{"id":20125265,"updated":"2023-07-28T12:05:42Z","additionalIndexing":"04;Demonstration;Bundeshaus;Sachbeschädigung;Haftung","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L07K07050303030101","name":"Bundeshaus","type":1},{"key":"L04K08020305","name":"Demonstration","type":1},{"key":"L05K0101020702","name":"Sachbeschädigung","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-06-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1338933600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339365600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.5265","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Für die öffentliche Ordnung sind die Polizei und die Stadt Bern verantwortlich. Für die Bewilligung von Kundgebungen ist ausschliesslich die Stadt Bern zuständig.<\/p><p>2. Der Bund hat die Gebäude durch entsprechende Imprägnierungen zur vereinfachten Entfernung von Sprayereien geschützt. Bauliche Massnahmen, die das Parlamentsgebäude schützen würden, bedürfen eines besonderen Schutzes durch Ordnungskräfte, ansonsten auch diese ihre Wirkung verfehlen, wie abgebrochene Metallpfosten zeigen. Ein vollständiger Schutz gegen Sprayereien und Beschädigungen der Aussenhülle kann nur durch die Präsenz und Intervention der Polizei gewährleistet werden.<\/p><p>3. Sofern die Verursacher nicht eruiert werden können, müssen die Kosten für die Wiederherstellung und Reinigung durch die betroffenen Eigentümer getragen werden. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat deshalb bei der Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Die Schadensumme wird approximativ auf 50 000 bis 100 000 Franken geschätzt.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am Samstag, den 2. Juni 2012, fand in Bern eine unbewilligte Jugenddemonstration statt. Obwohl die Berner Stadtregierung von einer friedlichen Demonstration spricht, sind nicht unerhebliche Schäden zurückgeblieben, auch am Bundeshaus mit Schmierereien an den Eingangstüren und an der Fassade sowie einer eingeschlagenen Eingangstüre.<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Gewährleistung des Schutzes des Bundeshauses durch die Stadt Bern?<\/p><p>2. Was gedenkt er zur Verbesserung des Schutzes zu tun?<\/p><p>3. Werden die Kosten zur Behebung der Schäden in vollem Umfang der Stadt Bern verrechnet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz des Bundeshauses vor Vandalen"}],"title":"Schutz des Bundeshauses vor Vandalen"}