{"id":20124174,"updated":"2023-07-28T11:09:14Z","additionalIndexing":"15;flankierende Massnahmen;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsbedingungen;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K08020343","name":"flankierende Massnahmen","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L05K0702010303","name":"Lohndumping","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-02-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355353200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.4174","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Arbeiten, die in der Schweiz ausgeführt werden, müssen gemäss den hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen verrichtet werden. Missbräuche sind nicht tolerierbar. Die im Rahmen der Flam bestehenden Instrumente sind zum Schutz des schweizerischen Arbeitsmarktes konsequent umzusetzen und zu vollziehen. Derzeit zeigt sich aber, dass der Vollzug der Flam nicht optimal funktioniert. So konstatiert auch der Bundesrat in seinem letzten Bericht, dass das eigentliche Problem nicht bei den gesetzlichen Bestimmungen liegt, sondern im Vollzug. Die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Schweizer Bevölkerung und damit die Sicherung der bilateralen Verträge mit der EU für die Zukunft stehen und fallen mit einem wirksamen Schutz vor Lohndumping und missbräuchlichen Arbeitsbedingungen. Aus diesem Grund ist es zentral, dass die bestehenden Probleme - auch zusammen mit den verantwortlichen Akteuren auf Kantonsebene - rasch angegangen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die flankierenden Massnahmen (Flam) sind für den Bundesrat zentral zur Verhinderung von unerwünschten Auswirkungen auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Flam bewährt, und missbräuchliche Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen konnten mehrheitlich verhindert werden. Die gezielte Verstärkung der Flam durch neue Massnahmen auf Gesetzesebene, welche am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, sowie weitere vom Parlament im Dezember 2012 beschlossene Gesetzesänderungen haben gesetzliche Lücken geschlossen und werden dazu beitragen, die Missbrauchsbekämpfung weiter zu optimieren.<\/p><p>Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Flam in der ganzen Schweiz noch gezielter umgesetzt werden, indem deren Vollzug weiter verbessert wird. Dazu hat er die folgenden Massnahmen getroffen:<\/p><p>Infolge eines im Sommer 2011 vom Vorsteher des damaligen Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) einberufenen runden Tisches mit Sozialpartnern und Kantonen wurde eine Analyse bestehender Vollzugsprobleme vorgenommen und wurden entsprechende Lösungen erarbeitet. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als Aufsichtsbehörde für den Vollzug der Flam ist daran, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern die sich daraus ergebenden Massnahmen umzusetzen.<\/p><p>Basierend auf einer umfassenden Analyse der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) zur Umsetzung und Steuerung der Flam hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) dem Bundesrat am 21. Oktober 2011 mehrere Empfehlungen überwiesen. Der Bundesrat hat diese Empfehlungen entgegengenommen und die Umsetzung der notwendigen Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der Flam eingeleitet. Die GPK-N wird die Umsetzung ihrer Empfehlungen in zwei bis drei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle überprüfen. In diesem Rahmen wird somit eine Bilanz zur Umsetzung der erwähnten Massnahmen und zu deren Effizienz gezogen werden.<\/p><p>Im November 2012 hat zudem die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche den Vollzug der Flam aus Sicht der Kantone überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge machen wird. Das SECO soll in diese Arbeiten einbezogen werden.<\/p><p>Ausserdem wurde seitens der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) angekündigt, im Jahr 2014 zusammen mit der Internen Revision des Seco eine Überprüfung des Konzepts des Bundes zur Aufsicht und Umsetzung der Flam vorzunehmen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Rahmen der dargestellten laufenden und geplanten Arbeiten bereits eine umfassende Überprüfung des Flam-Vollzugs erfolgt ist und weitergeführt wird. Daraus werden die notwendigen Massnahmen zur Effizienzsteigerung abgeleitet und umgesetzt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine umfassende Überprüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen (Flam) vorzunehmen. Basierend darauf ist dem Parlament ein Bericht vorzulegen, welcher die heute bestehenden Probleme beim Vollzug aufzeigt und Vorschläge zur Optimierung der Umsetzung der Flam unterbreitet. In die Überprüfung des Vollzugs und bei der Erarbeitung von Verbesserungsmassnahmen sind die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) und die Sozialpartner einzubeziehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Effizienter Vollzug der flankierenden Massnahmen statt Gesetzesflut"}],"title":"Effizienter Vollzug der flankierenden Massnahmen statt Gesetzesflut"}