﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131022</id><updated>2025-06-24T22:34:21Z</updated><additionalIndexing>28;12;Körperverletzung;religiöse Sekte;Rechte des Kindes;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Kind;Informationsverbreitung;Gewalt;Erziehung;Fundamentalismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01010207</key><name>Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030302</key><name>Erziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020701</key><name>häusliche Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010302</key><name>Körperverletzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020508</key><name>Rechte des Kindes</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060210</key><name>religiöse Sekte</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020208</key><name>Fundamentalismus</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040206</key><name>Jugendschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-06-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-15T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2013-06-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1022</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat begrüsst den von der Fachstelle Infosekta 2013 herausgegebenen Bericht "Erziehungsverständnisse in evangelikalen Erziehungsratgebern und -kursen", dessen Erarbeitung vom Bund mit einem finanziellen Beitrag unterstützt worden ist. Mit diesem Bericht wird dem Anliegen der Fragestellerin teilweise Rechnung getragen. Die Schaffung eines vollständigen und laufend aktualisierten Überblicks über alle in der Schweiz auch online zugänglichen Erziehungsratgeber und -kurse, die zu physischer und psychischer Gewalt auffordern, erachtet der Bundesrat hingegen als nicht nötig, weil ein solches Inventar kaum dazu beitragen würde, die Verbreitung solcher Ratgeber einzuschränken oder zu verhindern. Der allfällige Nutzen würde also in keinem Verhältnis zum hohen Aufwand stehen, der für die Erstellung eines solchen Verzeichnisses erforderlich wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation Fehr Jacqueline 11.3528, "Körperliche Züchtigung im Namen Gottes?", ausgeführt hat, steht das bundesstrafrechtliche Instrumentarium, um gegen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt an Kindern vorzugehen, bereits zur Verfügung. Für die Strafverfolgung und die rechtliche Beurteilung der fraglichen Aufrufe sind allerdings die kantonalen Behörden zuständig. Weitere strafrechtliche Schritte vonseiten des Bundes sind deshalb nicht notwendig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für die Prävention und Bekämpfung der Gewalt in der Familie ist ein gut ausgebautes Kinder- und Jugendhilfesystem von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat sich daher in seinem Bericht vom 27. Juni 2012 zum Postulat Fehr Jacqueline 07.3725, "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie", bereiterklärt, die zuständigen Akteure auf kantonaler Ebene bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Der Bund kann hierzu ab 2014 gestützt auf Artikel 26 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (SR 446.1) öffentlich-rechtliche Verträge mit den Kantonen abschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in der Botschaft zur gemeinsamen elterlichen Sorge eine Anpassung von Artikel 296 und Artikel 311 ZGB (SR 210) vorschlägt. Als Grundsatz wird in Artikel 296 Absatz 1 E-ZGB festgehalten, dass die elterliche Sorge dem Wohl des Kindes zu dienen hat. Ferner soll in Artikel 311 E-ZGB neu Gewalttätigkeit explizit als Grund aufgeführt werden, der die Kindesschutzbehörde ermächtigt bzw. verpflichtet, dem gewalttätigen Elternteil die elterliche Sorge zu entziehen. Die Vorlage befindet sich zurzeit in parlamentarischer Beratung. Weitere Massnahmen auf Bundesebene sind nach Ansicht des Bundesrates nicht nötig (vgl. die Antwort des Bundesrates zur Motion Feri 13.3156, "Gewaltfreie Erziehung").&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In seiner Antwort auf die Interpellation 11.3528, "Körperliche Züchtigung im Namen Gottes?", schreibt der Bundesrat, dass das rechtliche Instrumentarium vorhanden sei, um gegen die Aufforderung zur Gewaltanwendung juristisch vorzugehen. Er verweist dabei auf Artikel 259 Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Zitat aus der Interpellationsantwort: "Diese Bestimmung stellt die öffentliche Aufforderung zu Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen unter Strafe, wobei im Rahmen eines entsprechenden Strafverfahrens auch die für die öffentliche Aufforderung verwendeten Publikationen eingezogen werden können, wenn diese die öffentliche Ordnung gefährden (Art. 69 StGB)." Aufgrund der internationalen und nationalen rechtlichen Grundlagen ist der Bundesrat verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen für den Schutz der Kinder vor Gewalt zu sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass es einen vollständigen Überblick über in der Schweiz zugängliche Erziehungsratgeber, -kurse und Online-Angebote gibt, die zu physischer und psychischer Gewalt auffordern, und dass dieser Überblick aktuell gehalten werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf Artikel 259 Absatz 2 StGB rechtliche Schritte gegen öffentliche Aufrufe zur Gewalt an Kindern zu unternehmen, wie sie beispielsweise in verschiedenen evangelikalen Erziehungsratgebern zu finden sind oder in entsprechenden Kursen vermittelt werden (siehe Infosekta: Erziehungsverständnisse in evangelikalen Erziehungsratgebern und -kursen, Zürich 2013)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche weiteren Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung durchzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gewalt in der Erziehung. Wie stoppen?</value></text></texts><title>Gewalt in der Erziehung. Wie stoppen?</title></affair>