﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131018</id><updated>2025-06-24T22:27:41Z</updated><additionalIndexing>24;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;OECD;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;USA;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K150222</key><name>OECD</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-06-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2013-06-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1018</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Arbeitsgruppe 10 des Steuerkomitees der OECD befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Fragen betreffend den Informationsaustausch. Im Rahmen dieser Tätigkeit entwickelt diese Arbeitsgruppe internationale Standards, Guidelines und eine Best Practice im Bereich Transparenz und administrative Zusammenarbeit, einschliesslich Informationsaustausch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch zur Sicherung der Steuerkonformität mitzuwirken, der hohen Ansprüchen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und des Datenschutzes genügt, Reziprozität garantiert und zuverlässige Regeln zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsformen einschliesslich Trusts und Sitzgesellschaften miterfasst. Kommt ein solcher Standard zustande und wird er von den G-20-Staaten, den OECD-Mitgliedern und allen wichtigen Finanzplätzen der Welt anerkannt und eingeführt, ist der Bundesrat bereit, ihn ebenfalls zwecks Sicherung der Steuerkonformität von Vermögensverwaltungskunden mit Steuersitz im Ausland in das schweizerische Recht aufzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Die unterschiedlichen Formen des Informationsaustauschs unterscheiden sich in der Art, wie der Austausch erfolgt, und dem Umfang der auszutauschenden Informationen. Bei der Beurteilung der unterschiedlichen Formen müssen diese beiden Komponenten konsequent auseinandergehalten werden. Der automatische Informationsaustausch stellt lediglich die Art der Übermittlung dar. Im Rahmen der Arbeiten in der OECD an einem internationalen Standard wird zu definieren sein, welche Daten von einem automatischen Informationsaustausch erfasst werden. Der automatische Informationsaustausch führt jedoch nicht zu einem "gläsernen Bürger", da in jedem Fall in nur sehr eingeschränktem Umfang für die Steuerveranlagung relevante Daten zur Diskussion stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wichtig ist, dass die allfällige Umsetzung eines automatischen Informationsaustauschs möglichst effizient erfolgt. Sowohl die Fixkosten als auch die laufenden Kosten sind minimal, wenn es gelingt, einen globalen Standard zum Informationsaustausch zu schaffen. So müssen nicht mehrere Systeme parallel betrieben werden, und die Verantwortung über die Analyse der Daten obliegt dem Empfängerstaat. Zudem dürften auch die Legal- und Compliance-Kosten infolge der höheren Rechtssicherheit für die Finanzinstitute reduziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gestützt auf den Staatsvertrag mit den USA zur Umsetzung von Fatca melden die Finanzinstitute die Kontodaten aufgrund einer Zustimmungserklärung der Kontoinhaber. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt die Übermittlung aggregierter Daten. Basierend auf diesen Daten kann ein Informationsaustausch auf Ersuchen gestützt auf das Änderungsprotokoll vom 23. September 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von 1996 erfolgen, sobald Ersteres in Kraft ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Über den Begriff des automatischen Informationsaustausches in Steuerfragen besteht Unklarheit. Die OECD will nun bis Ende 2014 ein multilaterares Standardkonzept für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen entwickeln. Es geht dabei um die Erarbeitung von praktischen und technischen Standards, so der Generalsekretär der OECD, Pascal Saint-Amans. Die Schweiz beteiligt sich in einer Arbeitsgruppe an diesem Prozess innerhalb der OECD.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Ziele verfolgt er in dieser Arbeitsgruppe?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche konkreten Vorgaben hat er zuhanden der OECD-Arbeitsgruppe zum Automatischen Informationsaustausch (AIA) definiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Inwieweit ist diese Position der Schweiz zum AIA mit der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie für einen steuerkonformen Finanzplatz abgestimmt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Datenelemente sind Gegenstand des AIA?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Ansicht, dass der automatische Informationsaustausch nichts mit dem sogenannten "gläsernen Bürger" gemein hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch veranschlagt er den Aufwand des AIA im Vergleich zu anderen Instrumenten zur Durchsetzung eines steuerkonformen Finanzplatzes im Zusammenhang mit der Betreuung ausländischer Kundinnen und Kunden (Abgeltungssteuer, risikobasierte Selbstdeklaration usw.)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie bezeichnet er den Informationstausch gegenüber den USA bzw. dem IRS im Rahmen des Fatca-Abkommens im Vergleich zum AIA?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Automatischer Informationsaustausch</value></text></texts><title>Automatischer Informationsaustausch</title></affair>