﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124245</id><updated>2025-11-14T06:47:12Z</updated><additionalIndexing>15;Branchenvereinbarung;Arbeitnehmerschutz;Kanton;Gesamtarbeitsvertrag;Mindestlohn</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702040106</key><name>Gesamtarbeitsvertrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010309</key><name>Mindestlohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040304</key><name>Branchenvereinbarung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-02-20T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2521</code><gender>m</gender><id>498</id><name>Neirynck Jacques</name><officialDenomination>Neirynck</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2754</code><gender>m</gender><id>4052</id><name>Ritter Markus</name><officialDenomination>Ritter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2787</code><gender>m</gender><id>4085</id><name>Vogler Karl</name><officialDenomination>Vogler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3017</code><gender>f</gender><id>4101</id><name>Bulliard-Marbach Christine</name><officialDenomination>Bulliard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.4245</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Nur die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ist einem GAV unterstellt. Für rund zwei Drittel von ihnen gilt ein verbindlicher Mindestlohn; dementsprechend haben 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz keinen solchen Schutz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb besteht Handlungsbedarf bei den Mindestlöhnen und den Anfangslöhnen, die jeweils für die einzelnen Branchen zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden. Entsprechende verbindliche Regelungen nach Branche oder Region sind von Vorteil im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit und dem wachsenden Druck auf die Löhne. Sie sind ein wirksames Instrument zur einfacheren Umsetzung der flankierenden Massnahmen und zur Verhinderung des Lohndrucks. Mit der Verpflichtung, bestimmte Anfangslöhne und Mindestlöhne zu bezahlen, kann Lohndumping einfacher entdeckt und sanktioniert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem geltenden Recht muss ein GAV Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten. In Bezug auf den Lohn hingegen ist nichts vorgeschrieben. Diese Lücke würde geschlossen werden. Die Sozialpartner würden mindestens zwei Arten von Löhnen pro GAV aushandeln und verbindlich erklären: ein Anfangslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausbildung und ein Anfangslohn für Personen mit Berufsausbildung, jeweils mit der entsprechenden Arbeitszeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verbindliche Anfangslöhne, die in einem GAV verankert sind, sind flexibler als ein gesamtschweizerisch oder kantonal festgelegter einheitlicher Mindestlohn. Sie bilden aber dennoch verlässliche Leitplanken für die Sozialpartner und berücksichtigen gleichzeitig die Verhältnisse und Bedürfnisse in den verschiedenen Branchen. Da das Lohnniveau stark variieren kann, stossen sie in der Regel auf breite Akzeptanz.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Obligationenrecht (OR) legt fest, welche Bestimmungen die Sozialpartner im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) aushandeln können. Sofern diese Bestimmungen den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder andere Klauseln im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betreffen, können die Vertragsparteien eines GAV Rechte und Pflichten in den GAV aufnehmen, sofern das zwingende Recht respektiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Sozialpartner selbst GAV abschliessen und deren Inhalt bestimmen können, liegt es auch in ihrer Kompetenz, Mindestlöhne und sogar verschiedene Lohnkategorien vorzusehen, die Faktoren wie Ausbildung und Erfahrung berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das bestehende System lässt den Sozialpartnern einen breiten Handlungsspielraum. Sie wissen schliesslich am besten, welches die Bedürfnisse einer bestimmten Branche sind. Auf diese Weise kann den Besonderheiten der verschiedenen Branchen und Berufe Rechnung getragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vertragsparteien eines GAV können von der zuständigen Behörde die Allgemeinverbindlicherklärung dieses GAV verlangen. Wird eine wiederholte missbräuchliche Unterbietung des branchenüblichen Lohns festgestellt, so kann die verantwortliche tripartite Kommission bei der zuständigen Behörde beantragen, dass gewisse Bestimmungen des GAV erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden. Alle allgemeinverbindlich erklärten GAV, die für das gesamte Gebiet gelten, für das sie allgemeinverbindlich erklärt wurden - also für alle dem GAV unterstellten Arbeitgeber, auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden -, enthalten Mindestlöhne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung kein GAV mit Bestimmungen zu Mindestlöhnen existiert, die allgemeinverbindlich erklärt werden können, so kann die betreffende tripartite Kommission von der zuständigen Behörde verlangen, einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen zu erlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine OR-Revision, die die Sozialpartner zur Aushandlung der Mindestlöhne oder (auch nur) der Anfangslöhne in den GAV verpflichten würde, liesse sich nach Ansicht des Bundesrates nicht mit den Grundsätzen des aktuellen Systems vereinbaren, gemäss dem die Sozialpartner die Löhne frei aushandeln können. Dies würde die Vertragsfreiheit der Sozialpartner einschränken und könnte in manchen Fällen sogar die Aushandlung eines GAV verhindern. Dass die Sozialpartner selbst bestimmen können, ob in ihrer Branche Mindestlöhne festgelegt werden sollten, stellt einen grossen Vorteil des Schweizer Systems dar. Dieses pragmatische System hat sich bewährt und soll deshalb nicht geändert werden. In Fällen, in denen die GAV keine Mindestlöhne vorsehen oder diese nicht allgemeinverbindlich erklärt werden, reichen die bestehenden Instrumente der flankierenden Massnahmen aus, um allfällige Missbräuche zu bekämpfen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft wird, ob das Obligationenrecht im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV) angepasst werden sollte. Geprüft werden soll insbesondere, ob in den GAV die Mindestlöhne nach Region oder nach Branche festgehalten werden sollten und ob die Sozialpartner verbindliche Löhne festlegen sollten, die einerseits bezahlt werden müssen bei der Anstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über keine Ausbildung verfügen, und andererseits bei der Anstellung von solchen mit einer Berufsausbildung, zusammen mit der entsprechenden Arbeitszeit.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Minimallöhne in Gesamtarbeitsverträgen nach Region oder Branche</value></text></texts><title>Minimallöhne in Gesamtarbeitsverträgen nach Region oder Branche</title></affair>