﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124176</id><updated>2023-07-27T21:17:47Z</updated><additionalIndexing>2841;Spitalkosten;Buchführung;Krankenversicherung;Rangliste;Evaluation;Vollzug von Beschlüssen;Anlagekosten;Investition;Transparenz;Spital;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0105051101</key><name>Spital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105050102</key><name>Spitalkosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030208</key><name>Rangliste</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020101</key><name>Anlagekosten</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110901</key><name>Investition</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-03-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4176</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Betriebsvergleiche sind ein Instrument zur Verbesserung der Transparenz. Sie dienen vor allem der Information der Versicherten und bei einem anstehenden Spitalaufenthalt den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten. Die Kantone ihrerseits erhalten vergleichbare Angaben von Spitälern und Pflegeheimen im Kanton und in anderen Kantonen. Diese Informationen können sie bei ihrer Spital- und Pflegeheimplanung verwenden. Aussagekräftige Betriebsvergleiche sind nur möglich, wenn sich die Daten zu den Kosten und zur Ergebnisqualität auf die gleichen Leistungen beziehungsweise Patienten- und Patientinnengruppen sowie auf die gleiche Zeitperiode beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Beratungsfirma Ernst &amp;amp; Young und dem Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie, eine Konzept- und Machbarkeitsstudie für die Veröffentlichung von Betriebsvergleichen durch den Bundesrat erarbeitet. In die Arbeiten eingeflossen sind die Inputs einer Begleitgruppe, in der die Stakeholder vertreten waren. Quintessenz der Studie ist der Vorschlag für ein Messkonzept. Zudem werden die noch zu lösenden Fragen dargelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Konzept können als Erstes Betriebsvergleiche zwischen den Akutspitälern durchgeführt werden. In Bezug auf die zu veröffentlichenden Kostendaten stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Von den Experten untersucht wurden die Datenquellen Swiss DRG, das Itar-K-Modell (Integriertes Tarifmodell Kostenträgerrechnung) von "H-plus - Die Spitäler der Schweiz" und die Krankenhaus-Statistik des Bundesamtes für Statistik. Jeder Ansatz hat Vor- und Nachteile. Die Arbeiten in diesem Bereich müssen weitergeführt und vertieft werden, bevor über die Veröffentlichung der Kostendaten entschieden werden kann. Zur Abbildung der medizinischen Ergebnisqualität schlagen die Experten eine Veröffentlichung auf der Grundlage der vom BAG bereits seit einiger Zeit publizierten Qualitätsindikatoren der Schweizer Akutspitäler und des Messsets des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ vor. Die Datenerhebung, -plausibilisierung und -verarbeitung sowie die Auswertung nehmen Zeit in Anspruch. Für den akutsomatischen Bereich könnte eine erste Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten im Jahre 2014 vorgenommen werden. Die Integration von Betriebsvergleichen in den Bereichen Psychiatrie, Rehabilitation, Geburtshäuser und Pflegeheime ins vorgeschlagene Konzept ist grundsätzlich möglich. In diesen Bereichen sind die Arbeiten zur Bereitstellung der erforderlichen Indikatoren noch nicht weit fortgeschritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) hat der Bundesrat die Ziele und den Rahmen der Kostenermittlung definiert. Die Ermittlung der Betriebs- und Investitionskosten und die Erfassung der Leistungen nach einheitlicher Methode sind die Aufgabe der Spitäler. Mit dem Handbuch Rekole hat "H plus - Die Spitäler der Schweiz" denn auch eine Branchenlösung für das betriebliche Rechnungswesen im Spital geschaffen, welche bereits heute zur Anwendung kommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Betriebsvergleichen durch den Bundesrat sind die Arbeiten in Angriff genommen und Ansätze erarbeitet worden (vgl. Antwort zu Frage 1). Es gilt nun - unter Einbezug der betroffenen Stakeholder - zu klären, wie und in welchen Fristen eine Umsetzung erfolgen kann. Mit einer Publikation kann frühestens 2015 gerechnet werden. Bereits jetzt steht aber die Publikation "Kennzahlen der Schweizer Spitäler" zur Verfügung, welche das BAG regelmässig veröffentlicht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Inkraftsetzung des KVG 1996 hat der Bundesrat den Auftrag, unter zugelassenen Spitälern Betriebsvergleiche vorzunehmen. Um eine Konzentration voranzutreiben und die Qualität des Angebots im Interesse der obligatorisch Versicherten zu verbessern, sind transparente Leistungsverhältnisse unumgänglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Spitalfinanzierungsvorlage wurde der Auftrag, Betriebsvergleiche endlich durchzusetzen, mit detaillierten Gesetzesgrundlagen in die Tat umgesetzt. Artikel 49 Absatz 7 KVG legt fest, dass Spitäler eine einheitliche Methode zur Ermittlung ihrer Betriebs- und Investitionskosten anzuwenden haben. In Absatz 8 wird dann bestätigt, dass der Bundesrat Betriebsvergleiche zwischen Spitälern anordnet und diese veröffentlicht. Die Verordnung über die Kosten- und Leistungsermittlung nimmt in Artikel 8 Bezug auf Artikel 49 Absatz 7 KVG und schreibt nach Artikel 10 vor, dass die Spitäler eine Anlagebuchhaltung zu führen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um faire und objektive Betriebsvergleiche überhaupt durchführen zu können, ist eine einheitliche Buchführung unumgänglich. Pauschalisierte Investitionskosten entsprechen zudem nicht dem KVG. Offensichtlich fehlen z. B. nach wie vor einheitliche Kriterien für die vorgeschriebene Anlagebuchhaltung. Auf ungenügenden Grundlagen ist es nicht möglich, den gesetzlichen Auftrag von schweizweiten Betriebsvergleichen nach Artikel 49 Absatz 8 KVG durchzuführen. Nachdem der obligatorisch Versicherte seit 1996 auf Betriebsvergleiche der Spitäler wartet, ist seit 2007 die neue Spitalfinanzierung gesetzlich in Kraft, aber der Auftrag nach wie vor nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Mängel müssen noch beseitigt werden, um den gesetzlichen Auftrag der Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Spitälern erfüllen zu können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Besteht eine einheitliche Rechnungslegung mit Anlagebuchhaltung, Abschreibungen usw., welche objektive Betriebsvergleiche zulässt? Wenn nein, wie bzw. mit welchen Massnahmen wäre dieser mangelhafte Zustand zu korrigieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag nach Artikel 49 Absätze 7 und 8 KVG zu erfüllen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Spitalfinanzierung. Betriebsvergleiche</value></text></texts><title>Spitalfinanzierung. Betriebsvergleiche</title></affair>