{"id":20124169,"updated":"2023-07-28T12:14:27Z","additionalIndexing":"15;Corporate Governance;transnationales Unternehmen;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Sozialverträglichkeit;Selbstregulierung;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L05K0703050103","name":"Unternehmensführung","type":1},{"key":"L04K07030403","name":"Unternehmenspolitik","type":1},{"key":"L05K0704010210","name":"nachhaltige Entwicklung","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":1},{"key":"L05K1603010402","name":"Wirtschaftsethik","type":1},{"key":"L04K01040214","name":"Sozialverträglichkeit","type":2},{"key":"L06K070305010301","name":"Corporate Governance","type":2},{"key":"L05K0703060107","name":"transnationales Unternehmen","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2},{"key":"L04K08020342","name":"Selbstregulierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355353200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3015,"gender":"m","id":4104,"name":"Gasser Josias Florian","officialDenomination":"Gasser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.4169","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Interpellantin stellt zu Recht fest, dass sich der internationale Referenzrahmen für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) in den vergangenen Jahren weiterentwickelt hat. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an dieser Weiterentwicklung, so beispielsweise bei der Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in den Jahren 2010\/11, die als internationales Referenzwerk für verantwortungsvolle Unternehmensführung gelten.<\/p><p>1. Der Bundesrat verfolgt die laufenden Entwicklungen im Bereich der CSR in den zuständigen internationalen Gremien und in anderen Staaten, namentlich auch in der EU. Derzeit wird u. a. in der EU eine Debatte über die Kombination von freiwilligen Massnahmen und möglichen ergänzenden gesetzgeberischen oder anderen Massnahmen geführt. Zur Diskussion steht beispielsweise die Möglichkeit, ökologischen und sozialen Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen mehr Gewicht zu verleihen, um dadurch zusätzliche Anreize für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu schaffen. Die konkreten Auswirkungen dieser Debatte in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind jedoch noch unklar.<\/p><p>2. In seiner Antwort auf die Interpellation Moser 12.3520 verweist der Bundesrat auf die Mitteilung der EU-Kommission über eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) vom 25. Oktober 2011, welche festhält, dass die Verantwortung zur Entwicklung und Umsetzung der CSR-Standards in erster Linie bei den Unternehmen liegt. Die Behörden sollten jedoch eine unterstützende Rolle spielen, beispielsweise indem sie internationale Standards weiterentwickeln oder durch gesetzgeberische oder andere Massnahmen Anreize für die Unternehmen zu deren Anwendung schaffen. Der Bund macht von der Möglichkeit Gebrauch, verbindliche Anreize zur Umsetzung der CSR in den Unternehmen zu setzen, so z. B. in der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11). Gemäss Artikel 7 der VöB haben Anbieter für im Ausland erbrachte Leistungen zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu gewährleisten. Im Rahmen einer Offerteinreichung sind die Anbieter entsprechend verpflichtet, eine Selbstdeklaration betreffend die Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften einzureichen. Artikel 27 der VöB sieht zudem die Möglichkeit vor, die Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zu verwenden. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) hat zu dieser Thematik Empfehlungen erarbeitet, welche darauf abzielen, eine nachhaltige Beschaffungspraxis und wirksame Kontrollmechanismen zu gewährleisten (vgl. \"Nachhaltige Beschaffung. Empfehlungen für die Beschaffungsstellen des Bundes\", Juni 2012).<\/p><p>3. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf das Postulat von Graffenried 12.3503 festgehalten, begründen die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Vielmehr handelt es sich um Empfehlungen, wie der Staat existierende Menschenrechtsverpflichtungen umsetzen kann und wie Unternehmen ihre diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen können. Damit sind insbesondere die Pflichten unter den relevanten Uno-Menschenrechtskonventionen gemeint, welche die Schweiz ratifiziert hat und bereits umsetzt. Die in Erfüllung des Postulates von Graffenried 12.3503 zu erstellende Strategie wird dem Bundesrat die Gelegenheit bieten aufzuzeigen, wie der erste Pfeiler der Uno-Leitlinien (State Duty to Protect) in der Schweiz umgesetzt wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die neueren internationalen Ansätze zur sozialen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) verzichten auf die Gegenüberstellung zwingender und freiwilliger Massnahmen, sie betonen im Gegenteil deren Komplementarität. So empfiehlt die EU in einer Mitteilung zu CSR die Einführung eines \"smart mix\" der verschiedenen Massnahmen. Damit orientiert sich die EU an den Guiding Principles von John Ruggie, die im Juni 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig angenommen wurden. Die Zweckmässigkeit eines solchen Vorgehens für die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen wurde kürzlich untermauert durch die Ausführungsbestimmungen des Dodd-Frank Acts, Section 1502, die Ende August von den USA verabschiedet wurden. Um diesen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und zu garantieren, dass der Abbau von Mineralien nicht von Menschenrechtsverletzungen überschattet wird, haben gemäss einer kürzlich publizierten Studie Firmen der Elektronikbranche ein umfassendes Rückverfolgungssystem aufgebaut - ein Entwicklungsschritt, der noch vor drei Jahren als unmöglich betitelt wurde.<\/p><p>Im Juni habe ich in meiner Interpellation 12.3520 den Bundesrat gefragt, wie er sich angesichts solcher internationaler Entwicklung positioniert. Der Bundesrat hat den Kern meiner Frage nicht beantwortet. Ich bitte ihn nun deshalb, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Wenn er beabsichtigt, Schweizer Firmen in den nächsten zehn Jahren weiterhin den Zugang zum europäischen Markt zu garantieren, kann er sich dann erlauben, die internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU) bezüglich Kombination von freiwilligen und zwingenden Massnahmen im Bereich soziale Unternehmensverantwortung nicht zu berücksichtigen?<\/p><p>2. In der Antwort auf meine Interpellation kommen als staatliche Massnahmen ausschliesslich freiwillige Anreize an Unternehmen zur Sprache. Muss daraus geschlossen werden, dass der Bundesrat verbindliche Massnahmen in diesem Bereich von vornherein ausschliesst?<\/p><p>3. Würde eine Anerkennung der ersten Säule des Ruggie-Frameworks (State Duty to Protect) nicht bedeuten, dass der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, die dazu führen, dass Schweizer Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt tatsächlich respektieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Soziale Unternehmensverantwortung. Kombination von zwingenden und freiwilligen Massnahmen"}],"title":"Soziale Unternehmensverantwortung. Kombination von zwingenden und freiwilligen Massnahmen"}