"id":20124121,"updated":"2025-06-25T00:04:48Z","additionalIndexing":"24;Leistungsauftrag;Evaluation;Finanzplatz Schweiz;wirtschaftliche Auswirkung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Wirtschaftsstandort Schweiz;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":1},{"key":"L05K0704030111","name":"Wirtschaftsstandort Schweiz","type":1},{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-16T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-02-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355266800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1410818400000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1434319200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2014-09-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2678,"gender":"f","id":3875,"name":"Eichenberger-Walther Corina","officialDenomination":"Eichenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2767,"gender":"m","id":4056,"name":"Fässler Daniel","officialDenomination":"Fässler Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.4121","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Finma ist verpflichtet, bevor sie eine neue Regulierung erlässt, abzuklären,<\/p><p>1. wie sich diese auf die Kosten auswirkt, die den Beaufsichtigten durch eine Regulierung entstehen würden;<\/p><p>2. wie sich eine Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirken würde;<\/p><p>3. sowie unterschiedliche Geschäftstätigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten und die internationalen Mindeststandards zu berücksichtigen;<\/p><p>4. bei all diesen Vorabklärungen sind zudem in einem transparenten Regulierungsprozess die Betroffenen angemessen am Prozess zu beteiligen.<\/p><p>Der aktuelle Regulierungseifer der Finma führt zu Unsicherheiten auf dem Finanzplatz, die Auswirkungen auf Standortattraktivität und die gesamte Wirtschaft haben. Fehlende Rechtssicherheit und Planbarkeit stehen einer erfolgreichen strategischen Unternehmensführung, nicht nur bei den Banken, entgegen. Betroffen sind nicht nur die von der Finma beaufsichtigten Finanzmarktakteure, sondern die auf deren Finanzdienstleistungen angewiesene Gesamtwirtschaft. Besonders betroffen sind insbesondere aber auch die kleinen und regionalen Banken. Sie leiden speziell unter den unverhältnismässig hohen regulatorischen Auflagen, die von der Finma ursprünglich für Grossbanken konzipiert und festgelegt wurden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Regulierungskompetenz der Finma ist von Gesetzes wegen auf Verordnungen und Rundschreiben beschränkt (vgl. Art. 7 Abs. 1 Finmag). Eigene Verordnungen kann die Finma nur erlassen, wenn sie dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hat. Solche Regulierungsaufträge sind in ihrem Umfang beschränkt und betreffen vorab technische Angelegenheiten des Vollzugs (vgl. in diesem Zusammenhang Art. 55 Abs. 2 Finmag). In Rundschreiben macht die Finma transparent, wie sie ihren Ermessensspielraum bei der Auslegung der Finanzmarktgesetzgebung handhabt. Auch sie sind vorwiegend von technischer Natur. Die umschriebenen Regulierungskompetenzen erlauben es der Finma, im dynamischen Umfeld der Finanzmärkte rasch auf die fortlaufenden Änderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren. Durch die Finma-Rundschreiben wird zudem Rechtssicherheit geschaffen und die Gleichbehandlung der Finanzmarktteilnehmer sichergestellt. Bei ihrer Regulierungstätigkeit hat die Finma die verfassungsmässigen Vorgaben sowie die in Artikel 7 Absätze 2 bis 5 Finmag festgelegten Grundsätze zu beachten. Sie darf insbesondere nur regulieren, soweit dies mit Sicht auf die Aufsichtsziele nötig ist. Dabei hat sie namentlich die Kosten, die für die Beaufsichtigten durch die Regulierung entstehen, zu berücksichtigen.<\/p><p>Mit diesen Vorgaben aus dem übergeordneten Recht ist aus Sicht des Bundesrates gewährleistet, dass der Finma ein ausreichender, aber auch nicht zu weit gehender Handlungsspielraum bei ihrer Regulierung zur Verfügung steht. Ist ein Marktteilnehmer der Ansicht, die Finma bewege sich ausserhalb des rechtlichen Rahmens, kann er die gestützt auf eine Verordnungsbestimmung oder im Sinne des Rundschreibens ergangene Verfügung anfechten und gerichtlich prüfen lassen. Der Rechtsschutz des Einzelnen ist damit in jedem Fall gewährleistet.<\/p><p>Nach dem Gesagten sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf im Sinne des Postulates.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu erstellen, der Aufschluss darüber gibt, ob und wie die Finma in den letzten Jahren ihre eigenen Eckwerte für neue Regulierungsvorhaben eingehalten hat.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Konsequenzen der Finma-Regulierungen auf den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz"}],"title":"Konsequenzen der Finma-Regulierungen auf den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz"}