﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131026</id><updated>2025-11-14T08:03:41Z</updated><additionalIndexing>66;Kostenrechnung;Rückbau;Elektrizitätsindustrie;Interessenkonflikt;Kostenschätzung;Betriebsrücklage;radioaktiver Abfall;Fonds;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17010113</key><name>Kraftwerksstilllegung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705030307</key><name>Rückbau</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020108</key><name>Kostenschätzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020104</key><name>Betriebsrücklage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K170303</key><name>Elektrizitätsindustrie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020339</key><name>Interessenkonflikt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2013-08-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1026</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben des Eigentümers für jede Kernanlage berechnet, erstmals bei Inbetriebnahme (Art. 4 Abs. 1 SEFV). Sie werden zudem neu berechnet, wenn eine Kernanlage endgültig ausser Betrieb genommen wird oder infolge unvorhergesehener Umstände eine wesentliche Änderung der Kosten zu erwarten ist (Art. 4 Abs. 2 SEFV). Die Kosten werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm und die aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie auf die im Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt (Art. 4 Abs. 3 SEFV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Stellungnahme zur Motion Fetz 11.4213, "Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen", und zu weiteren parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt, eine Revision der SEFV zu prüfen. Die Arbeiten an der Revision sind zurzeit im Gang. Im Rahmen dieser Revision wird unter anderem auch die Frage der Unsicherheiten bei den Kostenberechnungen und den daraus resultierenden Beitragszahlungen geprüft. Ob und wieweit solche Unsicherheiten in den Kosten eingerechnet werden sollen, ist zurzeit noch offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Kommission der beiden Fonds hat für die Beurteilung der technischen Aspekte der Kostenstudie 2011 entschieden, dass die behördliche Prüfung der Kostenstudie durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) unter Einbezug von externen Experten erfolgen soll. Mit dem Einbezug von externen Experten wurde dem Vorhaben, eine unabhängige Drittmeinung zur Kostenstudie einzuholen, angemessen Rechnung getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Mit der Beurteilung der Kostenstudie 2011 zur Stilllegung der Kernanlagen in der Schweiz hat das Ensi die Firma TÜV Nord Ensys beauftragt, da diese Firma schon viel Erfahrung mit Rückbauprojekten sammeln konnte. Die Firma arbeitet in Deutschland als Gutachter für die Aufsichtsbehörden, womit auch die Unabhängigkeit der Expertise sichergestellt ist. Im Zentrum der Überprüfung der Kostenstudie stand die technische Machbarkeit der Stilllegungsprojekte. Gestützt auf diese Überlegungen wurden die Stilllegungskosten errechnet und damit auch die Grundlagen für die Beiträge der einzelnen Werke für den Stilllegungsfonds. Basierend auf den Ergebnissen der Expertise von TÜV Nord Ensys hat das Ensi Empfehlungen für die nächste Aktualisierung der Kostenstudie abgeleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ensi hat bei der Überprüfung der technischen Aspekte der Kostenstudie 2011 zur Schätzung der Entsorgungskosten 2011 den Schwerpunkt auf diejenigen Kostenelemente gelegt, die seit der Kostenstudie 2006 umfassend überarbeitet wurden oder die den Hauptteil an den Gesamtkosten ausmachen. Für die Überprüfung der Baukosten der Lager hat das Ensi die Firma Basler &amp;amp; Hofmann AG (Zürich) als externe Expertin beigezogen. Diese hat die Ergebnisse in einem Prüfbericht festgehalten, welcher die Basis für die Beurteilung des Ensi bildete.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ensi hält in seiner Stellungnahme zur Kostenstudie 2011 von Swissnuclear fest, dass die Studie vollständig geliefert und korrekt ausgeführt wurde. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind realistisch abgeschätzt worden. Das Ensi weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass zu erwarten ist, dass die tatsächlichen Kosten für die Stilllegung im Kostenrahmen von minus 15 bis plus 30 Prozent gegenüber den Kostenstudien liegen werden und diejenigen für den Bau eines Tiefenlagers eine Genauigkeit von plus/minus 25 bis 30 Prozent aufweisen. Diese Genauigkeiten entsprechen dem derzeitigen Planungsstand der zugehörigen Projekte. Das Ensi empfiehlt in seiner Stellungnahme jedoch zwölf Verbesserungsmassnahmen, welche bei der nächsten Überarbeitung der Kostenstudie berücksichtigt werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ensi hat seine Stellungnahme zur Kostenstudie 2011 bei der Kommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds und die fachtechnischen Stellungnahmen seiner nationalen und internationalen Experten im November 2012 beim federführenden Bundesamt für Energie eingereicht und diese Dokumente gleichzeitig auf seiner Website öffentlich zugänglich gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat unterstützt die Überprüfung der technischen Aspekte der Kostenstudien von Swissnuclear durch das Ensi. Er begrüsst zudem den Einbezug externer neutraler Experten unter der Leitung des Ensi als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Betreiber der AKW sind gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet, Stilllegungs- und Entsorgungsfonds zu bilden. Nach Abschalten der AKW sollten diese Fonds über genügend Mittel verfügen, um die Entsorgungs- und Stilllegungskosten zu decken. Liegt dereinst in den Fonds jedoch zu wenig Geld und ist die finanzielle Last für die AKW-Konzerne unzumutbar, werden die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten. Damit würden die Kosten nicht verursachergerecht erhoben. Es käme zu einer Preis- und Marktverzerrung; die zukünftigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventionierten den heutigen Atomstrom. Das ist inakzeptabel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kostenstudien (KS) bilden die Grundlage für die Neuberechnung der Rückstellungen der Betreiber sowie der Fondsbeiträge (Stilllegungs- und Entsorgungsfonds; vgl. KS 11).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die KS werden von Swissnuclear, dem Branchenverband der AKW-Betreiber, in Auftrag gegeben. Die Nagra, Genossenschaft im Besitz der drei grossen Stromkonzerne Axpo, Alpiq und BKW, der AKW Gösgen und Leibstadt sowie des Bundes, ermittelt die Entsorgungskosten. Die KS werden nur vom Ensi geprüft. Eine unabhängige Berechnungsstelle fehlt. Die Stromwirtschaft und AKW-Betreiber sind hingegen direkt in die Studien involviert. Und ihr Interesse an einer eher optimistischen Kostenschätzung ist bestimmt da. Denn so müssen sie weniger in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Antwort auf die Interpellation Noser 11.3482, "Stilllegung und Abbruch ausgedienter Kernkraftwerke. Zweifel an den Kostenschätzungen", teilte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 3 mit, dass er prüfen werde, ob eine Drittmeinung (neben Swissnuclear und Ensi) zu den Kostenberechnungen von Swissnuclear notwendig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Basierend darauf ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er für die Beurteilung der Kostenstudie 2011 eine unabhängige Drittmeinung eingeholt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Falls ja: Wer überprüfte die Zahlen? Zu welchem Ergebnis führte die Überprüfung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls nein: Was waren die Gründe gegen eine unabhängige Überprüfung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, für die nächste Kostenstudie (2016) eine unabhängige Drittmeinung einzuholen? Falls nein: Was sind die Gründe?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>AKW-Rückbau. Zweifel an der Unabhängigkeit der Kostenstudien von Swissnuclear</value></text></texts><title>AKW-Rückbau. Zweifel an der Unabhängigkeit der Kostenstudien von Swissnuclear</title></affair>