﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124190</id><updated>2023-07-28T08:47:03Z</updated><additionalIndexing>08;2811;Entwicklungsland;Austausch im Bildungswesen;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Berufswanderung;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit;Brain Drain</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3014</code><gender>f</gender><id>4107</id><name>Amarelle Cesla</name><officialDenomination>Amarelle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Braindrain, der während Jahren von einer einseitigen Migration aus den Ländern des Südens in den Norden geprägt war, hat sich zu einem komplexen und vielschichtigen Phänomen entwickelt. Die grosse Mehrheit der qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte, die in der Schweiz zugelassen sind, stammt aus Industrieländern wie den Mitgliedstaaten der EU, den Vereinigten Staaten oder Kanada. Die strengen Zulassungsbedingungen und die Ausrichtung der Schweizer Zulassungspolitik für Arbeitskräfte aus Drittstaaten sind grundsätzlich ausreichend, um den Braindrain aus Entwicklungsländern in Grenzen zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich gleichwohl seit Längerem bewusst, wie verhängnisvoll sich ein Braindrain insbesondere bei Ärzten und anderen Gesundheitsfachkräften aus Afrika, einem Kontinent, in dem bereits heute ein starker Personalmangel herrscht, auswirken kann. Auch wenn die Schweiz bei der Rekrutierung von Gesundheitspersonal aus Entwicklungsländern äusserst zurückhaltend ist und die allermeisten ausländischen Arbeitskräfte aus Nachbarstaaten stammen, trägt die Rekrutierung aus diesen und anderen OECD-Ländern indirekt dazu bei, dass sich der Personalmangel im Gesundheitssektor der ärmsten Länder verschärft. Deshalb hat der Bundesrat in diesem Bereich bereits spezifische Massnahmen getroffen: Im Rahmen seiner Gesundheitsaussenpolitik hat er sich 2006 zum Ziel gesetzt, die Migration des Gesundheitspersonals ausdrücklich so zu steuern, dass die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes mit Arbeitskräften aus Industrie- oder Schwellenländern befriedigt werden, ohne auf Personal zurückzugreifen, das von den Entwicklungsländern selber benötigt wird. Im März 2012 hat der Bundesrat seine Position präzisiert und sich verpflichtet, gegen den weltweiten Mangel und die ungleiche Verteilung von Gesundheitspersonal anzukämpfen. Dies soll insbesondere durch die Einführung des Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal geschehen, welcher 2010 von der Weltgesundheitsversammlung der WHO verabschiedet wurde. Obwohl dieser Verhaltenskodex kein rechtlich verbindliches Instrument ist, hat die Schweiz - ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten der WHO - diese allgemeinen Grundsätze unterzeichnet und sich verpflichtet, den Kodex gemäss ihren eigenen Modalitäten umzusetzen. Denn er stellt einen kohärenten Ansatz für eine ethische Personalrekrutierung dar. Der Tätigkeitsbericht der Schweiz, der am 15. Juni 2012 der WHO übergeben wurde, fasst die bisher getroffenen Massnahmen zusammen. Diese zielen primär darauf ab, die Abhängigkeit der Schweiz von im Ausland ausgebildetem Gesundheitspersonal zu verringern. Dieses Ziel soll in erster Linie durch eine Erhöhung der Anzahl diplomierter Gesundheitsfachkräfte (z. B. mit dem Masterplan "Bildung Pflegeberufe"), eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort für Gesundheitspersonal in Ländern mit akutem Personalmangel und eine allgemeine Stärkung der Gesundheitssysteme erreicht werden. Ausserdem wurden Massnahmen getroffen, um die wichtigsten Akteure, die vom Verhaltenskodex der WHO betroffen sind, zu sensibilisieren und sie in die laufenden Arbeiten zu diesem Thema, das von der Schweiz auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgt wird, einzubinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat bevorzugt gegenwärtig den Weg der internationalen Zusammenarbeit, die Sensibilisierung der betroffenen Kreise und die Verringerung der Abhängigkeit der Schweiz von ausländischem Gesundheitspersonal durch die Umsetzung der obenerwähnten Massnahmen. Drittstaatenangehörige werden immer wieder für eine kurzfristige Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz zugelassen, und zwar sowohl im Gesundheitssektor als auch in anderen für die Entwicklungsländer wichtigen Sektoren. Diese Aufenthalte erfolgen mitunter im Rahmen von internationalen Übereinkommen oder werden durch die Bestimmungen der Ausländergesetzgebung in Bezug auf Aufenthalte im Rahmen von Hilfs- und Entwicklungsprojekten, internationalen Austauschprogrammen oder bilateralen Abkommen über den Austausch von Stagiaires geregelt. Diese Möglichkeit ist auch im Verhaltenskodex der WHO vorgesehen. Zurzeit sind keine weiteren Anreizmassnahmen geplant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Abgesehen von den obenerwähnten Massnahmen ist zurzeit keine Mobilitätspartnerschaft vorgesehen, um dem Phänomen des Braindrains zu begegnen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Artikel 23 des neuen Ausländergesetzes von 2005 wird die Migration von Berufseliten gefördert, wodurch in Entwicklungsländern das Problem der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften entsteht. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen etwa macht deutlich, dass in Afrika die Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten frappierend hoch ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund des Zwei-Kreise-Modells sind bei der Rekrutierung von aussereuropäischen Arbeitskräften des zweiten Kreises einzig hochqualifizierte Personen zugelassen. Es ist offensichtlich, dass dadurch die wirtschaftliche Entwicklung in den betroffenen Drittländern stark geschwächt wird. Die Europäische Union ist sich dieser Problematik bewusst und versucht seit einigen Jahren, diesen Braindrain einzuschränken, indem sie auf das Prinzip der zirkulären Migration setzt und die Rekrutierung von aussereuropäischen Arbeitskräften begrenzt, sofern sich die Wirtschaftssektoren der betroffenen Länder in einer kritischen Lage befinden (COM 2007 248). Es könnte zudem eine ethische Rekrutierung für Sektoren in Betracht gezogen werden, die besonders anfällig sind für die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Es ist bekannt, dass der Gesundheitssektor weltweit unter einem Personalmangel leidet; vor allem in gewissen afrikanischen Ländern besteht ein gravierender Mangel an Gesundheitspersonal, der durch die Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften noch verschlimmert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um das Risiko eines Braindrains in den Herkunftsländern zu verringern? Wurde ein kohärentes Konzept für eine ethische Rekrutierung ausgearbeitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind Massnahmen geplant, um die zirkuläre Migration von hochqualifizierten Arbeitskräften zu fördern (beispielsweise Hilfe bei der Arbeitssuche oder beim Aufbau eines Unternehmens, um Migrantinnen und Migranten bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer die Wiedereingliederung zu erleichtern; Ausarbeitung von Kriterien zum Monitoring von Programmen zur zirkulären Migration; Verzicht auf die Rekrutierung von aussereuropäischen Staatsangehörigen in Sektoren, die in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten unter Druck stehen; Abschluss von bilateralen Abkommen mit den betroffenen Ländern, die vorsehen, dass "zirkuläre" Studierende Stipendien erhalten)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Könnte für Drittländer, die im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft mit der Schweiz zusammenarbeiten, eine Vorzugsbehandlung in Betracht gezogen werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Migrationspolitik. Steuerung der Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte und Braindrain in Drittländern</value></text></texts><title>Migrationspolitik. Steuerung der Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte und Braindrain in Drittländern</title></affair>