﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20125375</id><updated>2023-07-28T10:38:51Z</updated><additionalIndexing>24;Steuerbefreiung;Wettbewerbsbeschränkung;Gewerbebetrieb;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gleichbehandlung;Ausland;wirtschaftliche Diskriminierung;Mehrwertsteuer;Handwerksbetrieb;Wettbewerbsfähigkeit;Grenzgebiet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060202</key><name>Gewerbebetrieb</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100103</key><name>Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030103</key><name>Grenzgebiet</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020411</key><name>wirtschaftliche Diskriminierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040305</key><name>Wettbewerbsfähigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060106</key><name>Handwerksbetrieb</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-09-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.5375</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und dem Kanton Tessin ein Pilotprojekt zur besseren Erhebung der Bezugssteuer durchgeführt im Bestreben, die Wettbewerbsnachteile schweizerischer Unternehmen abzubauen. Dabei wurden rund 170 Berichte über Kontrollen der Arbeitsmarktkontrolle des Kantons Tessin bei in der Schweiz tätigen ausländischen Unternehmen von der Eidgenössischen Zollverwaltung geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass rund die Hälfte der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Import von Materialien stand und bei der Einfuhr besteuert wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der anderen Hälfte der Fälle wurde die Anwendbarkeit der Bezugssteuer geprüft. Bei wiederum knapp der Hälfte dieser Fälle handelte es sich beim Empfänger um ein in der Schweiz steuerpflichtiges Unternehmen, das somit die Bezugssteuer ab dem ersten Franken zu entrichten hat. Ein anderer Teil der Fälle betraf Leistungen an nichtsteuerpflichtige Personen in der Schweiz. Von diesen haben sich einige spontan bei der ESTV gemeldet. Die Restlichen wurden, wie das das Gesetz vorsieht, von der ESTV schriftlich über die Bezugssteuer informiert. Ein Drittel der angeschriebenen Personen hat sich gemeldet; ihnen wurde die Bezugssteuer in Rechnung gestellt. Bei den restlichen Personen ist davon auszugehen, dass sie die Umsatzgrenze von 10 000 Franken pro Jahr nicht überschritten haben. Schwierigkeiten bereitet vor allem jener Teil der Arbeiten, der von ausländischen Unternehmen für Kunden mit Wohn- oder vor allem Geschäftssitz im Ausland erbracht wurde, aber in der Schweiz ausgeführt wird. Diese Arbeiten sind vom ausländischen Leistungsempfänger grundsätzlich in der Schweiz zu versteuern. Als Problem zeigte sich hier wiederum das gesetzliche Erfordernis der vorgängigen schriftlichen Information, da eine Zustellung ins Ausland nicht möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In diesem Pilotversuch hat sich gezeigt, dass systematische Kontrollen sehr ressourcenintensiv sind und zu einem personellen Mehrbedarf beim Bund führen. Die dadurch erzielten Steuermehreinnahmen decken den Aufwand voraussichtlich nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ESTV prüft deshalb zurzeit, ob die Befreiung von der Steuerpflicht bis zu einem Umsatz von 100 000 Franken für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Leistungen erbringen, aufgehoben werden könnte. Dadurch könnten sich ausländische Unternehmen nicht mehr auf den Standpunkt stellen, dass sie trotz dem Erbringen von Leistungen in der Schweiz nicht steuerpflichtig seien, weil sie die Umsatzgrenze nicht erreichen. Da im Ausland keine Kontrollen durchgeführt werden können, lassen sich diese Behauptungen nicht prüfen. Zurzeit nicht abschliessend geklärt ist, ob die Aufhebung der Umsatzgrenze für ausländische Steuerpflichtige nicht eine WTO-widrige Ausländerbenachteiligung darstellen könnte. Diesbezüglich laufen Abklärungen zwischen ESTV und Seco.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In seinen Antworten auf die Frage 11.5222 und die Interpellation 11.3621 hat der Bundesrat eingeräumt, dass das inländische Gewerbe gegenüber dem ausländischen - besonders in Grenzregionen - bei der Mehrwertsteuer benachteiligt ist. Dennoch war es ihm nicht möglich, alle Informationen zu liefern, um die er gebeten wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Hat der Bundesrat nach über einem Jahr die fehlenden Informationen zusammentragen können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gedenkt er, etwas zu unternehmen, um diese Diskriminierung zu beseitigen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehrwertsteuer. Wann endet die Diskriminierung von Schweizer Gewerbetreibenden?</value></text></texts><title>Mehrwertsteuer. Wann endet die Diskriminierung von Schweizer Gewerbetreibenden?</title></affair>