﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131025</id><updated>2025-06-24T22:44:41Z</updated><additionalIndexing>08;09;polizeiliche Zusammenarbeit;Schweiz;Nigeria;Drogenhandel;Eindämmung der Kriminalität;Folter;Menschenrechte</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K10010205</key><name>polizeiliche Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010101</key><name>Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03040510</key><name>Nigeria</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010205</key><name>Drogenhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030102</key><name>Folter</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040202</key><name>Eindämmung der Kriminalität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-06-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1025</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Seit dem Antritt der Zivilregierung 1999 hat sich die Situation der in der Verfassung verankerten Menschenrechte verbessert. Die Lage in Nigeria bleibt indessen weiterhin von grossen strukturellen Herausforderungen (u. a. organisierte Kriminalität, Terrorismus, Korruption) geprägt. Es besteht deshalb nach wie vor ein Bedarf, dem ausdrücklichen Bekenntnis der Regierung zum Schutz der Menschenrechte weitere konkrete Entwicklungen folgen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Genuss der elementaren Menschenrechtsgarantien gelangen, wozu namentlich der Schutz vor staatlichen Willkürhandlungen und die Garantie rechtsstaatlicher Verfahren zählen. Die nigerianische Antidrogenbehörde NDLEA geniesst einen guten Ruf. Nigerianische Menschenrechtsorganisationen berichten, ihnen seien keine fundamentalen Menschenrechtsverstösse (extralegale Tötungen, Folter usw.) durch NDLEA-Offiziere bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA erfreut sich seit 2011, durch die Schweizerische Botschaft in Abuja, einer engen Zusammenarbeit mit der National Police Force im Bereich Menschenrechte. Diese ist schon jetzt durch die Übernahme der Kapitel zu den Menschenrechten in die Dienstanweisungen der Polizei konkretisiert worden und setzt sich aktuell durch die Ausarbeitung eines Ausbildungshandbuchs der Polizei fort. Die politischen und systemischen Herausforderungen an die praktische Polizeitätigkeit in Nigeria sind jedoch weiterhin ausserordentlich gross.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die NDLEA unterstützt die Behandlung und Rehabilitation von drogenabhängigen Personen durch Beratung, überweist diese zur Behandlung jedoch an professionelle Kliniken und Rehabilitierungszentren, da sie weder über eigene Kliniken oder Rehabilitierungszentren verfügt noch für die Kontrolle solcher Institutionen verantwortlich ist. Die Qualität der Beratungen wird von Fachpersonen als befriedigend bezeichnet. Kliniken und Entzugsanstalten arbeiten laut Auskunft der United Nations Office on Drugs and Crime nach internationalen Standards und Methoden. 4. Am Projekt teilgenommen haben die Polizei der Städte St. Gallen sowie Zürich und die Polizei der Kantone Aargau, Bern, Schwyz und Tessin, das Grenzwachtkorps sowie das Bundesamt für Polizei (Fedpol). Diese Behörden haben die Programmplanung vorgenommen und die Beamten der NDLEA im Tagesablauf integriert sowie begleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das Fedpol unterstützt das BFM in der Umsetzung des Projektes. Das Fedpol verfügt einerseits über die benötigten Kontakte, um zwischen den ausländischen Behörden (hier NDLEA), dem Bund und den Kantonen zu vermitteln. Andererseits hat das Fedpol als Bindeglied zwischen In- und Ausland das Fachwissen über die ausländischen Partner, die entsprechende Erfahrung mit der internationalen Zusammenarbeit und den Überblick über die aktuellen schweizweiten Fälle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Im Vorfeld wird von den eingesetzten Beamten, bei denen es sich um langjährige Mitarbeitende mittlerer Kaderstufen des NDLEA handelt, ein Lebenslauf eingeholt. Zudem werden sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, wie alle anderen Personen, vor der Visaerteilung überprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gegenstand des Pilotprojektes ist allein die Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels. Die Schweiz arbeitet dabei ausschliesslich mit der NDLEA zusammen. Den eingesetzten nigerianischen Beamten wird kein Zugang zu vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten gewährt. Sie unterzeichnen ausserdem eine Schweigeverpflichtung, welche sie u. a. dazu verpflichtet, keine Daten Dritten zugänglich zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ein Aufenthalt von Schweizer Beamten bei der NDLEA in Nigeria ist für die dritte Pilotprojektphase vorgesehen, die vom BFM finanziert wird. Die Planung dieser Projektphase ist Gegenstand laufender Gespräche. Die Anzahl zu entsendender Beamten, die beteiligten Stellen sowie ein Aufgabenbeschrieb stehen noch nicht fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Verordnung Nr. 33 aus dem Jahre 1990 ist de iure noch in Kraft. Aufgrund von Kritik aus dem In- und Ausland arbeitet die nigerianische Justiz seit Jahren daran, diesen Straftatbestand im Gesetz rückgängig zu machen. De facto wird die Verordnung Nr. 33 seit dem 1. April 2003 nicht mehr angewendet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Während das BFM seit Januar 2011 rund 50 Stellenprozente in dieses Kooperationsprojekt investiert hat, belaufen sich die finanziellen Aufwendungen im gleichen Zeitraum auf etwa 250 000 Franken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Dieses Jahr sollen ähnlich wie zuvor in Zürich, im Rahmen eines Migrationsabkommens zwischen der Schweiz und Nigeria nigerianische Polizisten, Kantonspolizisten und Kantonspolizistinnen in weiteren Städten gemeinsame Patrouillen in der Dealer- und Dealerinnen-Drogenszene machen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die Menschenrechtssituation in Nigeria, die Zustände bei der nigerianischen Polizei und die Zustände in der nigerianischen Antidrogenbehörde NDLEA?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist eine Verbesserung bezüglich der Situation (beispielsweise Folter) in der Polizeipraxis in Nigeria in den letzten Jahren ersichtlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die eingesetzten Beamten sind Mitarbeiter der NDLEA. Wie beurteilt der Bundesrat die Zustände und Methoden in den von der NDLEA kontrollierten Rehabilitierungszentren für Drogensüchtige?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Laut Medienmitteilung des BFM vom 17. August 2012 liegt "die fachliche Zuständigkeit bei den operativ beteiligten Behörden". Welche sind dies? Wie wurde diese Zuständigkeit bei den bisherigen Projekten wahrgenommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. In der gleichen Medienmitteilung wird das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erwähnt. Welche "beratende Funktion" hat das Fedpol bisher wahrgenommen, welche ist geplant?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Werden im Vorfeld Informationen über die eingesetzten nigerianischen Polizisten eingeholt? Was weiss man über ihren Leumund oder ihre Vergangenheit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wurden oder werden Informationen über in der Schweiz lebende nigerianische Staatsangehörige an die NDLEA oder an sonstige nigerianische Behörden weitergegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie viele Schweizer Polizisten und Polizistinnen aus welchen Kantonen werden im Gegenzug nach Nigeria gehen? Wer bezahlt das? Was sind ihre Aufgaben? Was haben sie für Anweisungen bezüglich Verhalten, wenn sie Zeugen oder Zeuginnen von Menschenrechtsverletzungen, Folter usw. werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wird das nigerianische Dekret Nr. 33 immer noch angewandt, nach dem im Ausland für Drogenstraftaten verurteilte Nigerianer bei der Rückkehr mit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, weil sie das Ansehen Nigerias beschädigt hätten? Falls ja, was ist die Meinung des Bundesrates dazu?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Was waren die bisherigen Arbeits- und finanziellen Leistungen des BFM in diesem Kooperationsprojekt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Pilotprojekt Polizeikooperation zwischen der Schweiz und Nigeria</value></text></texts><title>Pilotprojekt Polizeikooperation zwischen der Schweiz und Nigeria</title></affair>