{"id":20131056,"updated":"2025-06-24T22:35:35Z","additionalIndexing":"48;2846;52;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;Rechtssicherheit;Sachplan;internationales Übereinkommen;Richtplan;Zürich (Kanton);Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L04K01020412","name":"Sachplan","type":1},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":1},{"key":"L04K01020411","name":"Richtplan","type":1},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L03K100202","name":"internationales Übereinkommen","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-10-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1378764000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1383087600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.1056","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Nach der Ratifizierung des Staatsvertrags kann im Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich eine langfristige Betriebsvariante verankert werden. Voraussichtlich erfahren die Kapitel \"Rahmenbedingungen zum Betrieb\" sowie \"Rahmenbedingungen zur Infrastruktur\" Änderungen. Auch die Karte \"Gebiet mit Lärmauswirkungen\" dürfte anzupassen sein.<\/p><p>2. Die Verkehrsprognosen wurden letztmals 2009 aktualisiert. Die Verkehrsentwicklung in Zürich entspricht beim Passagieraufkommen ziemlich genau den prognostizierten Werten. Hingegen zeigt sich, dass die Fluggesellschaften grössere Flugzeuge einsetzen, weshalb die Flugbewegungszahlen mehr oder weniger stagnieren. Im Hinblick auf die nächste SIL-Etappe soll eine weitere Aktualisierung der Prognose vorgenommen werden. Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass die aktuelle Stagnation bei den Bewegungszahlen anhält; vielmehr ist davon auszugehen, dass die beschränkten Kapazitäten in Zürich etwas später ausgeschöpft werden als ursprünglich angenommen.<\/p><p>3. Die in den kommenden Jahrzehnten verwendeten Flugzeugtypen und ihre Emissionseigenschaften sind schon heute weitgehend bekannt und sind bereits in den Lärmberechnungen für das am 26. Juni 2013 verabschiedete Objektblatt berücksichtigt worden. Gleiches gilt für die Abflugverfahren, bei denen das SIL-Objektblatt von den künftigen Navigationstechnologien auf Satellitenbasis ausgeht.<\/p><p>4. Mit dem SIL verfolgt der Bund das Ziel, die Interessen der Luftfahrt mit den Interessen der Raumnutzung, insbesondere denjenigen von Kanton und Gemeinden, abzustimmen. Die Abgrenzungslinie (AGL) ist das Ergebnis dieses umfassenden Abstimmungsprozesses. Sie muss einerseits so weit gefasst sein, dass ein Flugbetrieb mit einer weltweiten Luftverkehrsanbindung der Schweiz möglich ist. Andererseits soll die AGL so eng definiert sein, dass dadurch die raumplanerischen Interessen von Kanton und Gemeinden nicht unnötig beeinträchtigt werden.<\/p><p>5. Die Festsetzung der AGL erfolgt im Rahmen der zweiten SIL-Etappe. Bei dieser Gelegenheit werden auch allfällige Differenzen mit dem Richtplan zu bereinigen sein. Allerdings ist aus heutiger Sicht nicht mit erheblichen Abweichungen zu rechnen, denn die AGL basiert massgeblich auf der Fluglärmbelastung in der Nacht; diesbezüglich ändert sich mit dem Staatsvertrag nichts. Der Kanton Zürich, die Gemeinden und die Bevölkerung werden in dieses Verfahren gemäss den Vorgaben des Raumplanungsrechts einbezogen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 den ersten Teil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich verabschiedet und dabei eine Etappierung beschlossen. Dadurch bleiben viele grundlegende Unsicherheiten bestehen: Der Zeitpunkt der Ratifizierung des Staatsvertrags mit Deutschland ist weiterhin ungewiss, die Sicherheitsüberprüfung ist noch nicht abgeschlossen, und auch die Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Zürich sind so ungenau und\/oder falsch, dass sie überprüft werden müssen.<\/p><p>Die Gemeinden und die Grundeigentümerinnen und -eigentümer in der Flughafenregion warten seit Jahren auf Planungssicherheit in den von Fluglärm belasteten Gebieten. So soll - wenn überhaupt - die Festlegung der vom Kanton vorgesehenen Abgrenzungslinie (AGL) erst im \"Objektblatt zweite Etappe\" festgelegt werden.<\/p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche Auswirkungen wird die Ratifizierung des Staatsvertrags mit Deutschland auf das Objektblatt und seine einzelnen Elemente haben?<\/p><p>2. Bisher wurde mit einer zu hohen Anzahl an Flugbewegungen projektiert. Die Prognose soll deshalb überprüft und nach unten korrigiert werden. Welche Konsequenzen hat dies auf das SIL-Objektblatt?<\/p><p>3. Modernere, leisere Flugzeugflotten und generell die technologische Entwicklung verringern die Lärmemissionen potenziell. Welche SIL-Grundlagen, neben den prognostizierten Flugbewegungen, gedenkt der Bundesrat überprüfen zu lassen, und wie gedenkt er diesen Entwicklungen im Rahmen des SIL-Prozesses Rechnung zu tragen?<\/p><p>4. Die Definition der AGL wurde verschoben, der Kanton Zürich verabschiedet jedoch im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel Flughafen, die AGL. Die Festlegung der AGL ist aber für die Gemeinden der Flughafenregion und ihre Raumplanung von grösster Bedeutung. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass die AGL möglichst eng gehalten werden sollte, damit den Entwicklungsbedürfnissen des Flughafens und der Gemeinden gleichermassen Rechnung getragen wird?<\/p><p>5. Die Definition der AGL muss im SIL und im kantonalen Richtplan deckungsgleich sein. Wie gedenkt der Bundesrat ein koordiniertes Vorgehen und den Einbezug der betroffenen Gemeinden sicherzustellen, angesichts der Tatsache, dass der Kanton Zürich entschlossen ist, die AGL festzulegen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fehlende Planungssicherheit in den Gemeinden der Flughafenregion Zürich"}],"title":"Fehlende Planungssicherheit in den Gemeinden der Flughafenregion Zürich"}