﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131093</id><updated>2025-06-24T22:40:24Z</updated><additionalIndexing>28;Bewilligung;Sicherheit;Wintersport;Extremsportart;berufliche Eignung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010203</key><name>Extremsportart</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010207</key><name>Wintersport</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020225</key><name>Sicherheit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-02-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-02-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1093</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Fragestellerin geht von der unzutreffenden Vorstellung aus, dass bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätengesetz) ausserhalb der Piste nur unterrichten durfte, wer von einer bewilligten Skischule angestellt war und über eine entsprechende Ausbildung verfügte. Diese Regelung galt jedoch einzig im Kanton Graubünden. Die Kantone Wallis und Waadt regelten in vergleichbarer Weise, während sämtliche übrigen Kantone überhaupt keine Regelung kannten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Risikoaktivitätengesetz gelangt aufgrund des klaren Willens des Parlamentes einzig für gewerbsmässig angebotene Aktivitäten zur Anwendung. Der Begriff der Gewerbsmässigkeit musste demnach vom Bundesrat in der Verordnung näher ausgeführt werden. Die Definition über die Festlegung einer Einkommensgrenze schien in diesem Zusammenhang naheliegend. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Höhe des Betrags von 2300 Franken orientiert sich an der Regelung für geringfügige Entgelte im Bereich der Beitragspflicht für AHV/IV/EO bzw. ALV.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss Risikoaktivitätengesetz macht sich strafbar, wer bewilligungspflichtige Aktivitäten ohne Bewilligung anbietet und durchführt. Die Kontrolle von Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Strafverfolgung sind Sache der Kantone. Wird festgestellt, dass Vorschriften missachtet werden, so haben die zuständigen Behörden die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat im Rahmen der Entstehungsgeschichte des Risikoaktivitätengesetzes verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Nachdem das Gesetz nun von der Bundesversammlung verabschiedet und in Kraft ist, musste er sich beim Erlass der Ausführungsverordnung im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes bewegen. Die Gewerbsmässigkeit als Bewilligungsvoraussetzung war eine solche Vorgabe. Für die Erteilung einer Bewilligung sind im Übrigen sehr wohl Ausbildungsvoraussetzungen erforderlich. Das hohe Ausbildungsniveau der Berufsverbände trägt in erheblichem Masse zur Sicherheit bei der Ausübung der entsprechenden Aktivitäten bei.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Per 1. Januar 2014 tritt das neue Gesetz über die Risikosportarten in Kraft. Darin wird auch das Fahren abseits der Piste von Ski- und Snowboardlehrerinnen und -lehrern geregelt. Neu braucht nur eine Zulassung, wer mit Schülern die Piste verlässt und damit über 2300 Franken pro Jahr verdient. Bis anhin dagegen durfte ausserhalb der Piste nur unterrichten, wer von einer bewilligten Skischule angestellt und über eine entsprechende Ausbildung verfügt (wie z. B. Schneesportlehrerpatent).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Überlegungen führten zu dieser neuen Regelung, die Bewilligung von einer Einkommensgrenze abhängig zu machen und nicht mehr von einer Ausbildungsvoraussetzung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Überlegungen führten zum Betrag von genau 2300 Franken? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie stellt er sich die Kontrollen der Verdienstlimiten vor, was insbesondere für freiberufliche Ski- und Snowboardlehrerinnen und -lehrer (also nicht von einer Schneesportschule angestellte) fast unmöglich erscheint?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Glaubt er ernsthaft, dass eine Bewilligungspflicht anhand von Einkommensgrenzen zu mehr Sicherheit führt, als wenn zur Voraussetzung eine entsprechende Ausbildung herangezogen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Risikosportarten und Ski- und Snowboardlehrer</value></text></texts><title>Risikosportarten und Ski- und Snowboardlehrer</title></affair>