{"id":20131090,"updated":"2025-06-24T22:44:09Z","additionalIndexing":"36;04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Forschungsbericht;Forschungspersonal;Kontrolle;Universität;Anspruch auf rechtliches Gehör;Aktenvernichtung;Verfahrensrecht;strafbare Handlung;geistiges Eigentum;Forschungspolitik;Zürich (Kanton);Freiheit der Lehre und Forschung;Nationalfonds;Hochschulforschung;Forschungsvorhaben","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4911"},"descriptors":[{"key":"L05K1602020401","name":"Nationalfonds","type":1},{"key":"L04K16020206","name":"Forschungsvorhaben","type":1},{"key":"L05K1302050105","name":"Universität","type":1},{"key":"L04K05020302","name":"Freiheit der Lehre und Forschung","type":1},{"key":"L03K160202","name":"Forschungspolitik","type":1},{"key":"L04K16020205","name":"Forschungspersonal","type":2},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L04K16020105","name":"Hochschulforschung","type":2},{"key":"L03K160204","name":"geistiges Eigentum","type":2},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":2},{"key":"L04K05020301","name":"Anspruch auf rechtliches Gehör","type":2},{"key":"L04K12040207","name":"Aktenvernichtung","type":2},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":2},{"key":"L06K080602010201","name":"Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat","type":2},{"key":"L04K02020602","name":"Forschungsbericht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1386802800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1392159600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.1090","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat von Problemen Kenntnis genommen, die sich im Kontext der Durchführung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstützten Forschungsprojekten ergeben haben (siehe Vorstossantworten: 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.1068, 13.1069, 13.3252, 13.3263, 13.3862). Aktuell noch offene Fragen und Verantwortlichkeiten in dieser Angelegenheit fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundes, weshalb der Bundesrat dazu auch weiterhin keine Stellung nehmen wird. Er weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Durchführung von Forschungsprojekten, die der SNF unterstützt, gemäss dem geltenden Beitragsreglement bei den Beitragsempfängern liegt, die ihrerseits die Rechtsverhältnisse mit ihren Arbeitgebern zu regeln haben. Des Weiteren hält er fest, dass Forschungsresultate in Forschungsgruppen erarbeitet werden und nicht nur dem jeweiligen Projektleiter gehören (vgl. dazu Art. 14 Abs. 6 des Beitragsreglements des SNF). Zudem müssen Beitragsempfänger dem SNF Ereignisse oder Probleme, welche die Projektabwicklung gefährden oder verunmöglichen, umgehend melden. Erfolgt diese Meldung an den SNF verspätet, so kann er nur rückwirkend Massnahmen ergreifen.<\/p><p>Der Bundesrat bedauert, dass in dem in der Anfrage aufgeworfenen Konfliktfall vom SNF unterstützte Forschungsprojekte abgebrochen bzw. sistiert werden mussten und als Folge davon Forschungsresultate nicht valorisiert werden können. Mangels Zuständigkeiten können jedoch der Bundesrat beziehungsweise der SNF Konflikte zwischen unterstützten Forschenden und ihren Arbeitgebern weder verhindern noch lösen. In der Praxis handelt es sich glücklicherweise um Einzelfälle. Der SNF regelt bei solchen Vorkommnissen einerseits die finanziellen Konsequenzen, indem er die Beitragsverwaltung durch Genehmigung der regelkonform verwendeten Zahlungen abschliesst und gegebenenfalls Beiträge zurückverlangt. Andererseits untersucht und ahndet der SNF bei Vorliegen der entsprechenden Verdachtsvoraussetzungen wissenschaftliches Fehlverhalten. Wenn ein Verdacht auf Straftaten gemäss Subventionsgesetz besteht (Art. 12 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14. Dezember 2012, FIFG; SR 420.1), überweist er die Akten dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).<\/p><p>Im konkreten Fall hat der SNF, gestützt auf seine Untersuchungsergebnisse, von den beteiligten Institutionen (Universität Zürich, Universitätsspital Zürich) eine verbesserte Koordination bei der künftigen Abwicklung von Beiträgen des SNF verlangt. Namentlich sollten die Informationsflüsse hinsichtlich der in den Projekten beschäftigten Dissertierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden verbessert werden. Nach Auskunft des SNF sind die beiden Institutionen diesen Vorgaben des SNF zwischenzeitlich nachgekommen.<\/p><p>Hinsichtlich der Konfliktsituation um die Forschungsergebnisse hat der SNF den Beteiligten dringend empfohlen, eine Lösung herbeizuführen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der SNF hier zwar eine Empfehlung abgeben konnte, die Verantwortung jedoch beim Beitragsempfänger und bei den beteiligten Institutionen liegt und somit die Entscheidungen ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des SNF getroffen werden müssen. Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage 13.1069 ausgeführt, gehört es nicht zu den Aufgaben des SNF, Forschungsresultate als solche, sondern vielmehr deren Verfügbarkeit für die weitere Nutzung sicherzustellen.<\/p><p>Abschliessend ist zu bemerken, dass es sich nach Auskunft des SNF beim vorliegenden Konflikt insgesamt um einen Einzelfall handelt. Soweit der SNF zuständig war, sind die als notwendig erachteten Massnahmen zwischenzeitlich umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf, weitere Schritte einzuleiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Forschungsskandal an der Universität Zürich (Uni ZH) wurde der Schweizerische Nationalfonds (SNF) über Veruntreuungen von Forschungsgeldern informiert und hat bei seinen Untersuchungen mehrfach geltendes Recht verletzt (vgl. Interpellationen 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.3252, 13.3263, 13.3862, Anfragen 13.1068 und 13.1069). Aus den Darlegungen des Bundesrates ergeben sich aber Widersprüche, die nicht einfach hingenommen werden können. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Frage:<\/p><p>In seiner Antwort auf die Anfrage 13.1069 behauptet der Bundesrat in unzutreffender Weise, der SNF habe \"keine Verpflichtung, für die Sicherstellung der Forschungsresultate zu sorgen\". Tatsächlich aber \"überwacht der SNF die mit seiner Förderung erzielten Forschungsresultate\" (Art. 8 Ziff. 3 FIFG). <\/p><p>In Übereinstimmung mit diesem gesetzlichen Auftrag schrieb der damalige SNF-Präsident an den Managing Director des Zentrums für klinische Forschung (ZKF) der Uni ZH: \"Der SNF muss Bedingungen verfügen, wenn dies für die Gewähr der rechtmässigen Projektabwicklung erforderlich ist ... Der SNF will damit verhindern, dass die im Untersuchungsbericht vom Juni 2010 festgestellten Mängel sich wiederholen und Forschende zu Schaden kommen.\"<\/p><p>Welche Konsequenzen ergeben sich für den Bundesrat aus der Tatsache, dass während zehn Jahren mit SNF-Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse teilweise vernichtet wurden, und welche Schritte gedenkt er dazu jetzt zu ergreifen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nationalfonds. Unterlassene Überwachungspflicht bezüglich der mit Bundesmitteln erhobenen Forschungsdaten"}],"title":"Nationalfonds. Unterlassene Überwachungspflicht bezüglich der mit Bundesmitteln erhobenen Forschungsdaten"}