{"id":20125267,"updated":"2023-07-28T10:04:11Z","additionalIndexing":"24;Angestellte\/r;Rechtsschutz;Personendaten;USA;Bank","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1},{"key":"L05K1203040202","name":"Personendaten","type":1},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L05K0702020202","name":"Angestellte\/r","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-06-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1338933600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339365600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.5267","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die im Visier des amerikanischen Department of Justice stehenden Banken unterliegen nach US-Recht einer Auskunftspflicht. Sie haben in diesem Zusammenhang die US-Behörden über die Organisation des grenzüberschreitenden Geschäftes mit Personen in den USA zu informieren. Dabei geht es nicht um Bankkundendaten, sondern um Daten zum US-Geschäft der Banken. Der Bundesrat hat den in einem Verfahren mit den US-Behörden stehenden Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 StGB zur Wahrung ihrer Interessen erteilt. Demnach steht es ihnen unbeschadet von Artikel 271 Ziffer 1 StGB zur Darlegung ihres Geschäftsgebarens im grenzüberschreitenden US-Geschäft zu, Informationen einschliesslich Daten über Bankmitarbeitende und Dritte - externe Vermögensverwalter oder andere Dienstleister -, nicht aber Kundendaten direkt an die US-Behörden zu übermitteln. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die geltenden Abkommen eingehalten werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die vom Bundesrat erteilte Bewilligung, Bankmitarbeiter den US-Behörden zu melden, hat verheerende Auswirkungen, ohne dass die erhoffte Entlastung eintritt. Diesseitig liegt dazu in der Regel kein straffälliges Verhalten vor. Und US-seitig erfolgten die meisten Beschuldigungen ohnehin in Missachtung der Qualified Intermediary-Abkommen.<\/p><p>Wird sich der Bundesrat gegebenenfalls auch im Ausland für die Beachtung der betreffenden Abkommen zwischen der Schweiz und den USA einsetzen (z. B. keine Auslieferungen und aktiver Konsularschutz)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz der verratenen Bankmitarbeiter auch im Ausland"}],"title":"Schutz der verratenen Bankmitarbeiter auch im Ausland"}