﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20124268</id><updated>2023-07-27T21:08:45Z</updated><additionalIndexing>15;Ladenöffnungszeiten;Sonntagsverkauf;Wettbewerb;Einzelhandel;Nachtarbeit;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Liberalisierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070105010109</key><name>Ladenöffnungszeiten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07010501010901</key><name>Sonntagsverkauf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205030207</key><name>Nachtarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205030209</key><name>Sonntagsarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701050101</key><name>Einzelhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K070301</key><name>Wettbewerb</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020315</key><name>Liberalisierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-02-20T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3016</code><gender>f</gender><id>4102</id><name>Bertschy Kathrin</name><officialDenomination>Bertschy</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>12.4268</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In Erfüllung der parlamentarischen Initiative 09.462, "Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops", haben National- und Ständerat beschlossen, das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) so zu ergänzen, dass auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen (Art. 27 Abs. 1quater).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beschlossene Revision führt dazu, dass Konsumentinnen und Konsumenten, welche sonntags oder in der Nacht einkaufen möchten, dies künftig exklusiv an Tankstellenshops tun können. Das ist wettbewerbspolitisch falsch und unfair, und es führt zusätzlich zu erheblichen ökologischen und raumplanerischen Fehlanreizen, indem das Einkaufsverhalten durch eine einseitige Liberalisierung verstärkt hin zu Hauptverkehrsachsen mit starkem Verkehr verschoben wird und dort aufgrund des Kundenbedürfnisses neue Shops entstehen. Wenn Tankstellenshops künftig rund um die Uhr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen können, sollen auch Betreiber und Betreiberinnen von kleinen Quartierläden, welche kein Benzin verkaufen, frei entscheiden können, ob sich eine Geschäftstätigkeit abends und in der Nacht für sie lohnt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verkaufsflächen von Tankstellenshops sind derzeit auf 120 Quadratmeter beschränkt. Künftig sollen deshalb sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe - unabhängig von Sortiment und Angebot -, welche diese Maximalgrösse nicht überschreiten, sonntags und in der Nacht ebenfalls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen dürfen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorliegend geht es nicht um die Frage der Ladenöffnungszeiten, die nach wie vor kantonal geregelt sind, sondern um die bewilligungsbefreite Beschäftigung von Arbeitnehmenden am Sonntag und in der Nacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bisherigen, vom Bundesrat befürworteten gezielten Anpassungen des Gesetzes in Sachen Nacht- und Sonntagsarbeit sind von begrenzter Tragweite. Mit der erwähnten parlamentarischen Initiative Lüscher 09.462, "Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops", wurde eine bereits bestehende Ausnahmeregelung für bestimmte Tankstellenshops moderat erweitert: Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, dürfen bereits jetzt ihr Personal sonntags und in der Nacht bis 1 Uhr beschäftigen. Neu soll es ihnen gestattet sein, dies während der ganzen Nacht zu tun. Auch in der vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen Motion Abate 12.3791, "Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs", soll die Anpassung einer in der Verordnung bereits bestehenden Ausnahme an die veränderten Bedürfnisse des Fremdenverkehrs vorgenommen werden, sodass der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsgesetz sieht weitere Ausnahmen für die Beschäftigung von Verkaufspersonal am Sonntag vor, wie beispielsweise für Geschäfte an grossen Bahnhöfen und in Flughäfen sowie für Verkaufsgeschäfte von Bäckereien. Diese Ausnahmen sind dadurch begründet, dass besondere Konsumbedürfnisse bestehen, deren Befriedigung im öffentlichen Interesse liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch sind Familienbetriebe vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen. Da es sich bei den Betreibern von kleinen Quartierläden vielfach um Familienbetriebe handelt, ist das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot auf sie nicht anwendbar. Wenn die kantonalen Ladenöffnungszeiten dies zulassen, können Familienbetriebe bereits jetzt frei entscheiden, ob sie ihr Geschäft abends und in der Nacht betreiben wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorliegend gemachte Forderung käme dagegen einer generellen Abkehr vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot für alle Verkaufs- und Dienstleistungsgeschäfte gleich, welche eine maximale Fläche nicht übersteigen. Dafür besteht aus Sicht des Bundesrates keine Notwendigkeit.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) zu unterbreiten, sodass künftig sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe - unabhängig von Sortiment und Angebot -, welche eine Maximalgrösse (von heute faktisch gültigen 120 Quadratmetern) nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen dürfen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten</value></text></texts><title>Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten</title></affair>