{"id":20124220,"updated":"2023-07-28T10:14:50Z","additionalIndexing":"55;Tierernährung;Agrarrecht;tierisches Eiweiss;Futtermittel;tierisches Erzeugnis","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K14010104","name":"Tierernährung","type":1},{"key":"L05K1401010401","name":"Futtermittel","type":1},{"key":"L05K1402060204","name":"tierisches Eiweiss","type":1},{"key":"L03K140205","name":"tierisches Erzeugnis","type":1},{"key":"L05K1401030203","name":"Agrarrecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.4220","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es trifft zu, dass der Einsatz von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Nutztieren weltweit unterschiedlich geregelt ist. Die unterschiedlichen Massnahmen müssen im Zusammenhang mit der Verbreitung und dem Ausmass der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) in den jeweiligen Ländern betrachtet werden. Beim Fütterungsverbot von tierischen Eiweissen handelt es sich um eine Tiergesundheitsmassnahme, die der Unterbrechung der Infektionskette von BSE bei Nutztieren dient. Ein Lebensmittel tierischer Herkunft kann nur in die Schweiz importiert werden, wenn es den Anforderungen des Lebensmittelrechts, das die Sicherheit der in der Schweiz verwendeten Lebensmittel gewährleistet, genügt.<\/p><p>2. Die BSE-Epidemie hatte in Europa ein Ausmass erreicht, das dasjenige in Ländern ausserhalb Europas weit übertraf. Während dieser Epidemie wurde in der Schweiz und in der EU am 1. Januar 2001 ein generelles Fütterungsverbot von tierischen Eiweissen an Nutztiere erlassen, nachdem weniger rigide Massnahmen nicht zum Erfolg geführt hatten. Staaten, die damals von BSE nicht gleichermassen betroffen waren wie die EU und die Schweiz, beurteilen den Einsatz von tierischen Eiweissen bezüglich des BSE-Risikos anders.<\/p><p>3. In wissenschaftlichen Gutachten wird darauf hingewiesen, dass die Fütterung von Tieren mit Proteinen, die durch die Verarbeitung von Tierkörpern derselben Tierart gewonnen wurden (Kannibalismus), ein zusätzliches Risiko für die Verbreitung von Krankheiten wie BSE darstellen kann. Beim in der EU und in der Schweiz geltenden Kannibalismusverbot handelt es sich somit um eine wissenschaftlich begründete Vorsorgemassnahme. Länder ausserhalb der EU beurteilen die Artentrennung aus den obendargelegten epidemiologischen Gründen anders.<\/p><p>4. Wie der Bundesrat in der Stellungnahme zur Motion Knecht 12.3754 festgehalten hat, unterstützt er grundsätzlich eine risikobasierte teilweise Aufhebung des Fütterungsverbots für verarbeitete tierische Eiweisse an Nichtwiederkäuer. Im Vordergrund steht für den Bundesrat bei der Beurteilung von diesbezüglichen Lösungsansätzen die Gesundheit von Mensch und Tier. Im Hinblick darauf ist das Festlegen von Vorgaben insbesondere bezüglich einer strikten Trennung der Verarbeitungswege unerlässlich. Letztlich werden auch nur Lösungen, die die Gesundheit von Mensch und Tier sicherstellen, wirtschaftlich tragbar sein. Nicht zuletzt kann eine Anpassung der geltenden Bestimmungen basierend auf dem Veterinärabkommen nur im Einklang mit den Entwicklungen in der EU geschehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Motion 12.3754 bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:<\/p><p>1. Ist ihm der weltweite Einsatz grosser Mengen von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Nutztieren und dass so produzierte Lebensmittel in die Schweiz importiert werden bewusst?<\/p><p>2. Wie erklärt es sich der Bundesrat, dass Behörden ausserhalb des EU-Raumes den Einsatz von tierischen Eiweissen bezüglich Risiko anders beurteilen?<\/p><p>3. Auf welche konkreten Grundlagen stützen sich Auflagen bezüglich eines Kannibalismusverbots? Gibt es Länder, welche Einschränkungen in der Artentrennung kennen?<\/p><p>4. Der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt zielen darauf ab, bei einer Lockerung des Fütterungsverbotes massivste Restriktionen vorzuschreiben, d. h., das Ganze wird an fast unerfüllbare Auflagen gebunden. Ist ihm bewusst, dass unter solchen Vorgaben die Wirtschaftlichkeit der Verwendung tierischer Nebenprodukte in der Nutztierfütterung nicht mehr gegeben ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einsatz von tierischen Eiweissen in der Nutztierfütterung"}],"title":"Einsatz von tierischen Eiweissen in der Nutztierfütterung"}