﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124128</id><updated>2023-07-27T20:12:54Z</updated><additionalIndexing>34;Übertragungsnetz;privates Massenmedium;Radio;neue Technologie;Investitionsbeihilfe;Versorgung;Technologieförderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2618</code><gender>m</gender><id>1111</id><name>Müri Felix</name><officialDenomination>Müri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202050106</key><name>privates Massenmedium</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050103</key><name>Radio</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010106</key><name>Investitionsbeihilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010203</key><name>Übertragungsnetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070601051001</key><name>Technologieförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010309</key><name>Versorgung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010508</key><name>neue Technologie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2618</code><gender>m</gender><id>1111</id><name>Müri Felix</name><officialDenomination>Müri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4128</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Konzessionierte Veranstalter sollen bei der Einführung neuer Verbreitungstechnologien unterstützt werden (Art. 58 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006, RTVG; SR 784.40). Investitionsbeiträge können für jene Technologien ausgerichtet werden, denen für die künftige Verbreitung von Programmen "eine grosse Bedeutung" zukommt (Art. 50 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007, RTVV; SR 784.401). In Artikel 11 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) sind die förderungswürdigen Technologien festgehalten. Heute fällt einzig DAB bzw. das verbesserte DAB plus (Digitalradio) darunter; die beiden Technologien DVB-T und DVB-H sind anlässlich der Revision vom 7. November gestrichen worden. Im Gegensatz zu DAB plus haben sich diese TV-Technologien in der Schweiz nicht durchgesetzt. Den Empfang von drahtlos-terrestrischen digitalen TV-Signalen (DVB-T) nutzen laut Studien nur gerade drei bis vier Prozent der Haushalte, und dies erst noch mit sinkender Tendenz. Eine Förderung lässt sich deshalb rechtlich nicht länger rechtfertigen, da dieser Technologie die geforderte grosse Bedeutung für die Schweiz nicht zukommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die in der Interpellation erwähnten Äusserungen des Bakom kündigten die inzwischen in Kraft getretene Änderung der UVEK-Verordnung an. Denn in den vier Jahren, während denen eine digitale drahtlos-terrestrische TV-Verbreitung finanziell vom Bund unterstützt wurde, ging mit Ausnahme von Léman Bleu in Genf kein einziges Gesuch von einer privaten TV-Station für eine dauerhafte DVB-T-Verbreitung ein. Dass DVB-T in der schweizerischen Fernsehwelt nur eine untergeordnete Rolle spielt, hielt der Bundesrat schon in seiner Antwort vom 25. April 2012 auf die Interpellation 12.3145 fest. In der Folge unterzog das Bakom die Investitionshilfe für die DVB-T-Verbreitung einer grundsätzlichen Überprüfung und beantragte dem UVEK aus den obengenannten Gründen die Streichung von DVB-T in der UVEK-Verordnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz ist mit einer Kabelnetzversorgung von 80 Prozent der Haushalte ein Kabelnetzland. Immer wichtiger werden zudem Angebote über traditionelle Telekominfrastrukturen und Glasfaseranschlüsse (Fernsehen über Internetprotokoll, IPTV). Unter der Leitung des Bakom bietet ferner die Arbeitsgruppe NGA (Next Generation Access, Zugangsnetze der neuesten Generation) Gemeinden und Regionen Hilfeleistungen bei der Verbesserung der Breitbandversorgung (&lt;a href="http://www.hochbreitband.ch"&gt;www.hochbreitband.ch&lt;/a&gt;). Die zunehmende Erschliessung der Schweiz mit leitungsgebundenen und drahtlosen Hochbreitband-Infrastrukturen schafft auch für die Verbreitung von Fernsehprogrammen neue Möglichkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Insbesondere in grossräumigen Regionen mit geringer Kabelnetzversorgung stellten DVB-T und DVB-T2 bislang eine der wenigen tauglichen Alternativen zum Satellitenempfang dar. So wurde DVB-T beispielsweise in Frankreich, Spanien, Portugal, Grossbritannien oder in den osteuropäischen Staaten ausgebaut. In Ländern mit traditionell starken Kabelnetzen wie Belgien oder Holland konnte sich die drahtlos-terrestrische DVB-T-Technologie jedoch nie durchsetzen. In Deutschland mit einer ansprechenden DVB-T-Durchdringung hat RTL soeben entschieden, per Ende 2014 auf die DVB-T-Verbreitung zu verzichten, und mit einem Rückzug weiterer privater Fernsehstationen wird gerechnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In der Schweiz werden konzessionierte regionale TV-Programme vorab über Leitungen/Kabel verbreitet. Den Veranstaltern steht es aber frei, darüber hinaus eine digitale drahtlos-terrestrische Verbreitung zu beantragen. Die Streichung von DVB-T in der UVEK-Verordnung bezieht sich nicht auf die Nutzung von DVB-T, sondern einzig auf die Subventionierung. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, werden Breitbandinfrastrukturen in absehbarer Zeit auch in Berg- und Randgebieten verbesserte Verbreitungsmöglichkeiten für TV-Programme bieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. DAB plus wird künftig die wichtigste Verbreitungstechnologie für Radioprogramme sein. In der Schweiz stehen mehr als eine Million DAB/DAB-plus-Geräte in den Haushalten; in gewissen Regionen sind über 40 Programme über DAB plus empfangbar, und der Netzausbau schreitet zügig voran. Das Digitalradio dürfte in absehbarer Zeit das analoge UKW ablösen. In gewissen Ländern wie Grossbritannien, Dänemark, Norwegen oder Schweden bestehen bereits konkrete Abschaltszenarien für UKW. Eine Förderung von DAB plus in der Schweiz ist somit sehr zukunftsgerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6./7. Das UVEK definiert die förderungswürdigen Technologien und zählt heute einzig DAB plus dazu (Art. 11 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen). Entsprechend werden die dafür ausgeschiedenen Mittel für diese Verbreitungstechnologie eingesetzt. Sollten sich neue, bisher nicht bekannte Verbreitungstechnologien als förderungswürdig erweisen, kann die UVEK-Verordnung entsprechend angepasst werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss mündlicher Mitteilung des Bakom, von der Vizedirektorin, Frau Nancy Waylander-Bigler, am 23. August 2012 anlässlich des Radioday im WTC in Zürich wie dem Leiter Medien, Herr Marcel Regnotto, anlässlich des Jahresgesprächs vom 21. November 2012 bei Tele 1 in Luzern, entspricht die Verbreitungstechnologie DVB-T nicht einer zukunftsgerichteten Technologie und ist daher nicht förderungswürdig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Interpellation Müri 12.3145 ist DVB-T in der Antwort auf Frage 5 klar als förderungswürdig aufgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie erklärt sich der Bundesrat die gegenteiligen Äusserungen des Bakom vom 23. August und 21. November 2012 durch die Vizedirektorin und den Leiter Medien?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Technologie erscheint ihm als förderungswürdige Verbreitungstechnologie für Regional-TV, wenn wie am Beispiel der Kantone Uri und Schwyz über weite Gebiete kein Kabelnetz vorhanden ist und DSL für TV zu langsam ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Betrachtet er DVB-T mit seiner Verbreitung in ganz Westeuropa, in Russland, Afrika und Australien und mit seiner zukünftigen Weiterentwicklung zu DVB-T2 und HbbTV nicht als zukunftsgerichtet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie soll der TV-Konsument, der keinen Kabel- und keinen DSL-Anschluss hat, da technisch oder finanziell nicht möglich, sein angestammtes Regional-TV, welches er mit Konzessionsgebühren mitfinanziert, empfangen, analog der Möglichkeit wie bei den SRG-Programmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist DAB / DAB plus, das funktionell hinter DVB-T/DVB-T2 steht und in der EU weitaus den geringeren Anteil aufweist, aus der Sicht des Bundesrates zukunftsgerichtet und förderungswürdig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wer entscheidet, was eine zukunftsgerichtete, förderungswürdige Technologie ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Was soll mit den aufgeführten 14,6 Millionen Franken aus Sicht des Bundesrates gefördert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ist DVB-T keine förderungswürdige Technologie?</value></text></texts><title>Ist DVB-T keine förderungswürdige Technologie?</title></affair>