{"id":20131003,"updated":"2025-06-24T22:33:13Z","additionalIndexing":"48;2831;Kompetenzregelung;Expertenkommission;Bahnhof;Baugenehmigung;Tessin;Denkmalpflege;Landschaftsschutz;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K18030202","name":"Bahnhof","type":1},{"key":"L05K0102030101","name":"Baugenehmigung","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L06K080602020101","name":"Expertenkommission","type":2},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":2},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-05-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1362524400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1368568800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.1003","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Erstellung von Bauten und Anlagen durch die SBB AG sind Bundesaufgaben gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451). Kann bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe ein Objekt, das in einem Bundesinventar verzeichnet ist, erheblich beeinträchtigt werden, erstellen die eidgenössischen Kommissionen ein Gutachten und geben darin an, ob das Objekt ungeschmälert zu erhalten oder wie es zu schonen ist. Die Erweiterung des Bahnhofs Bellinzona durch einen modernen Eingriff wurde weder von den eidgenössischen Kommissionen noch vom Bundesamt für Kultur (BAK) grundsätzlich infrage gestellt. Die Kommissionen und das BAK beurteilten das aus einem Studienauftrag hervorgegangene Projekt jedoch als erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes von Bellinzona, weswegen sich die SBB AG nach Abwägung aller Interessen und in Absprache mit dem Kanton Tessin, der Stadt Bellinzona und dem BAK für eine Überarbeitung des Vorhabens entschied. Dieser Entscheid gewährleistet ein den funktionalen, aber auch architektonischen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen Ansprüchen gerecht werdendes Projekt für die Modernisierung des Bahnhofs Bellinzona und entspricht somit materiell und formell den gesetzlichen Bestimmungen des NHG. Die Eröffnung des neuen Bahnhofes in Bellinzona im Jahr 2016 ist nicht infrage gestellt.<\/p><p>Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Die eidgenössischen Kommissionen erstellen Fachgutachten, die eine wichtige Grundlage für die Interessenabwägung durch die Entscheidbehörden darstellen. Der bei der Erfüllung von Bundesaufgaben gesetzlich vorgeschriebene Einbezug der Kommissionen findet zum Zeitpunkt der formellen Bewilligungsverfahren statt.<\/p><p>2. Die eidgenössischen Kommissionen haben zum Bahnhofsprojekt in Aarau 1988 und 1994 Stellung genommen und in ihrem Fachgutachten den Erhalt des historischen Bahnhofgebäudes verlangt. In Abwägung aller Rahmenbedingungen stimmte das BAK im Jahr 2004 einem Abbruch des historischen Gebäudes zu. Zu den Bahnhofprojekten in Brig und Visp haben die eidgenössischen Kommissionen kein Gutachten verfasst, da diese Projekte gemäss Artikel 7 Absatz 2 NHG als nichtschwerwiegende Beeinträchtigung der Ortsbilder und Kulturdenkmäler beurteilt wurden.<\/p><p>3. Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens werden die beteiligten kantonalen Behörden und Kommissionen angehört. Die Kommissionen erstellen ihre Fachgutachten jedoch unabhängig. Durch die fachspezifische Begutachtung eines Projekts durch die eidgenössischen Kommissionen hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass ein unabhängiges, nur den gesamtschweizerischen Zielen des NHG verpflichtetes Gremium die Interessen von Natur- und Heimatschutz sowie Denkmalpflege bei der Interessenabwägung einbringt.<\/p><p>4. Der frühzeitigere Einbezug der Kommissionen und Fachbehörden schon in der Planungsphase dient der Planungssicherheit und ist im Sinne einer effizienten Verfahrensführung erwünscht. Er führt aber zu einem Zusatzaufwand für Kommissionen und Verwaltung.<\/p><p>5. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bischof 12.3319 zur gesetzlichen Grundlage der beiden Kommissionen geäussert. Die Kommissionen tragen mit ihren Gutachten wesentlich zur Qualität der durch die Entscheidbehörden vorzunehmenden Interessenabwägung bei. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Kommissionen oder deren gesetzlichen Auftrag grundsätzlich infrage zu stellen.<\/p><p>6. Der Einbezug der Kommissionen zum Zeitpunkt des vorliegenden Projektes bzw. des formalen Bewilligungsverfahrens entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Kommissionen und Fachbehörden des Bundes sind bemüht, sich im Sinne einer effizienten Projektierung frühzeitiger in Planungsprozesse einzubringen.<\/p><p>7. Die SBB AG, das BAK, der Kanton Tessin und die Stadt Bellinzona haben für die Überarbeitung des Projektes der Bahnhofserweiterung eine Expertengruppe gebildet. Die Planung sieht die Eröffnung des Bahnhofs im Jahr 2016 vor und wird zurzeit wie vorgesehen umgesetzt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>2009 haben der Kanton Tessin, die Stadt Bellinzona und die SBB beschlossen, die Projektierung für einen neuen Bahnhof zu starten. Geplant war insbesondere die Umgestaltung des bestehenden Bahnhofs, um Bellinzona mit einer funktionalen Infrastruktur auszurüsten. Schon bald wird die Gotthardachse der Neat in Betrieb genommen, die auf Tessiner Seite in Bellinzona beginnt. Das Projekt \"Nuvola\" des Konsortiums Staz Be 2013 war aus der SBB-Ausschreibung als Siegerprojekt hervorgegangen. Die Fachjury, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der SBB, der Stadt Bellinzona und des Kantons Tessin, hielt das Projekt für schlicht und stimmig, sowohl aus architektonischer als auch aus städtebaulicher Sicht, und sie war der Meinung, es respektiere das bestehende, historische Bahnhofsgebäude. Entsprechend hatten sich das Tessin und Bellinzona darauf eingestellt, endlich einen neuen, modernen Bahnhof wie in anderen Schweizer Städten zu erhalten. Im Herbst 2012 haben die SBB den Vertrag mit dem Konsortium unter Berufung auf die Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission aber plötzlich aufgelöst. Alles wurde blockiert. Angesichts der zentralen Bedeutung, die ein neuer Bahnhof für Bellinzona hat, angesichts der Tatsache, dass das Ergebnis dreijähriger Arbeit zunichtegemacht wurde, und angesichts der Widersprüchlichkeiten im Entscheidungsprozess und der Verschwendung öffentlicher Mittel stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Sind die Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission verbindlich und endgültig? Falls ja, warum wurden die Kommissionen nicht von Anfang an ins Verfahren eingebunden? Falls nein, welches sind die wahren Gründe dafür, dass auf die Realisierung des Siegerprojekts verzichtet wird?<\/p><p>2. Welche Stellungnahmen haben die beiden Kommissionen anlässlich der Erneuerung der Bahnhöfe in Aarau, Brig und Visp abgegeben?<\/p><p>3. Müssen die beiden eidgenössischen Kommissionen nicht mit den kantonalen Kommissionen zusammenarbeiten?<\/p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der nachträgliche Einbezug der beiden Kommissionen zu unnötigem Zeitverlust und unnötiger Geldverschwendung führt?<\/p><p>5. Entsprechen die gesetzlichen Grundlagen, die die Zuständigkeiten der beiden Kommissionen und die Verfahrensmodalitäten regeln, den aktuellen Bedürfnissen?<\/p><p>6. Sind die SBB im genannten Verfahren effizient und zielgerichtet vorgegangen? Wie ist es möglich, dass die beiden Kommissionen nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden waren?<\/p><p>7. Welche Garantien gibt es dafür, dass der neue Bahnhof von Bellinzona bei der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels im Jahr 2016 bereit sein wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Können die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission allein entscheiden?"}],"title":"Können die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission allein entscheiden?"}