﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20131094</id><updated>2025-06-24T22:40:05Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsförderung;Suchtprävention;Tabakkonsum;Kontrolle;rechtliche Vorschrift;Substitutionserzeugnis;Nikotinsucht;Tabak;Konsumentenschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4911</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1402020104</key><name>Tabak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140202010401</key><name>Tabakkonsum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705070305</key><name>Substitutionserzeugnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701060301</key><name>Konsumentenschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020104</key><name>Nikotinsucht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050507</key><name>Gesundheitsförderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505070201</key><name>Suchtprävention</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030101</key><name>rechtliche Vorschrift</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-02-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2014-02-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.1094</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Rechtlich fallen E-Zigaretten in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0). Ohne Nikotin sind sie als Gebrauchsgegenstände eingestuft und können somit in der Schweiz frei verkauft werden. Verboten ist hingegen der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten. Deren Import für den Eigengebrauch ist bis zu einer Menge von 150 Millilitern erlaubt, da das LMG den sogenannten Eigengebrauch explizit nicht regelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach heutigem Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten. Dennoch rät das Bundesamt für Gesundheit beim Konsum zur Vorsicht, denn die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen sind noch weitgehend unbekannt. Der Dampf gewisser E-Zigaretten kann zudem krebserzeugende Stoffe abgeben. Regelmässiger Konsum nikotinhaltiger E-Zigaretten kann, analog zu herkömmlichen Zigaretten, zur Nikotinabhängigkeit führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Importe zum Eigenbedarf sind auch für Konsumgüter wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung oder Medikamente bekannt. Bei Einfuhren müssen die Konsumentinnen und Konsumenten davon ausgehen, dass sie nicht auf amtliche Schweizer Kontrollen zählen dürfen und möglicherweise ein gewisses Risiko eingehen. Der Bundesrat erachtet das Risiko für die Konsumentinnen und Konsumenten von elektronischen Zigaretten - typischerweise sind dies Rauchende von Tabakprodukten - als tragbar; dies, da er, wie die Fragestellerin, von einem deutlich kleineren Risiko als bei klassischen Tabakzigaretten ausgeht. Das heisst jedoch nicht, dass kein Risiko besteht. Auch wenn E-Zigaretten im Rahmen eines Tabakproduktegesetzes als Konsumgüter geregelt werden sollten, ist es in erster Linie Sache des Herstellers und Vertreibers, die Sicherheit der Produkte gemäss dem Prinzip der Selbstkontrolle zu garantieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die amtlichen Kontrollen werden in Ergänzung zu dieser Selbstkontrolle vorgenommen. Dieses Konzept wird aktuell auch bei anderen potenziell schädlichen Substanzen wie Chemikalien angewendet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Im Zusammenhang mit der Totalrevision des LMG ist vorgesehen, den Tabak in einem separaten Gesetz zu regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vorentwurf des neuen Tabakproduktegesetzes soll im zweiten Quartal 2014 in die Vernehmlassung geschickt werden (siehe Antwort des Bundesrates zur Interpellation Maury Pasquier 13.3387).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der laufenden Erarbeitung des neuen Tabakproduktegesetzes werden die Fragen bezüglich des Handels mit nikotinhaltigen E-Zigaretten sowie zum Passivrauchschutz (siehe auch Antwort auf die Anfrage Buttet 13.1086) beantwortet werden. Die verfügbaren wissenschaftlichen Grundlagen und die internationalen Entwicklungen, insbesondere jene in der EU, werden in diesem Prozess berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Produkte, die zur Raucherentwöhnung bestimmt sind, fallen nach heutigem Recht unter die Heilmittelgesetzgebung und bedürfen einer Arzneimittelzulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic). An dieser Ausgangslage soll nichts geändert werden. Im neuen Tabakproduktegesetz sind somit keine weiter gehenden Regelungen für Produkte für "ausstiegswillige Raucherinnen und Raucher" vorgesehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Den Medien konnte man entnehmen, dass das Bundesamt für Gesundheit die Regelungen rund um die E-Zigaretten prüfen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter anderem dürfen Konsumentinnen und Konsumenten nikotinhaltige Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden, nur aus dem Ausland für den Eigenbedarf beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er auch der Meinung, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten stossend ist, dass sie nikotinhaltige Flüssigkeiten für den Eigengebrauch aus dem Ausland importieren müssen, ohne dass diese von den hiesigen Behörden - wie bei anderen heiklen Stoffen - auf ihre Qualität überprüft werden? Setzt man die inländischen Konsumenten und Konsumentinnen hier nicht einem erhöhten Risiko aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zigaretten können an jedem beliebigen Kiosk gekauft werden. Die hundertmal weniger schädlichen nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten können jedoch nicht im Inland (z. B. in Apotheken) bezogen werden. Findet er dies nicht auch stossend?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erachtet er es als sinnvoll, dass man inländische Herstellung, Kontrolle und Bezug von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten erlauben und regeln sollte? Ist eine spezielle Regelung für den Bezug für ausstiegswillige Raucherinnen und Raucher von Zigaretten sinnvoll? Wenn ja, in welchen Gesetzen und Verordnungen sollte dies erfolgen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Regelung betreffend E-Zigaretten und Bezug nikotinhaltiger Flüssigkeiten</value></text></texts><title>Regelung betreffend E-Zigaretten und Bezug nikotinhaltiger Flüssigkeiten</title></affair>